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Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: 32 Personal und Organisation Produktgruppe: 32.2 Personalservice Produkt: 32.3.2 Zentrale…

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Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: 32 Personal und Organisation Produktgruppe: 32.2 Personalservice Produkt: 32.3.2 Zentrale Personaldienstleistungen Antikorruptionsarbeit

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.02.2007, B 66

Betreff:

Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: 32 Personal und Organisation Produktgruppe: 32.2 Personalservice Produkt: 32.3.2 Zentrale Personaldienstleistungen Antikorruptionsarbeit

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341

- E 221 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, l. B 777/05 -

Auch 2006 war die Antikorruptionsarbeit der Stadt Frankfurt a. M. geprägt von der Bearbeitung neu hinzugekommener Einzelfälle sowie der Betreuung der laufenden Korruptionsverfahren einschließlich der erforderlichen Amtshilfe für die Ermittlungsbehörden. Zum aktuellen Stand der so genannten Hochbauamtsaffäre wird berichtet, dass von insgesamt achtundvierzig städtischen Mitarbeitern, die Gegenstand von Ermittlungen oder Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft waren, achtzehn abschließend strafrechtlich sanktioniert wurden: Insgesamt sind Freiheitsstrafen zwischen zehn Monaten und vier Jahren (zweimal ohne Bewährung) und Geldstrafen in Höhe von insgesamt 62.800,- € verhängt worden. Neun Verfahren wurden eingestellt, zwei sind derzeit noch anhängig. Ein Beschuldigter verstarb während der Ermittlungen. Gegen achtzehn (teilweise ehemalige) verdächtigte Bedienstete eröffnete die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungsverfahren, weil der hierzu erforderliche Anfangsverdacht nicht gegeben war.

Elf Mitarbeitern hat die Stadt außerordentlich gekündigt. Zwei Beschäftigte kamen dieser Maßnahme durch eigene Kündigung zuvor. Weiterhin wurden fünf Auflösungsverträge geschlossen und zehn Beschäftigte (nicht aktenkundig) belehrt. Gegen sieben straffällige Personen wurden keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, weil sie entweder schon aus dem städtischen Dienst ausgeschieden waren oder während des Ermittlungsverfahrens ausschieden. An Schadensersatzzahlungen durch die Schädiger sind bisher (Stichtag 20.07.2006) insgesamt rund 1,67 Mio. € eingegangen.

In dem zweiten hier zu nennenden Komplex, der mit der sehr umfangreichen Durchsuchungsaktion am 14.01.2004 begann, ermittelte die Staatsanwaltschaft u. a. gegen insgesamt fünf Beschäftigte des Ordnungsamtes, zwei Beschäftigte des Bürgeramtes Sachsenhausen und drei Beschäftigte des Standesamtes. Die Verfahren wurden bis auf eines inzwischen eingestellt. Mit dem (ehemaligen) Mitarbeiter des Standesamtes, dessen Verfahren noch anhängig ist, wurde bereits am 22.12.2004 ein Auflösungsvertrag wegen mehrerer – mit dem vorliegenden Verfahren in keinem Zusammenhang stehender – Unterschlagungen geschlossen. Die Vorfälle wurden vom Standesamt selbst aufgedeckt.

Sämtliche Einstellungsbegründungen lassen erkennen, dass den Beschäftigten kein strafrechtlich schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen war. Gleichwohl wurde, soweit Anlass bestand, eine dienstrechtliche Würdigung vorgenommen. So sind derzeit gegen einen der betroffenen Beschäftigten des Ordnungsamtes disziplinarische Ermittlungen im Gange.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass bis auf einen ehemaligen Mitarbeiter des Standesamtes und einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dessen Disziplinarverfahren noch anhängig ist, der Komplex für die Stadt abgeschlossen ist. Anklage im Gesamtkomplex wurde bisher nicht erhoben.

Bei dieser Gelegenheit soll im Hinblick auf die Erschwerung künftiger Vorkommnisse erwähnt werden, dass die Stadtkämmerei mit ihrem Projekt "eEinkauf“ ein Instrument geschaffen hat, das neben seinen vielen positiven Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit auch in hohem Maße der Korruptionsvorsorge dient. Es besteht aus der "eVergabe“, die – von September 2006 an gerechnet – im Zeitraum von zwei Jahren stadtweit eingeführt wird, und der "Einkaufsplattform“. Die bereits im Jahr 2000 erstmals thematisierten Elemente einer sogenannten "Auftragsdatei“ wurden vom Antikorruptionsreferat in diesem Zusammenhang noch einmal präzisiert und sollen hier mit einfließen. Ergänzend hat das Hochbauamt die Beauftragung und Abrechnung der Bauarbeiten inzwischen vollständig digitalisiert und somit eine Transparenz von der Ausschreibung bis zur Abrechnung erreicht.

Außerdem steht den Ämtern als Arbeitsanregung und -grundlage auf dem Gebiet der Korruptionsprävention weiterhin der bewährte Leitfaden "Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ aus 1998 zur Verfügung, der in einer aktualisierten und inhaltlich ergänzten Version am 27.11.2004 ins Intranet gestellt wurde. Die Ergänzungen bezogen sich auf das neue Kapitel "Umgang mit Ermittlungsbehörden“, in dem Führungskräfte und Mitarbeiter/innen über Regularien und Verhaltensweisen bei polizeilichen Maßnahmen vor Ort informiert werden, sowie eine umfangreiche Checkliste von Verhaltensweisen, die auf eine Korruptionsgefährdung hindeuten könnten. Daneben stand das Antikorruptionsreferat den Ämtern in Fragen der Korruptionsvorsorge bei Bedarf zur Einzelberatung zur Verfügung.

Auch 2006 fanden wieder zahlreiche Antikorruptionsschulungen statt, in denen die Teilnehmer/innen u. a. an die einschlägigen straf- und dienstrechtlichen Bestimmungen erinnert wurden. Dabei sind anhand von Fallbeispielen etwaige Gefährdungssituationen und entsprechende regelkonforme Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Außerdem erhielten die Teilnehmer/innen ausreichend Gelegenheit, ihre eigenen Erfahrungen und fachspezifischen Probleme zu thematisieren. Auch diese Veranstaltungsreihe wurde insgesamt wieder sehr gut angenommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Februar 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 221 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 24. November 2004. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

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32 Personal und Organisation

Ausgaben 2025: 214 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 9 · 26.03.2007
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 66 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 10 · 23.04.2007
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 66 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAG
Sonstige:
FDP (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, REP und NPD (= Kenntnis)

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