Der Magistrat hat angekündigt, an der Hauptwache nunmehr eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Vor diesem Hinte
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Installation einer Videoüberwachungsanlage an der Hauptwache in Frankfurt am Main, um die Sicherheitslage zu verbessern. Dies geschieht im Kontext einer erhöhten Gefährdung durch Terrorismus und soll durch eine umfassende Evaluierung und Zusammenarbeit mit der Polizei unterstützt werden.
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Neues zu Elbestraße per E-MailFrage an den Magistrat
Der Magistrat hat angekündigt, an der Hauptwache nunmehr eine Videoüberwachungsanlage zu installieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche belegbaren Fakten liegen vor, dass eine Videoüberwachung an der Hauptwache zur Verbesserung der Sicherheitslage notwendig ist?
Antwort des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vorlage des Magistrats vom 22.12.2017, M 264, in ihrer 20. Sitzung am 01.02.2018 zugestimmt. Der Beschluss lautet zur Erinnerung wie folgt:
- Es dient zur Kenntnis, dass nach polizeilicher Lagebeurteilung die vorhandene Bildübertragung auf öffentlichen Plätzen in Frankfurt am Main qualitativ und quantitativ ausgebaut werden muss und an die Kriminalitäts- und Bedrohungslage in Frankfurt am Main anzupassen ist.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die vorhandenen Anlagen fest installierter Bildübertragungssysteme an den bisherigen Standorten Konstablerwache, Bahnhofsvorplatz, Kaiserstraße/Moselstraße einer Modernisierung unterzogen werden und die entsprechenden Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Frankfurt am Main in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bereits laufen, um die Anlagen auf den aktuellen technischen Stand zu bringen.
- Nach umfassender Prüfung wird gemäß den Vorschlägen der Landespolizei ein weiterer Standort im Bahnhofsviertel, Taunusstraße, mit Videoanlagen ausgerüstet. Gemäß der Gefahreneinschätzung der Sicherheitsbehörden und der jüngsten Erfahrungen mit Terroranschlägen in Großstädten wird zu deren Aufklärung und Abwehr zusätzliche Videotechnik an der Hauptwache installiert. Diese Videoüberwachung wird in ein spezielles Sicherheitskonzept eingebettet, beim Umgang mit den erhobenen Daten werden besondere Sorgfalt und klare Regelungen des Kameraeinsatzes bei Demonstrationen angewendet. Darüber hinaus testet die Landespolizei am Standort Allerheiligenviertel zunächst den Einsatz mobiler Videokameras in Kombination mit einer weiteren Verstärkung der dortigen Polizeipräsenz.
- Die neuen Standorte sind im Benehmen mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und dem städtischen Datenschutzreferat zu realisieren.
- Im Haushalt 2017 sind im Investitionsprogramm der Produktgruppe 11.04 für die Jahre 2017 und 2018 für die Modernisierung/technischer Refresh der vorhandenen fest installierten Anlagen zur Bildübertragung gem. § 14 Abs. 3 HSOG Investitionszuschüsse von je 150.000 Euro im beweglichen Vermögen, Produktdefinition 5.002225, eingestellt. In derselben Produktdefinition werden für die Neuanlage der Bildübertragungssysteme an weiteren neuen Standorten Investitionsmittel von 200.000 Euro im Jahr 2017 und 80.000 Euro in 2018 bereitgestellt. Darüber hinaus stehen in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Produktgruppe 11.04 für die Neuanlage Planungsmittel von je 50.000 Euro in 2017 und 2018 zur Verfügung. Zuschüsse der Landesregierung werden beantragt.
- Der Magistrat stellt in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium sicher, dass die ankommenden Kamerabilder zeitnah und regelmäßig durch fachkundiges Personal der Landespolizei ausgewertet und Maßnahmen vor Ort unmittelbar eingeleitet werden.
- Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen des Hessischen Landeskriminalamtes beträgt die Frist der Speicherung mindestens zehn und maximal 30 Tage.
- Die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auf öffentlichen Plätzen installierten Bildübertragungssysteme dienen ausschließlich landespolizeilichen Zwecken und unterstehen dem Zugriff der Landespolizei.
- Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur Nutzung aller Anlagen werden in adäquaten Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium geregelt.
- Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei für die im Stadtgebiet Frankfurt am Main auf öffentlichen Plätzen installierten Bildübertragungssysteme jährlich eine Evaluation vorlegt. In diesem Rahmen soll nach der ersten Evaluation und Prüfung der weiteren Kriminalitätsentwicklung, auch im räumlichen Umfeld, berichtet werden, ob eine feste Anlage am Standort Allerheiligenviertel notwendig erscheint.
- Der Magistrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei mit zusätzlichem Personal während der Nachtstunden des Wochenendes von 22.00 bis 06.00 Uhr verstärkt im Bereich der Konstablerwache präsent ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.