Einrichtung einer barrierefreien Badeanlage
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Anregung der KAV vom 16.09.2020, K 201
Betreff: Einrichtung einer barrierefreien Badeanlage Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 44. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2020 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: In Frankfurt am Main wird eine barrierefreie Badeanlage eingerichtet.
Begründung: Andere Städte machen es vor: Sie bauen bestehende Bäder so um, dass sie barrierefrei nutzbar sind oder sie planen neue barrierefreie Hallen- oder Freibäder. Die Einrichtung mindestens eines solchen Bades wäre für viele Menschen mit Behinderungen notwendig und begrüßenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2020Sie sind hierKK 201Einrichtung einer barrierefreien BadeanlageKAV-Anregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 222Einrichtung einer barrierefreien BadeanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.
- 1KAV bringt Anregung ein
- 2Ausschüsse beraten
- 3ggf. Prüfung durch den Magistrat
Frist: 3 Monate bei Überweisung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme)