Bebauungsplan 679 Industriehof
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 679 für den Industriehof erfolgte bereits 1988. Danach hat der Magistrat nicht mehr an diesem Bebauungsplan weitergearbeitet, sondern in weiten Teilen des Industriehofes eine Neubebauung unter Ausschluss der Bürgerbeteiligung genehmigt. Von der ursprünglich geplanten Hochhauszeile an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße wurde im Vorgriff auf den damaligen Bebauungsplan-Entwurf bereits ein 10-stöckiges Bürogebäude (Königsberger Str. 2) genehmigt und gebaut. Diese Planung wurde nunmehr nach 17 Jahren erfreulicherweise revidiert. zu 1.) Die Beteiligung der Bürger wurde am 31.1.1989 durchgeführt. In den vergangenenen 16 Jahren hat sich viel im öffentlichen Bewusstsein verändert. Außerdem wurde in der Zwischenzeit der Plan-Entwurf entscheidend verändert, sodass die damalige Bürgerbeteiligung überholt ist. zu 2.) Durch die Praxis des Magistrats, die Neubebauung des Industriehofes ohne Bebauungsplan durchzuführen, wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Es ist absurd, dass diese Fakten jetzt durch den Bebauungsplan negiert werden. So wird jetzt eine drei- bis viergeschossige Bebauung auf Flächen festgelegt, für die der Magistrat bereits eine wesentlich höheren Bebauung genehmigt hat. Beispiele sind: Königsberger Straße 2 (10 Geschosse), Neue Börse (7 Geschosse), Königsberger Straße 9 (6 Geschosse). Alle diese Gebäude hätten nach dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf nicht gebaut werden dürfen ! zu 3.) Die Liegenschaften Am Fischstein 47 -49 sind mit Wohnhäusern bebaut. Die Wohnnutzung sollte zur Abrundung des Wohngebietes Fischstein auch planungsrechtlich festgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Antragstellende Fraktion: DIE FARBECHTEN Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 2018 2005 Anregung OA 2019 2005
- Der Vorlage M 114 wird unter Hinweis auf die OA 2018 und OA 2019 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 695/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die Vorlage OF 696/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE zu
- Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Inhalt
Antrag vom 26.06.2005, OF 695/7
Betreff:
Bebauungsplan 679 Industriehof
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen:
- ) Die Beteiligung der Bürger wird neu durchgeführt.
- ) Für die neu bebauten Flächen im östlichen Teil des Industriehofes wird entweder der Bebauungsplan-Entwurf zurückgezogen oder eine realistische Nutzung vorgesehen.
- ) Die Liegenschaften Am Fischstein 47 -49 werden nicht als Mischgebiet, sondern als Wohngebiet ausgewiesen.
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 679 für den Industriehof erfolgte bereits 1988. Danach hat der Magistrat nicht mehr an diesem Bebauungsplan weitergearbeitet, sondern in weiten Teilen des Industriehofes eine Neubebauung unter Ausschluss der Bürgerbeteiligung genehmigt. Von der ursprünglich geplanten Hochhauszeile an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße wurde im Vorgriff auf den damaligen Bebauungsplan-Entwurf bereits ein 10-stöckiges Bürogebäude (Königsberger Str. 2) genehmigt und gebaut. Diese Planung wurde nunmehr nach 17 Jahren erfreulicherweise revidiert.
zu 1.) Die Beteiligung der Bürger wurde am 31.1.1989 durchgeführt. In den vergangenenen 16 Jahren hat sich viel im öffentlichen Bewusstsein verändert. Außerdem wurde in der Zwischenzeit der Plan-Entwurf entscheidend verändert, sodass die damalige Bürgerbeteiligung überholt ist.
zu 2.) Durch die Praxis des Magistrats, die Neubebauung des Industriehofes ohne Bebauungsplan durchzuführen, wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Es ist absurd, dass diese Fakten jetzt durch den Bebauungsplan negiert werden. So wird jetzt eine drei- bis viergeschossige Bebauung auf Flächen festgelegt, für die der Magistrat bereits eine wesentlich höheren Bebauung genehmigt hat. Beispiele sind: Königsberger Straße 2 (10 Geschosse), Neue Börse (7 Geschosse), Königsberger Straße 9 (6 Geschosse). Alle diese Gebäude hätten nach dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf nicht gebaut werden dürfen !
zu 3.) Die Liegenschaften Am Fischstein 47 -49 sind mit Wohnhäusern bebaut. Die Wohnnutzung sollte zur Abrundung des Wohngebietes Fischstein auch planungsrechtlich festgeschrieben werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Antragstellende Fraktion: DIE FARBECHTENHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 114Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Magistratsvortrag
- 26. Juni 2005Sie sind hierOFOF 695/7Bebauungsplan 679 IndustriehofOrtsbeiratsantrag · DIE_FARBECHTEN
- 28. Juni 2005OAOA 2018Bebauungsplan Nr. 679 Industriehof Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114Anregung
- 30. November 2005Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1200Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier : Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE zu 3. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE