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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft Leipziger Straße 91 einer…

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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft Leipziger Straße 91 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft Leipziger Straße 91 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den für die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" mit dem "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V." sozialverträglich zu beenden und das Objekt einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche zukünftige Nutzung zu Wohnzwecken zu prüfen. Begründung: Die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" wird von der Stadt Frankfurt bereits über Jahrzehnte hinweg zu einem symbolischen Mietzins an den "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V." vermietet, der gerade einmal einen Bruchteil der ortüblichen Miete beträgt. Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Wohnungsmarktes in Frankfurt ist ein solch vergünstigtes Mietvertragsverhältnis zu Lasten des städtischen Haushaltes nicht länger hinzunehmen und den Steuerzahlern in unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Die Liegenschaft "Leipziger Straße 91" ist daher einer wirtschaftlichen sinnvollen Nutzung zuzuführen, wobei hierbei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu präferieren wäre. Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts ist ebenfalls im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, § 2600 zum Etatantrag E 263/18 von CDU, SPD, Grüne "Wirtschaftliche Nutzung".

Inhalt

Etatantrag vom 23.01.2019, E 185

Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft Leipziger Straße 91 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den für die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" mit dem "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V." sozialverträglich zu beenden und das Objekt einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche zukünftige Nutzung zu Wohnzwecken zu prüfen.

Begründung: Die städtische Liegenschaft "Leipziger Straße 91" wird von der Stadt Frankfurt bereits über Jahrzehnte hinweg zu einem symbolischen Mietzins an den "Verein zur Förderung von Umwelt, Kommunikation und Kooperation e.V." vermietet, der gerade einmal einen Bruchteil der ortüblichen Miete beträgt. Angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Immobilien- und Wohnungsmarktes in Frankfurt ist ein solch vergünstigtes Mietvertragsverhältnis zu Lasten des städtischen Haushaltes nicht länger hinzunehmen und den Steuerzahlern in unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Die Liegenschaft "Leipziger Straße 91" ist daher einer wirtschaftlichen sinnvollen Nutzung zuzuführen, wobei hierbei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu präferieren wäre. Der aus dieser Maßnahme resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts ist ebenfalls im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, § 2600 zum Etatantrag E 263/18 von CDU, SPD, Grüne "Wirtschaftliche Nutzung".Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2019 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2019 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement

Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2019 48 Mio € — preisbereinigt +67 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 29 · 18.02.2019
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 185 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUSPDGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
4 CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 4 CDU, FDP und BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 18.02.2019
TO I, TOP 27
Abgelehnt
Die Vorlage E 185 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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