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2020 erwarb die Stadt das ehemalige Fiat-Gelände an der Mainzer Landstraße / Ecke Elektronstraße. 2021 schon postete das

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant die Entwicklung eines Bildungscampus auf dem ehemaligen Fiat-Gelände, unterstützt durch EU-Fördermittel. Die Maßnahme umfasst den Bau von zwei Schulen und einer Kita, jedoch gibt es Verzögerungen bei den Abbrucharbeiten. Die EU-Fördermittel sind bis Ende 2022 befristet und betragen voraussichtlich 840.000 Euro.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

2020 erwarb die Stadt das ehemalige Fiat-Gelände an der Mainzer Landstraße / Ecke Elektronstraße. 2021 schon postete das Dezernat Bildung und Neues Bauen stolz: "Es geht voran im Frankfurter Westen", doch so wirklich tat sich nichts. 2022 begannen endlich die Abbrucharbeiten. Auf dem rund 28.000 Quadratmeter großen Areal sollen zwei Schulen und eine Kita auf einem Bildungscampus entstehen, doch schon länger tut sich nun offensichtlich gar nichts mehr. Laut Bauschild wird die Maßnahme durch Fördergelder der Europäischen Union unterstützt.

Daher frage ich den Magistrat:

Wie hoch sind die Förderzusagen der EU, und an welche Fristen sind die Fördergelder seitens der EU gebunden?

Antwort des Magistrats

Die EU-Fördermittel, EFRE-Mittel, wurden für die Gebietsentwicklung beantragt und bewilligt. Die genaue Bezeichnung lautet: "Operationelles Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 (IWB-EFRE-Programm Hessen)".

Die Fördermittel betreffen die Freimachung - hier Abbruchmaßnahmen - auf dem Areal und waren terminlich bis Ende 2022 befristet. Von den beantragten drei Millionen Euro Ausgaben wird in dem Programm eine Förderquote von 50 Prozent gewährt, das heißt maximal 1,5 Millionen Euro. Da die effektiven Rückbaukosten geringer sind als die beantragten Ausgaben, beträgt der Förderbetrag der EU circa 840.000 Euro, welcher zurzeit durch die WI-Bank geprüft wird.

Gemäß Förderbescheid ist das freigelegte Grundstück bis zum 31.12.2023 oder im Förderzeitraum des nationalen Städtebauförderprogramms nachzunutzen. Maßgeblich ist der jeweils spätere Zeitpunkt. Die vorgesehenen Planungen wurden 2023 in einem gemeinsamen Termin im Ortsbeirat mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt vom Amt für Bau und Immobilien vorgestellt. Der Förderzeitraum des nationalen Städtebauförderprogramms ist im Jahr 2029 beendet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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