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Misere der Diesterwegschule am Auslagerungsstandort und Statik des Bestandsgebäudes

Vorlagentyp: B
71 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, die Diesterwegschule aufgrund statischer Probleme im Bestandsgebäude zeitnah auszulagern, um den Schulbetrieb gefahrlos für die Kinder zu gewährleisten. Die Auslagerung wurde notwendig, da die Tragfähigkeit der Geschossdecken nicht mehr über mehrere Jahre gegeben ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ginnheimer Waldgasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Bericht

Zum Schuljahr 2022/23 hat die Diesterwegschule ihren Unterrichtsbetrieb im neuen Auslagerungsstandort "Auf der Schloßhecke" in Ginnheim aufgenommen. Die eigentlich im Rahmen der anstehenden Sanierung geplante Auslagerung musste, wegen statischer Probleme an den Geschossdecken im alten Schulgebäude, vorgezogen werden. Aufgrund dieser kurzfristigen, aber notwendigen Änderung des Auslagerungsdatums, konnten die Außenanlagen nicht mehr rechtzeitig hergestellt werden. Die Räume in den Containern waren bereits möbliert und konnten in Betrieb gehen. Diese Situation war mit der Schulleitung kommuniziert. Tatsächlich standen in den ersten Tagen lediglich die Zuwege zur Schule als Verkehrsflächen zur Verfügung. Die Sicherheit der Kinder war dabei immer gewährleistet. Die Unfallkasse und die Brandschutzplanung waren in das Konzept eingebunden und zur Prüfung vor Ort. Zusätzlich wurde die Baufirma angewiesen, zu Schulbeginn und Schulende nicht mit den Baufahrzeugen auf den öffentlichen Straßen zu fahren, um die Sicherheit der Kinder, auch auf dem Weg von und zur Schule, nicht zu gefährden. Für den Hol- und Bringverkehr (sogenannte Elterntaxis) wurden in der Ginnheimer Landstraße 185 sowie 179/181 Haltemöglichkeiten jeweils über eine Länge von zwei Parkplätzen zu folgenden Schul- und Betreuungszeiten angeordnet: 7:30 Uhr - 9:00 Uhr sowie 11:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Betreuungsende). Dies wurde auf einem Schulwegtermin festgelegt und zwischenzeitlich auch ausgeführt. Die Problematik von sogenannten Elterntaxen liegt an vielen Frankfurter Schulen vor. Die städtische Verkehrspolizei führt Kontrollen im Rahmen der begrenzten personellen Möglichkeiten durch. Für den Baustellenverkehr, der in der Ginnheimer Waldgasse verkehrt, wurden in Kenntnis der Situation Andienungszeiten außerhalb der Pausen- und der Schulzeiten festgesetzt. Ebenfalls wurde in dem Bereich zwischen der Ginnheimer Waldgasse und der Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Brücke eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h angeordnet. Es werden ausschließlich die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt geforderten Parkplätze hergestellt. Eine Reservierung öffentlicher Verkehrsflächen für Lehrer:innen ist mit dem Grundsatz des Gemeingebrauchs nicht vereinbar und daher rechtlich nicht möglich. Ein Teil der Straße "Auf der Schloßhecke" wurde nur im Bereich der Kita und Schule abgesperrt. Zum einen konnte somit ein Sammelplatz im Brandfall sowie eine Nutzung von Schülerinnen und Schülern als Spielfläche und zum anderen ein gesicherter Übergang zur Kita gewährleistet werden. Die Kita hat der Schule einen großen Teil ihres Außengeländes zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Fahrbahn "Auf der Schloßhecke" ist zu den Schulzeiten als Sammelfläche im Notfall (wurde seitens der Unfallkasse Hessen so gefordert) voll gesperrt. Die Schüler:innen und Lehrer:innen haben jederzeit die Möglichkeit dorthin zu gelangen. Für zu Fuß Gehende wurde eine Umleitung über "Am Wiesenrain" eingerichtet. Kraftfahrzeuge gelangen über die "Ginnheimer Waldgasse" entlang des Kaninchenzuchtvereins wieder "Auf die Schloßhecke". Aufgrund des Alters des Gebäudes und der bekannten Bausubstanz wurden im bestehenden Schulgebäude regelmäßig Prüfungen durchgeführt. Die Sicherheit der Kinder war dabei zu keinem Zeitpunkt gefährdet. In diesem Rahmen wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Geschossdecken in einigen Bereichen des Gebäudes voraussichtlich nicht mehr über mehrere Jahre gegeben sein würde. Eine Ertüchtigung war im Rahmen der Planungen zur Sanierung und Erweiterung nicht mehr möglich und wirtschaftlich. Es bestand die Gefahr, dass Teile der Schule in naher Zukunft plötzlich nicht mehr genutzt werden können. Um den Schulbetrieb weiter gefahrlos für die Kinder zu gewährleisten, hat der Magistrat entschieden die Schule zeitnah auszulagern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2022AA 141Misere der Diesterwegschule am Auslagerungsstandort und Statik des BestandsgebäudesSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 Wochen
    BB 52Misere der Diesterwegschule am Auslagerungsstandort und Statik des Bestandsgebäudes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 52 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 26 · 22.04.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 52 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) BFF-BIG (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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