Einrichtung einer barrierefreien Badeanlage
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Einrichtung einer barrierefreien Badeanlage in Frankfurt am Main. Es wird dargelegt, dass bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Bädern umgesetzt wurden, um Gästen mit Behinderung einen reibungslosen Zugang zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH sind bereits seit mehreren Jahren in Umrüstung ihrer Bäder im Bezug der Barrierefreiheit aktiv tätig. So wurden in den letzten Jahren z. B. eine barrierefreie Zuwegung im Stadionbad von der Kasse zur Beckenlandschaft, Automatisierung der Türanlage Zugang vom Parkdeck zur Titustherme umgesetzt, barrierefreie Anpassung des Umkleidebereichs in den Titus Thermen, barrierefreier Zugang zum Schwimmbecken im FB Nieder Eschbach, Anschaffung von mobilen Beckenliftern für das Freibad Nieder- Eschbach und dem Freibad Riedbad. Somit können Gäste mit Behinderung größtenteils die Schwimmbäder der BäderBetriebe Frankfurt GmbH reibungslos nutzen. Die Umbaumaßnahmen werden mit dem Dezernat VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht sowie dem Dezernat IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH umgesetzt. Zu realisierende Neubaumaßnahmen wie das Familienbad Bornheim und das Rebstockbad werden im Zuge der Planungen bei dem Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt und durchgesprochen, damit die Belange der Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2020KK 201Einrichtung einer barrierefreien BadeanlageKAV-Anregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 222Einrichtung einer barrierefreien BadeanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab