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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats informiert über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019. Die Stadtverwaltung hat eine Beschäftigungsquote von 11,24 Prozent erreicht, was über der gesetzlichen Pflichtquote von 5 Prozent liegt. Ziel ist es, die Inklusion weiter zu fördern und Barrieren abzubauen.

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Bericht

Dabeisein und Teilhaben gehört bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main dazu. Die Zahlen sprechen in 2019 wieder für sich: Mit einer Beschäftigungsquote von 11,24 Prozent beschäftigt die Stadtverwaltung mehr als doppelt so viele behinderte Menschen wie das Sozialgesetzbuch IX -SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) mit einer Pflichtquote von 5 Prozent vorschreibt. Mit ihren stetigen Anstrengungen in der Inklusion geht die Stadt Frankfurt am Main seit über 20 Jahren beispielhaft für viele privatrechtliche und öffentliche Arbeitgeber voran - und ist nicht nur in der Region beispielgebend. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Entwicklung der Schwerbehindertenquote in der Region In der Region insgesamt lag die Quote 2019 bei Arbeitgebern ab 20 Beschäftigten bei 5,0 Prozent. Öffentliche Arbeitgeber haben die gesetzlich vorgeschriebene Quote, Tendenz steigend, mit 8,2 Prozent erfüllt. In dieser Quote ist der höhere Wert (11,24) für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main eingerechnet. Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Kreis Frankfurt am Main Stadt Haushaltsansatz Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt ist ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Anspruchsvolle Inklusionsmaßnahmen Die Maßnahmen und Arbeitsplatzanpassungen richteten sich nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten der schwerbehinderten Mitarbeitenden. Im ersten Schritt erfolgte jeweils die Analyse der Arbeitssituationen und Bedarfe. Sie wurde gemeinsam mit den Betroffenen und der Schwerbehindertenvertretung erstellt. Anschließend wurden im kontinuierlichen Dialog mit den Schwerbehinderten geeignete Unterstützungen geplant und entwickelt. Die Anforderungsprofile und Zielsetzungen gaben Umfang und Komplexität einer Maßnahme vor. Maßnahmen in 2019 Auszugsweise werden im Folgenden im Berichtsjahr realisierte Maßnahmen zur Inklusion benannt. Sie wurden zum Teil vom Integrationsamt oder der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst: - Barrierefreier Büroumbau - spezielle Büroausrüstungen - Spracheingabeprogramme und behindertengerechte Software-Lösungen - Großbildschirme, Leselupen und Zubehör - Spezielle Technik zum Einsatz im Gelände für die Mitarbeitenden beim Grünflächenamt und Palmengarten Auswahl und Bereitstellung von Fremdleistungen - Kurzfristiger Einsatz von Gebärdendolmetschenden - Organisieren von besonderen Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Institut "Barrierefreie Bildung" - Anmieten von Parkflächen für Menschen mit besonderen Behinderungen - Nutzung der Dolmetscherdienste TeleSign und VideoSign für gehörlose Mitarbeitende - Job Coaching und Training zur individuellen Optimierung der Arbeitsabläufe Antragsverfahren für unterstützende Maßnahmen - Anträge zu baulichen Veränderungen in den Ämtern und Betrieben, wie zum Beispiel barrierefreie Öffnung von Fenstern und Brandschutztüren - Anträge auf Beschäftigungssicherungszuschüsse beim Landeswohlfahrtsverband für leistungsgewandelte Mitarbeitende Beratungen zur Arbeitsplatzausstattungen - Beratungen durch das Personal-und Organisationsamt auch vor Ort am Arbeitsplatz zuzüglich der Recherche, die bestmöglichen Hilfsmittel zu finden - Kontaktaufnahme zu verschiedensten Firmen und Beauftragung zur optimalen Arbeitsplatzausstattung Schwerbehinderte Mitarbeitende voller Tatkraft und Ambitionen Schwerbehinderte Mitarbeitende gehen mit Einsatzfreude und Leistungswillen an ihre Aufgaben heran. Dabei unterstützte die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main auch 2019 in allen Bereichen der Stadtverwaltung. Auch weiterhin ist der gemeinsame Abbau von Barrieren auf allen Ebenen eine wichtige Grundlage um ein inklusives Arbeiten zu ermöglichen. Inklusion ist Führungsaufgabe So dringlich die Umsetzung von Inklusion ist, durchgreifende Veränderungen in den Arbeitsbedingungen sind nicht von heute auf morgen zu verwirklichen. Nicht allein räumliche Barrieren und ergonomisch nicht ausreichende Arbeitsplätze sind zu beseitigen, auch die Arbeitsorganisation und ihre Abläufe, zum Beispiel die Zusammenarbeit in den Teams, in den Abteilungen, der Abteilungen untereinander, aber auch der wachsende Zeitdruck, die Leistungswandlungen der Mitarbeitenden und vieles mehr sind eine stetige Herausforderung an die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main. Die sich anbahnenden Herausforderungen zu erkennen und zu meistern, bevor sie akut werden, ist eine wichtige Führungsaufgabe. Menschengerechte Arbeit und Inklusion zu implementieren ist deshalb Teil des stadtweiten Führungsverständnisses. Dieses Bewusstsein zu schaffen, war auch im Jahr 2019 ein wichtiges Arbeitsfeld. Ausbildung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main bietet in den meisten Bereichen eine inklusive Berufsausbildung bzw. Studium an. Um allen eine Chancengleichheit zu bieten, erfordert es umfassende Maßnahmen. Sie beginnen mit dem Abbau vielfältiger Barrieren, die den Schul- und Hochschulalltag beeinträchtigen können, wie zum Beispiel dem Beseitigen oder Minimieren kommunikativer Barrieren in den Lehrveranstaltungen. So aufwendig die ausbildungsbegleitenden Maßnahmen bisweilen scheinen, sie lohnen, denn sie schaffen die Grundvoraussetzungen für gute Abschlüsse und in der Folge für den erfolgreichen beruflichen Werdegang bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main. Die Beratung und Begleitung der schwerbehinderten Auszubildenden ist für den Erfolg der Ausbildung aufgrund der Dynamik und hohen Komplexität mancher Maßnahmenbündel von zentraler Bedeutung. Die Stadt Frankfurt am Main steht zu der Verantwortung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Menschen mit Behinderungen Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Personal. Fachkräfte. Diversity - Inklusion in Praktikum und Beruf Jobmesse für Unternehmen und junge Menschen mit Behinderung Für beeinträchtigte junge Menschen, im Besonderen Schülerinnen und Schüler, fand am 4. November 2019 in den barrierefreien Räumen des Historischen Museum eine mehrstündige Informationsveranstaltung statt. Veranstalter waren die Stadt Frankfurt am Main, die IHK Frankfurt am Main, die Stiftung "Lust auf besser Leben" und das Netzwerk Inklusion Deutschland. Kooperationspartner waren unter anderem das Sozial- und das Personaldezernat. Unter Mitwirkung vieler Unternehmen und unterstützenden Institutionen knüpften auf diesem Event mehr als 300 junge Menschen Kontakte zum ersten Arbeitsmarkt und sprachen mit ausbildenden Unternehmen über ihre Möglichkeiten. Organisatorisch wurde die Veranstaltung vom Personal- und Organisationsamt sowie zahlreichen städtischen Auszubildenden engagiert begleitet. Veranstalter, Partner, teilnehmende Unternehmen und junge Menschen gaben durchweg ein positives Feedback zu diesem gelungenen Event. Aussicht Unter Einbeziehung der demografischen Entwicklung heißt es auch weiterhin für die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main ihre Strategien zur Umsetzung einer Inklusiven Arbeitswelt weiter auszubauen und die Belange aller Mitarbeitenden im Blick zu behalten. Eine neue temporäre Inklusionsvereinbarung wird dabei ein gutes und hilfreiches Instrument sein, wir werden im Berichtsjahr 2020 darüber informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. November 2020 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 139
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 622 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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