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Klimatisierung und Lüftung von Stadtbahn- und Straßenbahnwagen

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 588

Betreff: Klimatisierung und Lüftung von Stadtbahn- und Straßenbahnwagen Vorgang: A 433/13 CDU Auf Grundlage der von der VGF zur Verfügung gestellten Daten, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu a) Straßenbahn: Mit Klimageräten sind 74 S- Wagen ausgerüstet (77 % der Straßenbahnflotte). U- Bahnwagen: Mit Klimageräten sind 104 neue U5-Wagen ausgerüstet. Die Auslieferung von Neufahrzeugen streckt sich bis zum Jahr 2017 (41 % der U-Bahnflotte). Zu b) Straßenbahn: Da bei den 38 Straßenbahnen vom Typ R-Wagen aus statischen Gründen eine Nachrüstung mit Klimageräten nicht erfolgen kann, verbleibt der Ausrüstungsanteil bei 3/4 der Flotte. U-Bahnwagen: Durch die Ablösung von Altfahrzeugen bis zum Jahr 2017 wird hier eine Quote von 85 % erreicht sein. Bei den 37 Stück Wagentyp U4 ist aus statischen Gründen eine Nachrüstung mit Klimageräten nicht möglich. Zu c) Auch während der heißen Sommertage in 2013 arbeiteten die Fahrgastklima-Geräte sehr zuverlässig. Es gab lediglich zwei Ausfälle der Fahrklimageräte welche auf gleichzeitig geöffnete Fenster zurückzuführen waren. Zu d) Die Zuluft wird im Kühlbetrieb mit 100 % Außenluft realisiert. Da die Umluftansaugung und Fortluftausblasung von einem Abluftkanal gespeist wird, kann auch im Kühlbetrieb mit Mischluft gefahren werden, sodass die Raumtemperatur noch weiter abgesenkt werden kann. In das Fahrzeug werden ca. 1800 m3/h Zuluft je Klimagerät eingeblasen. Bei einer Belegung mit 184 Personen je Wagen beträgt die erforderliche Außenluftmenge 1104m3/h/Gerät. Die höhere Luftmenge wird zur Übertragung der Kühlleistung benötigt. Die nachgewiesene Kälteleistung ist ausreichend, um in einem Wagen bei Auslegungsbedingungen die Raumtemperatur um 2°C gegenüber außen abzukühlen. Dabei wurde von der Bedingung Stand unter Berücksichtigung einer Luftgeschwindigkeit von 12 m/h ausgegangen, welche auch für den Nachweis der Kälteleistung im RTA Wien (Rail Tec Arsenal: Klima Fahrzeugversandanlage) zugrunde gelegt wird. Bei höheren Außentemperaturen und gewünschter Kälteleistung kann Fortluft zugemischt werden. Im Heizbetrieb wird generell mit Mischluft gefahren. Als erforderliche Heizleistung wurden 46,3 kW je Wagen bei einer Belegung mit 184 Personen unter Berücksichtigung von 12m3/(h*Person) Außenluft berechnet. Projektiert ist eine maximale Zulufttemperatur (gemessen im Klimagerät) im Regelbetrieb Heizen von 40°C bei einem Zuluftvolumenstrom von 1500m3/h*Gerät. Die Klimageräte arbeiten vollkommen autark nach Leistungskurve. Ein Eingriff des Fahrpersonals ist nicht vorgesehen. Zu e) Der VGF sind keine Beschwerden von Fahrgästen bekannt, die auf systematische Schwächen der Anlagen hindeuten. Zu f) Nein, der VGF liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Anlagen nicht einwandfrei und zuverlässig arbeiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Oktober 2013AA 433Klimatisierung und Lüftung von Stadtbahn- und StraßenbahnwagenSTVV-Anfrage · CDU
  2. 20. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 588Klimatisierung und Lüftung von Stadtbahn- und Straßenbahnwagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 21.01.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 588 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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