Schulabsentismus
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert den Schulabsentismus in Frankfurt am Main und die bestehenden Jugendhilfeangebote in den Schulen. Ziel ist es, durch gezielte Maßnahmen und Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe die Schulabsentismusrate zu senken und das Schulklima zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
In allen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Frankfurt am Main sind die Förderprogramme Jugendhilfe in der Schule, Jugendhilfe in der Grundschule, Sternpiloten Frankfurter Lerngruppen und darüberhinausgehende bedarfsgerechte zusätzliche sozialpädagogische Angebote ("2. Säule") verfügbar. Damit stehen allen Schülerinnen und Schülern in diesen Schulen Jugendhilfeangebote zur Verfügung. Jugendhilfe in der Schule trägt zu einer Verbesserung des Schulklimas bei und erweitert die Fähigkeit der Schulen im Umgang mit Heterogenität. Jugendhilfe stärkt daher die Haltekraft der Schule und leistet so einen Beitrag zur Prävention von Schulabsentismus. Die Überwachung der Erfüllung der Schulpflicht erfolgt in den Schulen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulleiterin bzw. des jeweiligen Schulleiters. Im Staatliche Schulamt gibt es keine numerische Erfassung. Es gibt keine einheitliche Definition von Absentismus in der Fachliteratur. Schulvermeidung ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Formen des Fernbleibens von der Schule. Ursachen hierfür sind vielschichtig und erfordern jeweils ein spezifisches Vorgehen. Die Fallzahlen können aufgrund der nicht einheitlichen Definition nicht systematisch erfasst werden. Diese Daten werden im Staatlichen Schulamt nicht erhoben. Wir verweisen an das Gesundheitsamt - Zahlen sind uns nicht bekannt. Die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt über das Staatliche Schulamt und nicht über die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes. Demnach liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zwangszuführungen sind nach den uns vorliegenden Informationen nur als Ultima Ratio nach Ausschöpfung aller schulischen und pädagogischen Maßnahmen und nur nach Erlass einer entsprechenden Verfügung des Staatlichen Schulamtes zulässig, die eine pädagogische Begleitung vorsieht. Durch die Stadtpolizei fand eine Begleitung und Absicherung der Maßnahmen statt. Zwangsmaßnahmen, z.B. in Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs, sind bei Schülerinnen und Schülern nicht angezeigt. Für den Zeitraum vom 31.10.2008 bis heute gab es insgesamt 17 Vollstreckungsaufträge. Die letzte Zuführung unter Beteiligung der Stadtpolizei erfolgte am 08.03.2015. Nur in 9 Fällen konnten die Schüler zu Hause angetroffen und in die Schule gebracht werden. Es handelte sich immer nur um eine einmalige Zuführung, was Schulversäumnisse an den Folgetagen per se nicht verhindert. In 8 Fällen wurden keine Schüler angetroffen. Der Zeitaufwand für solche Zuführungsfahrten, inkl. der Vorbereitung, ist immens. Hierzu kann keine Aussage gemacht werden. Da die Anzahl der von Schulabsentismus betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht systematisch erfasst wird, ist hier ebenfalls keine Aussage möglich. Hierzu kann keine Aussage gemacht werden. Dem Staatlichen Schulamt sind keine Fälle bekannt. Ein Case-Management gibt es nicht. Für jeden Einzelfall wird eine spezifische Vorgehensweise gewählt. Es gibt eine Handreichung des Hessischen Kultusministeriums zu pädagogisch-psychologischen Maßnahmen zum Umgang mit Schulvermeidung zur Unterstützung der Schulen. Im Rahmen der Frankfurter Kooperation Kinderschutz gilt Schulabsentismus als möglicher Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung. In den Schulen mit schulbezogener fester Jugendhilferessource sieht das Frankfurter Modell zum Kinderschutz in der Schule daher vor, dass Schule und Jugendhilfe im Rahmen der Kinderschutzteams gemeinsam Gründe von Schulabsentismus prüfen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in die Wege leiten. Interne und externe Unterstützungssysteme sind einzubinden. Hierzu gehören insbesondere die schulischen Maßnahmen im Umgang mit Schulabsentismus (pädagogische Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitsverfahren), das Nutzen der Schulabsentismus-Sprechstunde des Gesundheitsamtes und die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes. Die Frankfurter Kooperation Kinderschutz informiert jährlich über die Verfahrensweisen und Unterstützungsangebote des Frankfurter Modells zum Kinderschutz in der Schule im Rahmen einer durch das Stadtschulamt durchgeführten zweitägigen Basisqualifizierung für die schulischen Kinderschutzteams. Darüber hinaus unterstützt das Kooperationsnetzwerk auf Anfrage die Kinderschutzteams in den Regionalgruppen bei der Weiterentwicklung ihrer themenbezogenen Fachlichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2019AA 556SchulabsentismusSTVV-Anfrage · FDP
- 17. Januar 2020BB 5SchulabsentismusMagistratsbericht
- 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 287SchulabsentismusMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.