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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet GriesheimMitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
122 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte und unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim wird in einem kooperativen Prozess ein nachhaltiges Standortmanagement nach dem Vorbild des Standortmanagements Fechenheim-Nord/Seckbach eingerichtet. Hierfür wird im Haushalt 2019 zunächst ein Budget in Höhe von 100.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den Jahren 2020 bis 2024 ausreichende Mittel für die Fortführung des Standortmanagements gesichert werden können. Begründung: Das Standortmanagement Fechenheim-Nord/Seckbach hat sich schon nach kurzer Zeit bewährt. Das Standortmanagement ist dort u. a. als Vermittler und Koordinator zwischen den Unternehmen vor Ort und einem projektbegleitenden Arbeitskreis aus städtischen Ämtern, Eigenbetrieben, Versorgungs- und Leitungsträgern, Kammern, Ortsbeiratsmitgliedern und anderen Interessenträgern tätig. Für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte und den Industriepark Griesheim-Mitte besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf. Diese Gebiete sind zu einem großen Teil mindergenutzt/leerstehend oder unstrukturiert. Ein Gewerbeverein besteht bedingt durch die Mischung der dort angesiedelten Unternehmen ebenfalls nicht. Mit der getroffenen Einigung bezüglich der Abstandsflächen zu den Störfallanlagen im Industriepark (Seveso-Richtlinien) besteht jetzt endlich die Möglichkeit, die Gewerbegebiete zu ordnen und eine Entwicklung voranzutreiben, um die verkehrstechnisch bestens gelegenen und angeschlossenen Areale und die dort befindlichen Grundstücke zusammen mit den Eigentümern und interessierten Unternehmen einer optimalen und der Lage entsprechenden Nutzung zuzuführen. Um die Areale zu ordnen und der Lage entsprechend gut zu nutzen, bedarf es dringend einer Entwicklung unter Zuhilfenahme eines Standortmanagements. Zusammen mit dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau in Hessen, in welchem Griesheim-Mitte aufgenommen ist, würde dieser Bereich insgesamt einen vorteilhafteren Stellenwert erhalten und dem Zuzug neuer Unternehmen Zugkraft geben.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 70

Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte und unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim wird in einem kooperativen Prozess ein nachhaltiges Standortmanagement nach dem Vorbild des Standortmanagements Fechenheim-Nord/Seckbach eingerichtet. Hierfür wird im Haushalt 2019 zunächst ein Budget in Höhe von 100.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den Jahren 2020 bis 2024 ausreichende Mittel für die Fortführung des Standortmanagements gesichert werden können.

Begründung: Das Standortmanagement Fechenheim-Nord/Seckbach hat sich schon nach kurzer Zeit bewährt. Das Standortmanagement ist dort u. a. als Vermittler und Koordinator zwischen den Unternehmen vor Ort und einem projektbegleitenden Arbeitskreis aus städtischen Ämtern, Eigenbetrieben, Versorgungs- und Leitungsträgern, Kammern, Ortsbeiratsmitgliedern und anderen Interessenträgern tätig. Für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte und den Industriepark Griesheim-Mitte besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf. Diese Gebiete sind zu einem großen Teil mindergenutzt/leerstehend oder unstrukturiert. Ein Gewerbeverein besteht bedingt durch die Mischung der dort angesiedelten Unternehmen ebenfalls nicht. Mit der getroffenen Einigung bezüglich der Abstandsflächen zu den Störfallanlagen im Industriepark (Seveso-Richtlinien) besteht jetzt endlich die Möglichkeit, die Gewerbegebiete zu ordnen und eine Entwicklung voranzutreiben, um die verkehrstechnisch bestens gelegenen und angeschlossenen Areale und die dort befindlichen Grundstücke zusammen mit den Eigentümern und interessierten Unternehmen einer optimalen und der Lage entsprechenden Nutzung zuzuführen. Um die Areale zu ordnen und der Lage entsprechend gut zu nutzen, bedarf es dringend einer Entwicklung unter Zuhilfenahme eines Standortmanagements. Zusammen mit dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau in Hessen, in welchem Griesheim-Mitte aufgenommen ist, würde dieser Bereich insgesamt einen vorteilhafteren Stellenwert erhalten und dem Zuzug neuer Unternehmen Zugkraft geben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019Sie sind hier
    EE 70Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet GriesheimMitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 29. Juli 2019BB 262Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
  3. 17. Januar 2020BB 9Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
  4. 18. Dezember 2020BB 686Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
  5. 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 122 WochenBB 222Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

36.01 Wirtschaftsförderung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2019 13 Mio € — preisbereinigt +127 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 29 · 19.02.2019
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 70 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 28 · 19.02.2019
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage E 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 70 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

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