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Es gibt Berichte über beunruhigende Entwicklungen im Bereich der Leipziger Straße, die von aggressiver Bettelei bis hin

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 24.02.2012, F 353 Es gibt Berichte über beunruhigende Entwicklungen im Bereich der Leipziger Straße, die von aggressiver Bettelei bis hin zu brennenden Müllcontainern reichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Sind dem Magistrat diese Entwicklungen bekannt, und was tut er, um ihnen entgegenzuwirken?

Antwort des Magistrats: Für den Magistrat haben Sicherheit und Ordnung und das damit verbundene Sicherheitsempfinden der Bevölkerung eine hohe Priorität. Dies gilt nicht nur für den Innenstadtbereich, sondern selbstverständlich auch für die Stadtteile in Frankfurt am Main. Für sachdienliche Hinweise sind die Sicherheitsbehörden daher sehr dankbar. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes bestreift den Stadtteil Bockenheim - insbesondere die als Einkaufsstraße bekannte Leipziger Straße - regelmäßig im Rahmen von Präsenzstreifen. Erkenntnisse zu den temporären Erscheinungen im Sinne der Anfrage wurden auch bei aktuellen Kontrollen nicht gewonnen, allerdings wird aufgrund des gegebenen Hinweises die Präsenz im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt, um dem Entstehen der beschriebenen Entwicklungen präventiv zu begegnen. Grundsätzlich ist in der internationalen und weltoffenen Stadt Frankfurt am Main das Betteln erlaubt. Lediglich damit verbundenes "gefährliches Verhalten" ist gemäß der "Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main (PVO)" untersagt. Gemäß § 7 Absatz 3 der "PVO" ist das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei, sowie das Betteln von, mit Kindern oder mittels Kindern verboten. Bei entsprechenden Feststellungen durch die Bediensteten der Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird dagegen eingeschritten. Trotz der regelmäßigen Präsenz der Stadtpolizei, kann es temporär zu berechtigten Beschwerdesituationen kommen. Bei akuten Beanstandungen ist es hilfreich, wenn entsprechende Informationen umgehend über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter Rufnummer 212-44044 weitergeleitet werden, damit zeitnah reagiert werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Gert Trinklein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Februar 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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