Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

In der Freitagsausgabe der Frankfurter Neue Presse vom 9. Mai 2014 wird über erhebliche Mietrechtsverletzungen in Verbin

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Leipziger Straße per E-Mail

Inhalt

Frage vom 16.05.2014, F 1469 In der Freitagsausgabe der Frankfurter Neue Presse vom 9. Mai 2014 wird über erhebliche Mietrechtsverletzungen in Verbindung mit einer Immobilie Heinrich Gaumers berichtet. Erst kürzlich, am 10. Januar 2014, kam es in unmittelbarer Nachbarschaft in einer anderen Immobilie Gaumers zu einem Brand mit Personenschäden.

Ich frage den Magistrat: Welche Kenntnisse hat der Magistrat über den neuerlichen Fall von massiven Vorwürfen gegen den Immobilienkaufmann Heinrich Gaumer, und was wurde bisher getan, um den Brand vom 10. Januar 2014 aufzuklären beziehungsweise die Sicherheit im betreffenden Mietshaus zu verbessern?

Antwort des Magistrats: Unmittelbar nach dem Einsatz der Frankfurter Feuerwehr bei dem Brand am 10.01.2014 in der Leipziger Straße 38 wurden die aus Sicht der Branddirektion zuständigen Ämter über das Ereignis informiert und durch den Brandschutzdezernenten und den Leiter der Branddirektion zu einem Ortstermin eingeladen. Dabei wurden die Einsatzsituation und der allgemeine Zustand der Liegenschaft thematisiert. Die gewonnenen Erkenntnisse der Branddirektion wurden der zuständigen Bauaufsicht Frankfurt am Main mitgeteilt. Dies bezog sich insbesondere auf nicht sichergestellte erste und zweite Rettungswege in den verschiedenen Obergeschossen. Die Liegenschaft wurde von der Bauaufsicht bereits im Sommer 2013 und erneut nach dem Brand untersucht. Für die dort stattfindende Wohnnutzung liegt Bestandschutz vor, sodass kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestand. Bei der Untersuchung nach dem Brand wurden im Dachgeschoss Dachflächen-fenster vorgefunden, die nicht den Erfordernissen des § 34 Absatz 5 HBO - Öffnungen, die als Rettungswege dienen - entsprachen. Die nicht für die Nutzung als Rettungsweg tauglichen Fenster wurden inzwischen ausgetauscht. In dem über dem Dachgeschoß liegenden Spitzboden wurde ein offensichtlich für Wohnzwecke geplanter Ausbau und darauf hinweisende Matratzenlager festgestellt. Dieser darf zukünftig nicht genutzt werden, da die erforderliche Qualität der Aufenthaltsräume nicht herstellbar ist. Unmittelbar nach dem Brand hat das Amt für Wohnungswesen - Abteilung Wohnraumerhaltung - die Liegenschaft in Augenschein genommen. Zu diesem Zeitpunkt war das brandbetroffene zweite Obergeschoss wegen der Brandfolgen nicht bewohnbar und leerstehend, sollte nach Mitteilung der Hausverwaltung aber kurzfristig renoviert werden. Maßnahmen der Wohnungsaufsicht waren nicht einzuleiten. Die Vorkommnisse in der Leipziger Straße 38, die damals auch Erkenntnisse bezüglich einer Überbelegung ergeben hatten, wurden auch von der Stadtpolizei des Ordnungsamtes zum Anlass genommen, verstärkt Kontrollen mit dieser Zielrichtung vorzunehmen. Im Zuge dessen wurden auch, aber nicht ausschließlich, Liegenschaften des Immobilienkaufmannes Heinrich Gaumer überprüft. Sofern sich im Rahmen dieser Überprüfungen Verstöße offenbarten, wurden unmittelbar entsprechende Maßnahmen eingeleitet und die zuständigen Ämter und Behörden in Kenntnis gesetzt. Bei diesen Kontrollen war auch die im Presseartikel thematisierte Liegenschaft in der Leipziger Straße 68 einbezogen. Hierbei konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle keine aktuelle Überbelegung festgestellt werden. Das Amt für Wohnungswesen - Abteilung Wohnraumerhaltung - hat auf Grund des Presseartikels Ermittlungen zur Liegenschaft Leipziger Straße 68 aufgenommen zur Klärung, ob hier ein Verfahren wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, einzuleiten ist. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anna Latsch

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Mai 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung