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Sanitäranlagen im Nordpark

Vorlagentyp: B
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 716

Betreff: Sanitäranlagen im Nordpark Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8638 - OA 1142 OBR 10 - Im Nordpark Bonames hatte der Magistrat in der Vergangenheit bereits einen WC-Container zur Verfügung gestellt. Dieser unterlag sehr häufig und sehr extremem Vandalismus. Die Kosten für ständige Reparaturen, Sonderreinigungen und Graffitientfernung waren immens. Zeitweise musste der WC-Container wegen der starken Beschädigungen bis zur Reparatur geschlossen werden und stand den Nutzerinnen und Nutzern nicht zuverlässig zur Verfügung. Der Standort im Nordpark ist für sanitäre Einrichtungen nicht geeignet, da er im unbebauten Bereich liegt und die erforderlich soziale Kontrolle fehlt. Der Magistrat rät von der Errichtung von sanitären Einrichtungen im Nordpark ab. Sie können nicht wirksam gegen Vandalismus geschützt und eine angemessene Betriebssicherheit kann nicht hergestellt werden. Sofern trotzdem eine Versorgung mit WCs gewünscht wird, hat der Magistrat folgenden Vorschlag für den Standort entwickelt: Für die Freizeitbereiche in der Stadt besteht in der Regel lediglich während der Sommersaison ein Bedarf für eine Versorgung mit WCs. Dies gilt ganz besonders für die Grillplätze. Im Nordpark könnten WC-Kabinen aufgestellt werden. Diese könnten Anfang Mai aufgestellt und am Ende der Outdoor-Saison (Ende September) wieder abgeholt werden. Am Spielplatz an der Wörthspitze hat der Magistrat bereits ein Pilotprojekt mit WC-Kabinen am Niddaufer durchgeführt. Im ersten Jahr wurden die Kabinen regelmäßig von Jugendlichen umgeworfen. Der Magistrat hat darauf hin eine Konstruktion entwickeln lassen, mit der die Kabinen gesichert werden können. Sie können weder umgekippt noch in den nahegelegenen Fluss geschleppt werden. Es handelt sich um WC-Kabinen mit Komfortstandard (Waschbecken mit Wasser, Urinal, WC, eine Kabine Behindertengerecht für Kinder mit Begleitperson, ältere Menschen oder Behinderte). Der Magistrat könnte im Sommer 2011 versuchsweise einen WC-Kabinenstandplatz am Grillplatz im Nordpark einrichten. Dieser könnte mit einer behindertengerechten Kabine und einer Kabine in Standardgröße ausgestattet werden. Ein Sicherungsgestell könnte auch hier die Kabinen gegen den gröbsten Vandalismus schützen. Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt und die Wassertanks nachgefüllt. Die WC-Kabinen sind gegen die üblichen Beschädigungen versichert. Sofern die WC-Kabinen während des Versuches zerstört oder so häufig stark beschädigt werden, dass die Versicherung die Kostenübernahme ablehnt, zieht das Service-Unternehmen in der Regel die WC-Kabinen ab, tritt vom Vertrag zurück und stellt den Schaden der Stadt Frankfurt am Main in Rechnung. Sollte dieser Fall eintreten, würde der Versuch abgebrochen. Nach Abschluss des Versuches sollte darüber entschieden werden, ob sich die Aufstellung von WC-Kabinen an diesem Standort bewährt hat und dies fortgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage der dauerhaften Finanzierung zu klären. Die Entscheidung könnte im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in Frankfurt getroffen werden. Eine Beschlussvorlage wird den städtischen Gremien im Sommer 2011 vorgelegt. Der Magistrat wird die Durchführung des Versuchs in die Wege leiten. Sofern der Ortsbeirat diesen Versuch nicht wünscht, wird er gebeten dies mitzuteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2010OFOF 977/10Sanitäranlagen im NordparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Juni 2010OAOA 1142Sanitäranlagen im NordparkAnregung
  3. 29. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    BB 716Sanitäranlagen im Nordpark
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 49 · 10.01.2011
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 48 · 10.02.2011
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 48 · 14.02.2011
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

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