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Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 390

Betreff: Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4193 - E 32/19 CDU/SPD/GRÜNE - Es ist zutreffend, dass die gegenwärtig vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen nach der Prognose des iSEP 2017-2023 und nach aktuellen Einschätzungen im Schuljahr 2020/2021 überschritten sein werden. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurden zum Schuljahr 2019/20 zusätzliche fünf Eingangsklassen am Adorno-Gymnasium, der Freiherr-vom-Stein-Schule, der Liebigschule und auch der Ziehenschule vorgesehen und auch gebildet. Absprache war auch, die im Schulentwicklungsplan vorgesehene achtzügige Aufnahmekapazität am Gymnasium Nord nach Möglichkeit nicht in vollem Umfang auszuschöpfen. Mit dem in den Sommerferien erfolgten Umzug des Adorno-Gymnasiums aus Höchst in das Westend hat die Bildungsregion Mitte zusätzliche Aufnahmekapazitäten in sechszügiger Größenordnung und dementsprechend 180 Schulplätze pro Jahrgang erhalten. Die Beschlusslage zu den SEP-Fortschreibungen sieht zudem mittelfristig die Einrichtung sechszügiger Gymnasien in der Bildungsregion Ost und der Bildungsregion Mitte-Nord vor. Aufgrund der aktuellen Sachlage kann derzeit eine Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule nicht befürwortet werden. Der Magistrat beabsichtigt jedoch, die benachbarte Fürstenbergerschule auf der Fläche der Außenstelle der Elisabethenschule an der Holzhausenstraße in einem Neubau unterzubringen. Der Elisabethenschule soll zukünftig die gesamte Fläche an der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehen. Nach dem Auszug der Fürstenberger Schule soll deren ehemaliges Schulgebäude entsprechend beplant, saniert und der neuen Nutzung durch die Elisabethenschule angepasst werden, sodass nach Fertigstellung auch eine Erhöhung der Zügigkeit erfolgen kann.

Nebenvorlage: Anregung vom 05.12.2019, OA 512 Antrag vom 19.11.2019, OF 761/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 25. Januar 2019EE 32Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 1. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    BB 390Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule
    Magistratsbericht
  3. 19. November 2019OFOF 761/3Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem ElisabethengymnasiumOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Anregung OA 512 2019 1. Die Vorlage B 390 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 512 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 761/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 390 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (B 390 = Kenntnis, OA 512 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 390 = Zurückweisung, OA 512 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 390 = Kenntnis, OA 512 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 390 = Zurückweisung, OA 512 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 30.01.2020
TO II, TOP 50
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 390 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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