Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim einzustellen. Dies ist notwendig, um die negativen Auswirkungen der Lärmemissionen auf die umliegende Wohnbevölkerung zu überwachen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung zu ergreifen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen.
Begründung
Der 5-Jahres-Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt, wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78 dB in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotenziale identifiziert und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung bedarf einer besonderen Rücksichtnahme von Industrie- und Gewerbe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 252/11Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung FechenheimsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2022Sie sind hierEAEA 53Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung FechenheimsEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
22.02 Umweltcontrolling
Ausgaben 2025: 6 Mio € · im Antragsjahr 2022 5 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)