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Für eine Neubebauung an Stelle des seit Jahren leerstehenden Geschäftshauses Opernplatz 2 in Frankfurt wurde bereits 201

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat die Baugenehmigung für das leerstehende Geschäftshaus am Opernplatz 2 erteilt, jedoch steht die Realisierung aufgrund eines Eigentümerwechsels in Frage. Der Magistrat wird die Planung unterstützen und überwacht das Bestandsgebäude zur Gefahrenabwehr.

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Frage an den Magistrat

Für eine Neubebauung an Stelle des seit Jahren leerstehenden Geschäftshauses Opernplatz 2 in Frankfurt wurde bereits 2016 zusammen mit der Stadt Frankfurt ein Realisierungswettbewerb ausgelobt. Vorgesehen waren seinerzeit 11.700 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für Büro- und Einzelhandelsnutzung. Im Mai 2019 wurde laut städtischem Planungsdezernat die entsprechende Baugenehmigung erteilt. Zwischenzeitlich erfolgte ein Eigentümerwechsel, der die Realisierung der bisherigen Planung wieder fraglich werden lässt. Ich frage den Magistrat: Wie lange wird es vonseiten der Stadt Frankfurt noch geduldet, dass das äußere Erscheinungsbild dieses Leerstandsobjektes direkt gegenüber der Alten Oper immer weiter verkommt, und wann wird sich dort etwas zum Positiven verändern?

Antwort des Magistrats

Der Eigentümer der Liegenschaft hat gewechselt. Am 08.05.2019 wurde dem Voreigentümer eine Baugenehmigung erteilt, die unabhängig vom Eigentümer drei Jahre Gültigkeit hat und um zwei Jahr verlängert werden kann. Eine Zeitplanung des neuen Eigentümers ist nicht bekannt. Bei einem Bauvorhaben an dieser Stelle müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans-Nr. 381 - Junghofstraße beachtet werden, sowie die Regelungen der Gestaltungssatzung-Nr. 2 - Freßgass' und die Wallservitut eingehalten werden. Der Magistrat wird die Erstellung der Planung durch die Beratung des Bauherrn unterstützen. Das Bestandsgebäude wird durch den Magistrat im Rahmen der Gefahrenabwehr überwacht. Hier hat der Eigentümer auf Aufforderung des Magistrats hin das Sicherungsgerüst teilweise erneuert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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