Liegenschaft in der Bleiweißstraße 20 als Kinderbetreuungseinrichtung nutzen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 71
Betreff: Liegenschaft in der Bleiweißstraße 20 als Kinderbetreuungseinrichtung nutzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2371 - NR 380/12 CDU und GRÜNE - Die Liegenschaft ist grundsätzlich geeignet, dort eine dreigruppige Einrichtung zu errichten. Der Umbau der Liegenschaft ist jedoch nur unter erheblichem Einsatz von Investitionsmitteln des Eigentümers realisierbar. Da die Liegenschaft inzwischen vom ursprünglichen Eigentümer veräußert wurde, konnte die Bereitschaft des Eigentümers zu diesen Investitionen noch nicht ermittelt werden. Der neue Eigentümer ist über das Interesse, die Liegenschaft als Kindertageseinrichtung zu nutzen, informiert. Ebenso wurde er darüber informiert, dass die Entscheidung wegen des Bedarfs an Betreuungsplätzen schnellstens getroffen werden sollte. Bisher hat der neue Eigentümer noch nicht auf die Anfrage reagiert. Wir bemühen uns weiter um Kontaktaufnahme und hoffen auf ein positives Ergebnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2012NRNR 380Liegenschaft in der Bleiweißstraße 20 als Kinderbetreuungseinrichtung nutzenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 11. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 71Liegenschaft in der Bleiweißstraße 20 als Kinderbetreuungseinrichtung nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)