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Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK, erklärt in seiner aktuellen Studie, dass sich die Zahl der flutgefäh

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Frage vom 25.01.2018, F 1003 Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, PIK, erklärt in seiner aktuellen Studie, dass sich die Zahl der flutgefährdeten Menschen in den kommenden Jahren drastisch erhöhen wird. Frankfurt zeichnet sich durch eine Besiedelung an Main und Nidda aus, aber auch an vielen kleineren Fließgewässern in den einzelnen Stadtteilen leben unsere Bürgerinnen und Bürger. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt aktuell und mittelfristig ergreifen, um den Hochwasserschutz in Frankfurt zu verbessern?

Antwort des Magistrats: Bereits der Gesetzgeber des Bundes hat auf aktuelle Klimaprognosen reagiert und die Gebiete mit einem Hochwasserrisiko erweitert. Durch die Gebietsausdehnung wurde auch der Personenkreis, der von den neuen Regelungen zum Hochwasserschutz betroffen ist, erweitert. Die neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes zielen insbesondere auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Schäden aufgrund eines Hochwassers. Das Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, handelt in dem vorgegebenen gesetzlichen Rahmen. Bereits 2013/2014 erstellte ein vom Umweltamt beauftragtes Ingenieurbüro eine Risikoanalyse für Menschen, Umwelt, Wirtschaft und Kultur durch verschiedene Hochwasserszenarien für den Main. Die Branddirektion erstellte einen Sonderschutzplan Hochwasser für den operativen Einsatz der Feuerwehr im Fall eines Hochwassers am Main. Der Sonderschutzplan beschreibt das grundsätzliche Vorgehen im Hochwasserfall vor allem auf Basis von Hochwassermeldeordnungen Es werden zudem Maßnahmen und Einsatzabschnitte beschrieben. Darüber hinaus wurde eine Machbarkeitsstudie zur Bewertung der Hochwassercharakteristik und möglicher Warnsysteme für die Taunusbäche durch ein vom Umweltamt beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet. In der Studie wurde die unterschiedliche Ausganglage der Taunusbäche beschrieben und es erfolgte eine Einschätzung der jeweiligen Hochwassergefährdung. Zudem wurden mögliche Warnsystem dargestellt und diskutiert. Die Stadtentwässerung, die für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau der Frankfurter Flüsse, Bäche und Gräben zuständig ist, beachtet bei allen Maßnahmen die technischen und rechtlichen Erfordernisse an den Hochwasserschutz. Auch die konsequente Umsetzung der Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten und bei Einzel-Bauvorhaben dient der Dämpfung kleinerer Hochwasserwellen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger in hochwassergefährdeten Gebieten zu Ergreifung geeigneter Vorsorgemaßnahmen verpflichtet sind, um so zu einer Minimierung von Schäden bei Hochwasser beizutragen. Insbesondere ist hier auch die Nutzung der Grundstücke an mögliche nachteilige Folgen für Mensch, Umwelt und Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. So gehören zur Eigenvorsorge zum Beispiel Abdichtungen von Gebäuden oder Rückstausicherungen. Neben dem Land Hessen bietet auch das Umweltamt hierzu Informationsmaterial zum Beispiel die Faltbroschüre "Hochwasser - was tun?". Die Broschüre des Umweltamtes wurde an alle Haushalte in den betroffenen Gebieten verteilt. Auch auf den Katastrophenfall ist der Magistrat vorbereitet: aktuell entsteht hinter dem Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum, BKRZ, an der Feuerwehrstraße in Frankfurt-Eckenheim das neue Katastrophenschutzlager der Stadt Frankfurt am Main. Große Einsatzlagen, zum Beispiel durch Hochwasser oder Unwetterereignisse, erfordern bei ihrem Eintreten einen sehr hohen logistischen und materiellen Aufwand. Das neue Lager dient dazu, dass die Katastrophenschutzeinheiten in Frankfurt optimale Voraussetzungen vorfinden, um im Katastrophenfall schnell und wirksam der Bevölkerung zu helfen und die Infrastruktur sichern zu können. Während eines Hochwassers übernehmen die Einsatzkräfte der Feuerwehr die akute Gefahrenabwehr, insbesondere durch operative Sandsack-Logistik. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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