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Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Realschule und dem Elisabethengymnasium Bereits vor einigen Wochen war der Zeitung zu entnehmen, dass das Bildungsdezernat die Fürstenberger Realschule in die derzeitige Dependance des Elisabethengymnasiums verlegen möchte und das derzeitige Gebäude der Fürstenberger Realschule künftig auch vom Elisabethengymnasium genutzt werden soll. Jetzt wurde in der B 390 dieser Plan nochmals erwähnt und bereits festgestellt, dass ein Neubau erforderlich ist. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) Wie weit sind die konkreten Planungen zum Neubau der Fürstenberger Realschule auf dem Gelände der derzeitigen Dependance des Elisabethengymnasiums?

b) Wann ist die Umsetzung geplant?

c) Wird im Rahmen des Umzugs die Zügigkeit der Fürstenberger Realschule erhöht? Wenn ja auf wie viele?

d) Wird sich die Zügigkeit des Elisabethengymnasiums, wie von der Schulgemeinde gewünscht, auf 6 Züge erhöhen, wenn die zusätzlichen Räume im derzeitigen Gebäude der Fürstenberger Schule zur Verfügung stehen?

e) Welche Räume stehen dem Elisabethengymnasium für die Dauer bis zum Umzug der Fürstenberger Realschule als Ersatz für die dann wegfallenden Dependanceflächen zur Verfügung? Begründung: Die Schulgemeinden beider Schulen brauchen schnellstmöglich eine konkrete Umsetzungsplanung.

Inhalt

Antrag vom 19.11.2019, OF 761/3

Betreff: Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium Bereits vor einigen Wochen war der Zeitung zu entnehmen, dass das Bildungsdezernat die Fürstenberger Realschule in die derzeitige Dependance des Elisabethengymnasiums verlegen möchte und das derzeitige Gebäude der Fürstenberger Realschule künftig auch vom Elisabethengymnasium genutzt werden soll. Jetzt wurde in der B 390 dieser Plan nochmals erwähnt und bereits festgestellt, dass ein Neubau erforderlich ist. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, a) Wie weit sind die konkreten Planungen zum Neubau der Fürstenberger Realschule auf dem Gelände der derzeitigen Dependance des Elisabethengymnasiums?

b) Wann ist die Umsetzung geplant?

c) Wird im Rahmen des Umzugs die Zügigkeit der Fürstenberger Realschule erhöht? Wenn ja auf wie viele?

d) Wird sich die Zügigkeit des Elisabethengymnasiums, wie von der Schulgemeinde gewünscht, auf 6 Züge erhöhen, wenn die zusätzlichen Räume im derzeitigen Gebäude der Fürstenberger Schule zur Verfügung stehen?

e) Welche Räume stehen dem Elisabethengymnasium für die Dauer bis zum Umzug der Fürstenberger Realschule als Ersatz für die dann wegfallenden Dependanceflächen zur Verfügung?

Begründung: Die Schulgemeinden beider Schulen brauchen schnellstmöglich eine konkrete Umsetzungsplanung.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 390 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2019BB 390Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der ElisabethenschuleMagistratsbericht
  2. 19. November 2019Sie sind hier
    OFOF 761/3Wie geht es weiter mit der Fürstenberger Realschule und dem Elisabethengymnasium
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO II, TOP 35
Angenommen
Anregung OA 512 2019 1. Die Vorlage B 390 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 512 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 761/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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