Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der…
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Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichte, ob und zu welchen Kosten dem Antrag der Elisabethenschule auf Erhöhung der Zügigkeit zum 01.08.2019 auf sechs Klassen pro Jahrgang, beginnend mit Jahrgang fünf, stattgegeben werden kann. Begründung: Laut der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen reicht die städtische Kapazität an Gymnasialplätzen spätestens zum Schuljahr 2020/21 nicht mehr aus. Schon jetzt müssen viele Gymnasien regelmäßig eine große Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern ablehnen, was Schülerlenkungsmaßnahmen zur Folge hat. Um genügend Gymnasialplätze vorhalten zu können und die Flexibilität des Systems zu stärken, sollten schon zum kommenden Schuljahr dort zusätzliche Gymnasialplätze geschaffen werden, wo dies ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand umsetzbar ist. Die Schulleitung der Elisabethenschule äußert in diesem Zusammenhang bereits seit längerer Zeit ausdrücklich den Wunsch nach der Aufnahme weiterer Züge. Bereits am 27. April kündigte das Bildungsdezernat in einer Pressemitteilung die Schaffung von 60 zusätzlichen Gymnasialplätzen für den Frankfurter Norden im Rahmen einer Erweiterung der Elisabethenschule an. Die dafür notwendigen Bauaufträge an das Amt für Bau und Immobilien wurden jedoch noch nicht erteilt. So verzeichnete die Elisabethenschule auch zum Schuljahr 2018/19 wieder 177 Erstwünsche und 199 Zweitwünsche, konnte jedoch nur 100 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Laut Schulleitung kann mit dem Abschluss der Sanierung des Altbaus, mit dem spätestens im Frühjahr 2019 zu rechnen ist, die Erhöhung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Um die Erweiterung räumlich abbilden zu können sind laut Schulleitung lediglich kleinere Arbeiten wie die Versetzung weniger Wände in Pavillon A oder die Installation eines Abzugs für die ohnehin geplante Verlegung des Chemieraums notwendig.
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 32
Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichte, ob und zu welchen Kosten dem Antrag der Elisabethenschule auf Erhöhung der Zügigkeit zum 01.08.2019 auf sechs Klassen pro Jahrgang, beginnend mit Jahrgang fünf, stattgegeben werden kann.
Begründung: Laut der aktuellen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen reicht die städtische Kapazität an Gymnasialplätzen spätestens zum Schuljahr 2020/21 nicht mehr aus. Schon jetzt müssen viele Gymnasien regelmäßig eine große Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern ablehnen, was Schülerlenkungsmaßnahmen zur Folge hat. Um genügend Gymnasialplätze vorhalten zu können und die Flexibilität des Systems zu stärken, sollten schon zum kommenden Schuljahr dort zusätzliche Gymnasialplätze geschaffen werden, wo dies ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand umsetzbar ist. Die Schulleitung der Elisabethenschule äußert in diesem Zusammenhang bereits seit längerer Zeit ausdrücklich den Wunsch nach der Aufnahme weiterer Züge. Bereits am 27. April kündigte das Bildungsdezernat in einer Pressemitteilung die Schaffung von 60 zusätzlichen Gymnasialplätzen für den Frankfurter Norden im Rahmen einer Erweiterung der Elisabethenschule an. Die dafür notwendigen Bauaufträge an das Amt für Bau und Immobilien wurden jedoch noch nicht erteilt. So verzeichnete die Elisabethenschule auch zum Schuljahr 2018/19 wieder 177 Erstwünsche und 199 Zweitwünsche, konnte jedoch nur 100 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Laut Schulleitung kann mit dem Abschluss der Sanierung des Altbaus, mit dem spätestens im Frühjahr 2019 zu rechnen ist, die Erhöhung der Zügigkeit ab dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Um die Erweiterung räumlich abbilden zu können sind laut Schulleitung lediglich kleinere Arbeiten wie die Versetzung weniger Wände in Pavillon A oder die Installation eines Abzugs für die ohnehin geplante Verlegung des Chemieraums notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierEE 32Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 390Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2019 261 Mio € — preisbereinigt +32 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER