Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft In der Au 14-16 einer…
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Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft In der Au 14-16 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft In der Au 14-16 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" zeitnah einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche Wohnbebauung durch die ABG zu prüfen. Begründung: Das Objekt "In der Au" wird seit über 35 Jahren rechtswidrig von sogenannten "Linksautonomen" besetzt. Die weitere Duldung dieses unhaltbaren Zustands ist - von rechtlichen Aspekten einmal abgesehen - angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Diese städtische Liegenschaft mit einer Grundstücksgröße von ca. 15.000 m2 sollte daher idealerweise dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Der aus dieser Maßnahme weiterhin resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts ist ebenfalls im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 von CDU, SPD, Grüne "Wirtschaftliche Nutzung".
Inhalt
Etatantrag vom 23.01.2019, E 184
Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft In der Au 14-16 einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die städtische Liegenschaft "In der Au 14-16" zeitnah einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Hierbei ist insbesondere auch eine mögliche Wohnbebauung durch die ABG zu prüfen.
Begründung: Das Objekt "In der Au" wird seit über 35 Jahren rechtswidrig von sogenannten "Linksautonomen" besetzt. Die weitere Duldung dieses unhaltbaren Zustands ist - von rechtlichen Aspekten einmal abgesehen - angesichts der defizitären Haushaltslage der Stadt sowie des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt nicht länger hinzunehmen und den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch nicht mehr vermittelbar. Diese städtische Liegenschaft mit einer Grundstücksgröße von ca. 15.000 m2 sollte daher idealerweise dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Der aus dieser Maßnahme weiterhin resultierende positive Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts ist ebenfalls im Sinne der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2018, §2600 zum Etatantrag E263/18 von CDU, SPD, Grüne "Wirtschaftliche Nutzung".Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.01.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2019 brachte BFF diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.02.2019 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau abgelehnt.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2019 48 Mio € — preisbereinigt +67 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen BFF und Frau Lämmer (= Annahme) bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)