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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der…

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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
40 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichte, ob und zu welchen Kosten dem Antrag der Elisabethenschule auf Erhöhung der Zügigkeit zum 01.08.2019 auf sechs Klassen pro Jahrgang, beginnend mit Jahrgang fünf, stattgegeben werden kann. Begründung: Laut der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen reicht die städtische Kapazität an Gymnasialplätzen spätestens zum Schuljahr 2020/21 nicht mehr aus. Schon jetzt müssen viele Gymnasien regelmäßig eine große Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern ablehnen, was Schülerlenkungsmaßnahmen zur Folge hat. Um genügend Gymnasialplätze vorhalten zu können und die Flexibilität des Systems zu stärken, sollten schon zum kommenden Schuljahr dort zusätzliche Gymnasialplätze geschaffen werden, wo dies ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand umsetzbar ist. Die Schulleitung der Elisabethenschule äußert in diesem Zusammenhang bereits seit längerer Zeit ausdrücklich den Wunsch nach der Aufnahme weiterer Züge. Bereits am 27. April kündigte das Bildungsdezernat in einer Pressemitteilung die Schaffung von 60 zusätzlichen Gymnasialplätzen für den Frankfurter Norden im Rahmen einer Erweiterung der Elisabethenschule an. Die dafür notwendigen Bauaufträge an das Amt für Bau und Immobilien wurden jedoch noch nicht erteilt. So verzeichnete die Elisabethenschule auch zum Schuljahr 2018/19 wieder 177 Erstwünsche und 199 Zweitwünsche, konnte jedoch nur 100 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Laut Schulleitung kann mit dem Abschluss der Sanierung des Altbaus, mit dem spätestens im Frühjahr 2019 zu rechnen ist, die Erhöhung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Um die Erweiterung räumlich abbilden zu können sind laut Schulleitung lediglich kleinere Arbeiten wie die Versetzung weniger Wände in Pavillon A oder die Installation eines Abzugs für die ohnehin geplante Verlegung des Chemieraums notwendig.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 32

Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichte, ob und zu welchen Kosten dem Antrag der Elisabethenschule auf Erhöhung der Zügigkeit zum 01.08.2019 auf sechs Klassen pro Jahrgang, beginnend mit Jahrgang fünf, stattgegeben werden kann.

Begründung: Laut der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen reicht die städtische Kapazität an Gymnasialplätzen spätestens zum Schuljahr 2020/21 nicht mehr aus. Schon jetzt müssen viele Gymnasien regelmäßig eine große Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern ablehnen, was Schülerlenkungsmaßnahmen zur Folge hat. Um genügend Gymnasialplätze vorhalten zu können und die Flexibilität des Systems zu stärken, sollten schon zum kommenden Schuljahr dort zusätzliche Gymnasialplätze geschaffen werden, wo dies ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand umsetzbar ist. Die Schulleitung der Elisabethenschule äußert in diesem Zusammenhang bereits seit längerer Zeit ausdrücklich den Wunsch nach der Aufnahme weiterer Züge. Bereits am 27. April kündigte das Bildungsdezernat in einer Pressemitteilung die Schaffung von 60 zusätzlichen Gymnasialplätzen für den Frankfurter Norden im Rahmen einer Erweiterung der Elisabethenschule an. Die dafür notwendigen Bauaufträge an das Amt für Bau und Immobilien wurden jedoch noch nicht erteilt. So verzeichnete die Elisabethenschule auch zum Schuljahr 2018/19 wieder 177 Erstwünsche und 199 Zweitwünsche, konnte jedoch nur 100 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Laut Schulleitung kann mit dem Abschluss der Sanierung des Altbaus, mit dem spätestens im Frühjahr 2019 zu rechnen ist, die Erhöhung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Um die Erweiterung räumlich abbilden zu können sind laut Schulleitung lediglich kleinere Arbeiten wie die Versetzung weniger Wände in Pavillon A oder die Installation eines Abzugs für die ohnehin geplante Verlegung des Chemieraums notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019Sie sind hier
    EE 32Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule
    Etatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 390Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben

Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2019 261 Mio € — preisbereinigt +32 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 32 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 32 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 32 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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