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Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89

Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2417 - OA 258/12 OBR 11 - Nach dem großflächigen Abbau der Sirenennetze stehen noch folgende Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung zur Verfügung: 1) Warnung über Radiodurchsagen 2) Warnung über Lautsprecherdurchsagen Diese Möglichkeiten sind aus Sicht des Magistrats nicht ausreichend. Eine effiziente Warnung erfordert in der ersten Phase ein "Wecken", d. h. Aufmerksamkeit erzeugen, um alle Personen in einem Gebiet zu erreichen, welche eine Gefährdung nicht wahrgenommen haben bzw. wahrnehmen können. In einer zweiten Phase folgt dann eine Information mit der Nennung einer Gefahr und Handlungsanweisungen für die Bevölkerung um dieser Gefahr entgegenzuwirken. Es ist anzustreben, die Bevölkerung so zeitnah wie möglich, beginnend mit einem "Weckeffekt", zu warnen. Der "Weckeffekt" ist mit Lautsprecherdurchsagen gegeben, erfordert aber einigen logistischen Aufwand und benötigt dadurch wertvolle Zeit. Radiodurchsagen haben diesen Weckeffekt nicht. Sie können aber die beschriebenen notwendigen Informationen schnell an weite Teile der Bevölkerung weitergeben. In dieser Situation stehen zurzeit verschiedene alternative oder ergänzende Systeme in der Diskussion. Die Feuerwehr Frankfurt am Main ist Kooperationspartner im Projekt KATWARN. Dieses System ist in seiner jetzigen Konfiguration in der Lage, SMS- und E-Mail-Nachrichten zu versenden. Es nutzt dabei die Nummerierung von Postzustellbezirken zur Selektion. Diese Entwicklung wird vonseiten der Feuerwehr Frankfurt am Main unterstützt, auch wenn nach Realanwendungen erhebliche Mängel festgestellt wurden und daher bis auf Weiteres von einer weiteren Anwendung im Schadensfall abgesehen werden muss. Um Fehleinschätzungen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehrehren (AGBF Bund) einige Hinweise zum System KATWARN veröffentlicht. Darin wird deutlich herausgearbeitet, dass KATWARN nur ein ergänzendes Warnsystem darstellen kann. Auch eine Weiterentwicklung zu einer funkzellengebundenen Warnung löst nicht grundlegende Probleme wie z. B. den erforderlichen Weckeffekt oder die Nichterreichbarkeit von älteren Personen ohne Mobiltelefon. Die Bundesrepublik Deutschland benötigt ein flächendeckendes und einheitliches System zur Warnung der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Bei der Warnung von Menschen darf an einer Stadtgrenze nicht halt gemacht werden. Die Warnung der Bevölkerung fällt in die Zuständigkeit der Katastrophenschutzbehörden der Länder. Eine Verpflichtung zur Warnung der Bevölkerung ergibt sich auch aus der Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren, die in einem Verteidigungsfall drohen. Eine einheitliche und abgestimmte Lösung zwischen allen Beteiligten in diesem Bereich ist wünschenswert, der Magistrat wird versuchen, eine solche Lösung voranzubringen. Ferner wirkt er im Rahmen seiner Möglichkeiten, z. B. durch die Teilnahme der Feuerwehr Frankfurt am Main am Projekt KATWARN und anderer Gremienarbeit, auf eine Weiterentwicklung hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2012OFOF 140/11Einführung eines SMS- und E-Mail-unterstützenden Systems für KatastrophenwarnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. September 2012OAOA 258Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für KatastrophenwarnungenAnregung
  3. 18. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 89Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 19 · 18.03.2013
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 19 · 22.04.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

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