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Friedhofsgebühren

Vorlagentyp: B
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.02.2013, B 69

Betreff: Friedhofsgebühren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2205 - NR 348/12 SPD - Die Stadt Frankfurt unterhält 36 Friedhöfe. Gemessen an der Einwohnerzahl belegt sie damit einen Spitzenplatz im Bundesgebiet. Die Betriebsabläufe gestalten sich aufgrund des hohen Anteils kleinerer Stadtteilfriedhöfe relativ aufwendig. Zudem muss in der Logistik auf veraltete Infrastrukturen zurückgegriffen werden, die auch hinsichtlich einer veränderten und reduzierten Nachfrage aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu hinterfragen sind. Vor diesem Hintergrund bereitet der Magistrat derzeit eine Ausschreibung vor, die eine Verbesserung der Ablauforganisation und eine teils drastische Verschlankung im Hinblick auf Einsparpotentiale zur Kostenreduzierung zum Ziel hat. Dabei sollen mögliche Angebotsreduzierungen, die in direkter Folge die Friedhofsnutzung durch die Bürgerinnen und Bürger betreffen, in möglichst moderater Form erfolgen. Parallel zu diesem Vorhaben wird der Magistrat mit kurz- und mittelfristigen Angebotsausweitungen der Bestattungsformen bestrebt sein, einen möglichst hohen Prozentsatz der in Frankfurt Verstorbenen auf den städtischen Friedhöfen zu bestatten. Beispielsweise sollen Gemeinschaftsgrabstätten in optisch ansprechender Gestaltung mit vertretbaren Kosten angeboten werden. Der Konkurrenz von Bestattungen in Friedwäldern außerhalb Frankfurts soll zukünftig ein adäquates Angebot auf bestehenden Waldfriedhöfen innerhalb der Stadt entgegengesetzt werden. Dabei soll auch auf die bereits bestehenden Angebote verstärkt hingewiesen werden. Bundesweiten Beobachtungen zu Folge lässt sich der starke Trend zu friedhofsfernen Bestattungsformen im Zusammenhang mit einer sich stetig verändernden Friedhofskultur allerdings nur bedingt beeinflussen. Viele Entscheidungen hinsichtlich der Bestattungsart und der Frage des Bestattungsortes werden von den Angehörigen über die Höhe der entstehenden Kosten entschieden. Allein die oftmals verloren gegangene Bindung an den langjährigen Lebensmittelpunkt in einer Stadt und einer zunehmendem Fluktuation bedingen für sich alleine schon einen Rückgang der Bestattungen. Die hier in Ansätzen aufgezeigte Entwicklung führte und führt trotz einer umfänglichen, den aktuellen Erfordernissen angepassten Friedhofsgebührenordnung zu einem Einnahmendefizit. Um wieder einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen, wird unter den gegeben Umständen eine Gebührenerhöhung unumgänglich erforderlich. Eine moderate und damit zumutbare Gebührenanhebung soll gewährleistet werden. Der Magistrat prüft derzeit, in welchem Umfang in Hinblick auf potentielle Einsparmöglichkeiten eine Gebührenanhebung notwendig ist. Unabhängig davon ist im laufenden Jahr 2012 wieder eine Zunahme der Bestattungszahlen zu verzeichnen. Der im Magistratsvortrag vom 16.07.2012, M 156, beschriebene Trend zur "Abwanderung" mit nur noch 4700 Bestattungen hat sich abgeschwächt. Für das Jahr 2012 wird vorsichtig geschätzt wieder mit einer Bestattungszahl auf Frankfurter Friedhöfen von 5000 gerechnet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juli 2012MM 156Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 Umwelt, Produktgruppe 22.10 „Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät“Magistratsvortrag
  2. 22. August 2012NRNR 348FriedhofsgebührenSTVV-Antrag · SPD
  3. 4. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    BB 69Friedhofsgebühren
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 23 · 04.03.2013
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 18 · 07.03.2013
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie Wähler
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

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