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Schulabsentismus

Vorlagentyp: B
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert den Schulabsentismus in Frankfurt am Main und die damit verbundenen Herausforderungen. Es wird vorgeschlagen, die Dokumentation von Fehlzeiten und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe zu verbessern, um Schulabsentismus präventiv zu begegnen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Die Fragen betreffen im Wesentlichen den Zuständigkeitsbereich der staatlichen Schulverwaltung. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main nimmt dazu auf unser Ersuchen wie folgt Stellung: Zu

  1. Die Überwachung erfolgt durch das Staatliche Schulamt, jedoch keine numerische Erfassung. Zu
  2. Es gibt keine einheitliche Definition von Absentismus in der Fachliteratur. Schulvermeidung ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Formen des Fernbleibens von der Schule. Ursachen hierfür sind vielschichtig und erfordern jeweils ein spezifisches Vorgehen. Zu
  3. Die Fallzahlen können aufgrund der nicht einheitlichen Definition nicht systematisch erfasst werden. Zu
  4. Diese Daten werden im Staatlichen Schulamt nicht erhoben. Zu
  5. Die "Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler mit erhöhten schulischen Fehlzeiten" im Gesundheitsamt wird seit 2010 gemeinsam von der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst jedes Schuljahr ein- bis zweimal pro Monat zwischen November und Juni angeboten. Die Sprechstunde ist gut nachgefragt, etwa 10 der angebotenen Termine werden in Anspruch genommen. Es wird ein Follow-Up-Termin angeboten, aber dieser wird nur in etwa in der Hälfte der Fälle angenommen. Die Schulen sind nicht verpflichtet, über den weiteren Verlauf einer Schülerin/eines Schülers eine Rückmeldung zu geben, so dass die Effektivität nicht regelhaft erfasst wird. Das Angebot ist für die Familien freiwillig. Es kann daher nicht "durchgesetzt" werden, dass Empfehlungen auch umgesetzt werden. Zu
  6. Die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren kann in diesem Zusammenhang (die Fallzahlen werden nicht erhoben) und ohne Angabe eines Zeitraumes nicht beantwortet werden. Zu
  7. Dem Staatlichen Schulamt sind keine Fälle bekannt. Zu
  8. Hierzu kann keine Aussage gemacht werden. Zu
  9. Da die Anzahl der von Schulabsentismus betroffenen Schüler*innen nicht systematisch erfasst wird, ist hier ebenfalls keine Aussage möglich. Zu
  10. Der Magistrat hält eine Dokumentation der Fehlzeiten, einen reflektierten Umgang mit elterlichen und ärztlichen Attesten und eine Einbeziehung der Hilfeangebote in der Schule (Jugendhilfe in der Schule, Kinderschutz-Tandem) sowie ggf. der verschiedenen Beratungsstellen und der anderen Institutionen in der Stadt für sinnvoll. Zu
  11. Dem Staatlichen Schulamt sind keine Fälle bekannt. Zu
  12. Zur Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Hilfeinstitutionen besteht seit 2010 ein "Arbeitskreis Schulabsentismus" unter der Federführung der Heinrich-Hoffmann-Schule - Schule für Kranke (überregionales Beratungs- und Förderzentrum). Der Arbeitskreis trifft sich 2-3x/Jahr. An dem Arbeitskreis nehmen neben der Heinrich-Hoffmann-Schule Vertretungen der Berthold-Simonsohn-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung, regionales Beratungs- und Förderzentrum), der Erziehungsberatungsstellen, des Staatlichen Schulamtes (Schulpsychologischer Dienst), des Jugendamtes, der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums, des Clementine-Kinderhospitals und des Gesundheitsamtes teil. In allen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Frankfurt sind die Förderprogramme Jugendhilfe in der Schule, Jugendhilfe in der Grundschule, Sternpiloten Frankfurter Lerngruppen und darüberhinausgehende bedarfsgerechte zusätzliche sozialpädagogische Angebote ("2. Säule") verfügbar. Damit stehen allen Schülerinnen und Schülern in diesen Schulen Jugendhilfeangebote zur Verfügung. Jugendhilfe in der Schule trägt zu einer Verbesserung des Schulklimas bei und erweitert die Fähigkeit der Schulen im Umgang mit Heterogenität. Jugendhilfe stärkt daher die Haltekraft der Schule und leistet so einen Beitrag zur Prävention von Schulabsentismus. Im Rahmen der Frankfurter Kooperation Kinderschutz gilt Schulabsentismus als möglicher Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung. In den Schulen mit schulbezogener fester Jugendhilferessource sieht das Frankfurter Modell zum Kinderschutz in der Schule daher vor, dass Schule und Jugendhilfe im Rahmen der Kinderschutzteams gemeinsam Gründe von Schulabsentismus prüfen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in die Wege leiten. Interne und externe Unterstützungssysteme sind einzubinden. Hierzu gehören insbesondere die schulischen Maßnahmen im Umgang mit Schulabsentismus (pädagogische Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitsverfahren), das Nutzen der Schulabsentismus-Sprechstunde des Gesundheitsamtes und die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes. Die Frankfurter Kooperation Kinderschutz informiert jährlich über die Verfahrensweisen und Unterstützungsangebote des Frankfurter Modells zum Kinderschutz in der Schule im Rahmen einer durch das Stadtschulamt durchgeführten zweitägigen Basisqualifizierung für die schulischen Kinderschutzteams. Darüber hinaus unterstützt das Kooperationsnetzwerk auf Anfrage die Kinderschutzteams in den Regionalgruppen bei der Weiterentwicklung ihrer themenbezogenen Fachlichkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. September 2019AA 556SchulabsentismusSTVV-Anfrage · FDP
  2. 17. Januar 2020Sie sind hier
    BB 5Schulabsentismus
    Magistratsbericht
  3. 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 287SchulabsentismusMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 59 · 03.02.2020
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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