Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in der B-Ebene von Haupt-und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die Metropole
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B 433
Betreff: Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in der B-Ebene von Haupt-und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die Metropole Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6199 - A 817/15 SPD, l. B 234/15 - Zu 1 - 5 Die Sanierung des Eingangsbereiches sowie der Einbau eines Nacht-WCs in der Hauptwache konnten bereits vollzogen werden. In der Konstablerwache findet gegenwärtig die Renovierung des Behinderten-WC sowie der Eingangsbereiche statt. Der Abschluss der Arbeiten in der Konstablerwache ist nach vorliegendem Zeitplan im Frühjahr 2016 zu erwarten. In der Hauptwache werden die Arbeiten voraussichtlich im Sommer 2016 zum Abschluss kommen können. Die Sanierung beinhaltet jedoch nicht die Versorgungsstränge für S- und U-Bahn und damit verbundene Schließung von geöffneten Decken, da dies brandschutzrechtlich nicht zulässig ist. Im Übrigen werden auch bei den derzeitigen Anlagen die allgemeinen Hygienebestimmungen und üblichen Pflege- und Reinigungsintervalle beachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2015AA 817Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die MetropoleSTVV-Anfrage · SPD
- 19. Juni 2015BB 234Unzumutbare Zustände der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - Zwei Schandflecke für die MetropoleMagistratsbericht
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 433Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in der B-Ebene von Haupt-und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die MetropoleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis)