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Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim

Vorlagentyp: B
122 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte vor, um die Entwicklung des Gebiets nachhaltig zu fördern und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Dies soll durch die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim und die Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine Stärkung des Gewerbestandorts und die Verbesserung der Infrastruktur.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Lt. Beschlusstext soll für das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte und unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim in einem kooperativen Prozess ein nachhaltiges Standortmanagement nach dem Vorbild des Standortmanagements Fechenheim-Nord/Seckbach eingerichtet werden. Vom Grundsatz her erscheint die Einbeziehung des Industrieparks Griesheim für ein Standortmanagement sinnvoll. Ganz aktuell hat die Clariant Verwaltungsgesellschaft mbH den Industriepark Griesheim Mitte Dezember 2019 an den Berliner Immobilienentwickler BEOS verpachtet, der das Grundstück eigenständig entwickeln wird. Auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages, der am

  1. Januar 2020 in Kraft treten soll und eine Dauer von 99 Jahren hat, wird der erfahrende Industrie- und Gewerbeimmobilienentwickler BEOS auch für die notwendigen Infrastrukturleistungen sorgen. Die Gespräche mit dem bisherigen Betreiber hatten gezeigt, dass eine "Blaupause" für ein Standortmanagement in Griesheim analog des nachhaltigen Gewerbegebietes Fechenheim-Nord/Seckbach aufgrund der vorhandenen Organisations- und Eigentümerstruktur nicht darstellbar ist. Die Gespräche mit dem neuen Betreiber werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen, um die Neuentwicklung des traditionsträchtigen Industriepark Griesheim nach besten Kräften zu unterstützen. Dementsprechend müssten sich zumindest zunächst die zu entwickelnden Maßnahmen auf den Gewerbestandort Griesheim-Mitte konzentrieren. Der Gewerbebereich von Griesheim-Mitte gliedert sich in verschiedene Teilbereiche, die unterschiedliche Voraussetzungen und Entwicklungsperspektiven haben. Der Magistrat hat in mehreren, aufeinander abgestimmten Planungen Perspektiven für die zukünftige gewerbliche Entwicklung in Griesheim-Mitte erarbeitet. Mit dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm und dem Masterplan Industrie wurden Konzepte für die gewerbliche und industrielle Zukunft des Standortes entwickelt. Ergänzt wird dies durch die Planungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, dass insbesondere die Entwicklung des Einzelhandels betrachtet. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 (ISTEK) werden mit einer gesamtstädtischen Perspektive die Entwicklungsmöglichkeiten unterschiedlicher Nutzungen in der Stadtentwicklung aufgezeigt. Auf Quartiersebene werden im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Griesheim-Mitte (ISEK Griesheim-Mitte) konkrete Maßnahmen benannt, die zu einer Stärkung des Gewerbestandortes beitragen sollen. Das ISEK, welches im Rahmen des Stadtumbau-Prozesses erarbeitet wurde, berücksichtigt die vorgenannten Planungen und Konzepte und entwickelt konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Standortes. Es bleibt festzustellen, dass ein Standortmanagement u.a. einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, zu einer Qualifizierung und Profilierung von Gewerbegebieten sowie zu der Etablierung einer Standortinitiative leisten soll. Zwecks Finanzierung einer solchen Maßnahme wird auf den Zuschusstopf "Förderung der Wirtschaft" verwiesen, der eigenen Förderrichtlinien unterliegt. Demzufolge wäre die Förderung einer noch zu gründenden Standortinitiative mit einem zeitlich und sachlich abgegrenzten Projekt unter Einbeziehung von Eigen- und Drittmittel denkbar. Unter den bestehenden Gegebenheiten wird hier ein Ansatz vorgeschlagen, welcher an den bestehenden Strukturen ansetzt. Aktuell ist die Wirtschaftsförderung Frankfurt im Rahmen ihrer Aufgaben im Bereich Gewerbeberatung und Stadtteilmanagement mit folgenden Maßnahmen bereits vor Ort aktiv: - Aufzeigen von Wegen in der Verwaltung bei Genehmigungsfragen - Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Lösung von Standortproblemen - Vermittlung bei Konflikten mit städtischen Ämtern, Gesellschaften und sonstigen Institutionen - Wirtschaftsbezogene Stadtteil- und Standortinformationen - Initiierung und Begleitung von Projekten zur Förderung der Belange der Wirtschaft im Rahmen der Stadtteilentwicklung. Darüber hinaus begleitet die Wirtschaftsförderung die Vorhaben beratend. Diese Maßnahmen werden in den nächsten Jahren fortgeführt und im Zusammenhang mit den in einem umfangreichen Beteiligungsprozess von Ämtern, Institutionen und Bürgern entworfenen Projekten sowie potentieller Vorhaben weiter intensiviert. Die Wirtschaftsförderung wird zur Umsetzung dieser Projekte eng mit dem Stadtumbaumanagement, dem Stadtplanungsamt, der Lokalen Partnerschaft und allen weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten. Mit den genannten Projekten werden die notwendigen Schritte zur Erreichung der benannten Ziele eingeleitet. Konkrete Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen den Zielen entsprechen und sich in die Projekte des ISEKs eingliedern. Um die Unternehmen vor Ort und die lokalen Gewerbetreibenden (Projekt "Aufbau eines Unternehmernetzwerks" aus dem ISEK) aktiv in die Prozesse einzubinden, wäre die Gründung eines Gewerbevereins oder einer Standortinitiative als Projektträger für eine zeitlich begrenzte Kampagne anzustreben. Hierfür wird der Magistrat in den nächsten Wochen aktiv werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019EE 70Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet GriesheimMitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 29. Juli 2019BB 262Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
  3. 17. Januar 2020Sie sind hier
    BB 9Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks Griesheim
    Magistratsbericht
  4. 18. Dezember 2020BB 686Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht
  5. 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 122 WochenBB 222Einrichtung eines Standortmanagements im Gewerbegebiet Griesheim-Mitte unter Einbeziehung des Industrieparks GriesheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 38 · 18.02.2020
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 9 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 38 · 26.05.2020
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 9 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 41 · 22.09.2020
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 9 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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