OB-Villa
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 69
Betreff: OB-Villa Vorgang: A 476/13 RÖMER In der Vorlage zum Verkauf der OB-Villa M 151/2013 wurde ausgeführt, wie sich der angebotene Kaufpreis insgesamt zum Richtwert verhält, um den Stadtverordneten eine sachgerechte Entscheidung im Lichte dieser Abweichung zu ermöglichen und diese zu legitimieren. Die Diskussion über wertbildende Faktoren von Immobilien erübrigt sich dann, wenn Angebot und Nachfrage den Kaufpreis hervorbringen. Die Verkaufsentscheidung ist sodann unter Würdigung dieses Angebots zu treffen, unabhängig von einer theoretisch-abstrakten Aufteilung in einen Preis für den Grund und Boden und für das Gebäude. Vor diesem Hintergrund nimmt der Magistrat zu der Anfrage wie folgt Stellung:
- Wertbildende Faktoren für ein Grundstück können aus vielfältigen Umständen bestehen. Neben der Lagegunst sind die Ausnutzungskennziffern nach Bauplanungsrecht entscheidende Parameter. Aber auch etwaige Abriss- oder Sanierungskosten oder einzelne grundstücksbezogene Baubeschränkungen können in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sein. Diese Faktoren spiegeln sich zwar nicht notwendigerweise unmittelbar im Richtwert, weil dieser definitionsgemäß von dem einzelnen Grundstück abstrahiert, werden aber die Angebotssituation im Regelfall beeinflussen. Im vorliegenden Fall wurde ein Kaufpreis für ein bebautes Grundstück angeboten. Ein Käufer reflektiert in diesem Kontext notwendigerweise auch, welche Kosten aufzuwenden sind, um die Nutzbarkeit aufstehender Gebäude herzustellen. Für den Käufer ist damit auch der Zustand des Gebäudes für sein Kaufpreisangebot ausschlaggebend.
- Bei einer Bewertung einer sanierungsbedürftigen Liegenschaft sowie vorgegebenen Einschränkungen der Bebaubarkeit wird ein vorsichtiger Anbieter seine Kaufpreisbemessung selbstverständlich auch am Gebäudezustand orientieren. Um eine Reduzierung des Kaufpreises im eigentlichen Sinne handelt es sich dabei aber gerade nicht.
- Dem Magistrat sind die planfestgestellten An- und Abflugrouten der neuen NW-Landebahn und die damit verbundenen Überflüge über das Baugebiet 'Lerchesberg' bekannt. Die mögliche Zunahme der Lärmbelastung war Gegenstand der Planfeststellung und wurde in diesem Verfahren berücksichtigt.
- Dem Magistrat sind keine Zahlen zu nicht zustande gekommenen Immobilienverkäufen im Stadtgebiet bekannt. Eine solche Negativstatistik kann mangels Prüffähigkeit auch nicht geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Dezember 2013AA 476OB-VillaSTVV-Anfrage · RÖMER
- 3. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 69OB-VillaMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung)