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Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter Kultureinrichtungen

Vorlagentyp: B
162 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine Datenerhebung zur Nutzung der Frankfurter Kultureinrichtungen, um Erkenntnisse über Besucherstrukturen und Zugangsbarrieren zu gewinnen. Dies soll insbesondere auch Nichtnutzerinnen und Nichtnutzer einbeziehen. Die Ergebnisse sollen zur Kulturentwicklungsplanung beitragen und werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 präsentiert.

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Bericht

Der Magistrat hat ein Angebot bei einem Unternehmen eingeholt, das über umfangreiche Expertise im Bereich der Analyse von Besucherstrukturen kultureller Einrichtungen verfügt. Das Angebot umfasst mehrere Teilerhebungen bzgl. der Besucherstrukturen der Kultureinrichtungen bzw. bzgl. der Nichtnutzerinnen und Nichtnutzern und möglicher bestehender Zugangsbarrieren und ist deutlich kostengünstiger als die zunächst eingeholte Expertise. Der Magistrat hat das vorliegende Angebot umfassend geprüft. In Anbetracht der teilweise übereinstimmenden zugrunde liegenden Fragestellungen der ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Kulturentwicklungsplanung (E47/2019) hinsichtlich der Besucherstrukturen und der gewünschten Erreichung der bisherigen Nichtnutzer und Nichtnutzerinnen von Kultureinrichtungen hat der Magistrat darüber hinaus geprüft, inwiefern die Datenerhebung so ausgestaltet werden kann, dass Erkenntnisse für die Kulturentwicklungsplanung dabei gewonnen werden können, die sonst anderweitig eingeholt werden müssten oder nicht in der vergleichbaren Tiefe eingeholt werden könnten. Es ist festzuhalten, dass sich durch die Datenerhebung wichtige Erkenntnisse und Synergieeffekte für die Kulturentwicklungsplanung gewinnen lassen. Der Magistrat beabsichtigt im Ergebnis, die Datenerhebung durch das in Frankfurt ansässige Unternehmen durchführen zu lassen. Die gegenwärtige Covid-19-Pandemie führt insofern zu einer Verzögerung der Datenerhebung, als es nach Einschätzung des genannten Unternehmens nicht möglich ist, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine repräsentative Analyse der Besucherstruktur der städtischen Kultureinrichtungen durchzuführen. Die Beschränkung der Besucherzahlen, der Besuchszeiten und der Vermittlungs- und gastronomischen Angebote, die gegenwärtig zu beobachtende Zurückhaltung vieler Menschen beim Besuch von Kultureinrichtungen sowie die atypische derzeitige Abwesenheit von auswärtigen Besuchern, Messegästen und Touristen lässt derzeit keine repräsentative Erhebung der Besucherstrukturen im Sinne des Antrags NR 403/2017 zu. Die möglichen Erkenntnisse hätten insofern für die Zeit nach der Pandemie nur eingeschränkte Aussagekraft. Der Magistrat hat deshalb entschieden, in einem ersten Schritt zunächst die Untersuchungen hinsichtlich der bisherigen Nichtnutzerinnen und Nichtnutzer von Kultureinrichtungen und der bestehenden Zugangsbarrieren durchführen zu lassen. Die Untersuchung der Besucherstrukturen soll erst durchgeführt werden, sobald eine Normalisierung eingetreten ist, die eine repräsentative Erhebung zulässt. Der Magistrat befindet sich in Gesprächen mit dem genannten Unternehmen über die konkrete Ausgestaltung, notwendiger methodischer Modifikationen und die resultierenden Kosten für die erste Teilbefragung. Nach Durchführung der Nichtnutzerbefragung, voraussichtlich im zweiten Quartal 2021, wird der Magistrat über die Ergebnisse dieser Umfrage unaufgefordert erneut berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2017NRNR 403Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter KultureinrichtungenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 9. Februar 2018BB 25Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter KultureinrichtungenMagistratsbericht
  3. 3. Dezember 2018BB 381Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter KultureinrichtungenMagistratsbericht
  4. 3. Mai 2019BB 162Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter KultureinrichtungenMagistratsbericht
  5. 23. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 162 Wochen
    BB 572Datenerhebung zur Nutzung Frankfurter Kultureinrichtungen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 44 · 26.11.2020
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 572 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 43 · 30.11.2020
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 572 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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