Frankfurter To-Go-Pfandsystem stadtweit einführen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung der KAV vom 11.09.2018, K 109
Betreff: Frankfurter To-Go-Pfandsystem stadtweit einführen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 27. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 10.09.2018 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die aktuell nur in Bornheim und im Nordend stattfindende Initiative "cup2gether" im gesamten Frankfurter Stadtgebiet einzuführen.
Begründung: 25 Millionen Einwegbecher pro Jahr, also 80.000 pro Tag, werden in Frankfurt weggeworfen. Diese belasten die Umwelt, überfüllen die Mülleimer und bringen massive Mehrkosten im Bereich der Müllabfuhr mit sich. Allein auf die Freiwilligkeit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und der Frankfurter Gäste zu hoffen wird keine Wende bringen. Vielmehr muss sich die Stadt Frankfurt am Main engagieren und die Kampagne "cup2gether" mit allen verfügbaren Mitteln durchsetzen. Ein erster Schritt wäre, die Anzahl der Akzeptanzstellen der Becher zu erhöhen. Um dies zu realisieren, wären folgende Maßnahmen eine große Hilfe: Option der Übernahme des Systems "cup2gether" bei (der Neueröffnung von) Cafés, Restaurants und Bäckereien Niedrigere Müllabfuhrgebühren für die teilnehmenden Cafés Erarbeitung einer stadtweiten Steuer auf bestimmte Plastikprodukte Veranstaltungen, die "cup2gether" unterstützen, werden bevorzugt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2018Sie sind hierKK 109Frankfurter To-Go-Pfandsystem stadtweit einführenKAV-Anregung
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 33Frankfurt To-Go-Pfandsystem stadtweit einführenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.
- 1KAV bringt Anregung ein
- 2Ausschüsse beraten
- 3ggf. Prüfung durch den Magistrat
Frist: 3 Monate bei Überweisung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)