Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Breitenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Breitenbachstraße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 15.12.2008, M 241

Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005, § 9913 (M 114)

  1. Der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 wird zurückgezogen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.11.2005 erneut durchgeführt worden ist.
  3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 679 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 11.03.2008 dargestellt - geändert. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Östlich Ludwig-Landmann-Straße / südlich Am Industriehof" in "Am Industriehof" umbenannt wurde. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Ziel ist es, die in Teilen noch erhaltene städtebauliche Struktur der 30er Jahre zu erhalten und weiter zu entwickeln und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe durch Nutzungsabstufung und durch getrennte Verkehrserschließung zu erreichen.
  4. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  5. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) . Zu I.: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2005, § 9913 wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge wurden überprüft und im vorgelegten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 11.03.2008 soweit möglich berücksichtigt. Das Zurückziehen des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 ist deshalb erforderlich. Zu III.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679 - Am Industriehof - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Süden um ca. 8 m erweitert um die Querverbindung zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße zu sichern. Zu IV.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht Zu V.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage Begruendung (ca. 1,4 MB) Anlage Textteil (ca. 47 KB) #

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Dezember 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 29 · 13.01.2009
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 241 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 27 · 19.01.2009
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO II, TOP 1
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.02.2009
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 26.02.2009
TO II, TOP 24
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 114 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen