Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Realschule und dem Elisabethengymnasium Bereits vor einigen Wochen war der Zeitung zu entnehmen, dass das Bildungsdezernat die Fürstenberger Realschule in die derzeitige Dependance des Elisabethengymnasiums verlegen möchte und das derzeitige Gebäude der Fürstenberger Realschule künftig auch vom Elisabethengymnasium genutzt werden soll. Jetzt wurde in der B 390 dieser Plan nochmals erwähnt und bereits festgestellt, dass ein Neubau erforderlich ist. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) Wie weit sind die konkreten Planungen zum Neubau der Fürstenberger Realschule auf dem Gelände der derzeitigen Dependance des Elisabethengymnasiums?
b) Wann ist die Umsetzung geplant?
c) Wird im Rahmen des Umzugs die Zügigkeit der Fürstenberger Realschule erhöht? Wenn ja auf wie viele?
d) Wird sich die Zügigkeit des Elisabethengymnasiums, wie von der Schulgemeinde gewünscht, auf 6 Züge erhöhen, wenn die zusätzlichen Räume im derzeitigen Gebäude der Fürstenberger Schule zur Verfügung stehen?
e) Welche Räume stehen dem Elisabethengymnasium für die Dauer bis zum Umzug der Fürstenberger Realschule als Ersatz für die dann wegfallenden Dependanceflächen zur Verfügung? Begründung: Die Schulgemeinden beider Schulen brauchen schnellstmöglich eine konkrete Umsetzungsplanung.
Inhalt
Antrag vom 19.11.2019, OF 761/3
Betreff: Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium Bereits vor einigen Wochen war der Zeitung zu entnehmen, dass das Bildungsdezernat die Fürstenberger Realschule in die derzeitige Dependance des Elisabethengymnasiums verlegen möchte und das derzeitige Gebäude der Fürstenberger Realschule künftig auch vom Elisabethengymnasium genutzt werden soll. Jetzt wurde in der B 390 dieser Plan nochmals erwähnt und bereits festgestellt, dass ein Neubau erforderlich ist. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) Wie weit sind die konkreten Planungen zum Neubau der Fürstenberger Realschule auf dem Gelände der derzeitigen Dependance des Elisabethengymnasiums?
b) Wann ist die Umsetzung geplant?
c) Wird im Rahmen des Umzugs die Zügigkeit der Fürstenberger Realschule erhöht? Wenn ja auf wie viele?
d) Wird sich die Zügigkeit des Elisabethengymnasiums, wie von der Schulgemeinde gewünscht, auf 6 Züge erhöhen, wenn die zusätzlichen Räume im derzeitigen Gebäude der Fürstenberger Schule zur Verfügung stehen?
e) Welche Räume stehen dem Elisabethengymnasium für die Dauer bis zum Umzug der Fürstenberger Realschule als Ersatz für die dann wegfallenden Dependanceflächen zur Verfügung?
Begründung: Die Schulgemeinden beider Schulen brauchen schnellstmöglich eine konkrete Umsetzungsplanung.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 390 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2019BB 390Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleMagistratsbericht
- 19. November 2019Sie sind hierOFOF 761/3Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem ElisabethengymnasiumOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme