Für eine Mobilitätswende im Frankfurter Osten
Bericht
Im Rahmen eines rechtskräftigen Planfeststellungsverfahrens wurden mit Beschluss vom 01.12.2019 die öffentlich-rechtlichen Grundlagen für den Neubau der Bundesautobahn A 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald einschließlich AD Erlenbruch geschaffen. Der Magistrat ist an dieses materielle Recht gebunden und muss bei der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses mitwirken. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom Vorhabenträger vorgelegte Verkehrsuntersuchung zeigt, dass die Realisierung des Riederwaldtunnels sowohl mit Chancen als auch mit Risiken für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung im Frankfurter Osten verbunden ist. Unabhängig von einer parteipolitisch geprägten Bewertung - ob die Chancen oder die Risiken überwiegen - weist der Magistrat darauf hin, dass die der Verkehrsuntersuchung zugrundeliegende Verkehrsprognose - unabhängig von der Maßnahme Riederwaldtunnel - von einem "weiter so" in der Verkehrspolitik aller Handlungsebenen ausgeht. Umso mehr fühlt sich der Magistrat bestärkt, den Weg einer Mobilitätswende für Frankfurt am Main in seinem Zuständigkeitsbereich weiter zu beschreiten. Vor diesem Hintergrund betrachtet der Magistrat die vom Bündnis Verkehrswende und weiteren Akteuren vorgelegte Maßnahmenbündel weniger im Sinne einer Alternative zur Autobahnplanung, sondern dahingehend, ob die Maßnahmen geeignet erscheinen, die erwünschten Wirkungen des Riederwaldtunnels zu verstärken beziehungsweise die unerwünschten Wirkungen zu mildern oder zu vermeiden. Zu den Maßnahmenbereichen: Zu A und B Eine Verbesserung des ÖPNV erscheint auf jeden Fall sinnvoll. Welche Maßnahmen realisierungswürdig sind, werden die laufenden Untersuchungen zum GVP - Teil Schiene beziehungsweise die Untersuchungen auf Ebene der lokalen und regionalen Nahverkehrsplanung zeigen. Zu C Die Maßnahmen stehen überwiegend im Widerspruch zum geltenden Planungsrecht und werden daher vom Magistrat nicht kommentiert. Die Maßnahme C2 wäre ergänzend zum Planungsrecht denkbar, wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Anschlussstelle der A 66 zu unverträglichen Mehrbelastungen des Wilhelmsbader Weges führen würde. Eine planfreie Querung der Bahnlinie stünde im Konflikt zu einer ebenfalls planfrei angedachten Querung der Radschnellverbindung Frankfurt - Maintal - Hanau. Zu D1 Eine Sperrung der Straße Am Erlenbruch für den Schwerverkehr steht im Widerspruch zu der auch zukünftig erforderlichen Funktion als verkehrswichtige Straße mit Bündelungsfunktion für die Stadtteilverbindung. Eine alleinige Führung des Schwerverkehrs durch die Wächtersbacher Straße erscheint nicht zielführend, zumal es im Verlauf der Wächtersbacher Straße bereits Beschränkungen für den Schwerverkehr zum Schutz von Wohnbereichen gibt. Hier sollten nicht die einen schützenswerten Wohnbereiche gegen andere schützenswerte Wohnbereiche ausgespielt werden. Zu D2 Die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße unter der Bahn hindurch bis zur Orber Straße ist Bestandteil der Planfeststellung zur Nordmanischen S-Bahn. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung zur Wächtersbacher Straße wird aktuell nicht mehr verfolgt, um die Kleingartenanlage erhalten zu können und eine Mehrbelastung der Wohnbereiche zu vermeiden. Zu D3 Ein Umbau der Straße Am Erlenbruch ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Zu D4 Mit der guten Anbindung an den ÖPNV in Richtung Ostend, Bornheim und Enkheim sowie der guten Einbindung in das Radroutennetz hat der Stadtteil Riederwald Potenzial für eine autoarme Befriedigung der lokalen Mobilitätsbedürfnisse. Zu D5 Zur Entlastung der Wilhelmshöher Straße sollten auf jeden Fall flankierende Maßnahmen ergriffen werden. Der aktuell laufende Umbau ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine auf die zukünftige Kapazität ausgerichtete signaltechnische Zuflussdosierung erscheint sinnvoll. Die heutige Bedeutung für die Buslinie nach Bergen muss berücksichtigt werden, solange nicht über eine Schienenanbindung eine leistungsfähige Alternative besteht. Zu E1 Zu der aus der Machbarkeitsstudie abgeleiteten Vorzugstrasse einer Radschnellverbindung am Rande des Riederwalds und durch den Ostpark konnte aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken kein Konsens herbeigeführt werden. Die Maßnahme soll mit einer Ergänzung der Machbarkeitsstudie um weitere Trassenvarianten vertiefend untersucht werden. Zu E2 - E5 Der Ausbau von sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten an wichtigen ÖV-Stationen und der anforderungsgerechte Ausbau des Radroutennetzes werden kontinuierlich weiterverfolgt. Zu 2. Die Diskussionen im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Mobilität bestärken den Magistrat in seiner Absicht, die Förderung des Fußverkehrs stadtweit zu intensivieren. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass die Belange des Fußverkehrs bereits jetzt bei sämtlichen in Planung oder im Bau befindlichen Maßnahmen entsprechend beachtet wird. Zu 3. Alle Maßnahmenbereiche auf Ebene des Landes und des Bundes befinden sich bereits im Diskussionsprozess.