Unzumutbare Zustände der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - Zwei Schandflecke für die Metropole
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Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 234
Betreff: Unzumutbare Zustände der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - Zwei Schandflecke für die Metropole Vorgang: A 817/15 SPD Zu 1 bis 3 und 5 Mit Recht sind die aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Toiletten der beiden Bahnbauwerke als sanierungsbedürftig einzustufen, wenngleich durchaus zwischen derjenigen an der Hauptwache und derjenigen an der Konstablerwache gravierende Qualitätsunterschiede und Sanierungsdringlichkeiten bestehen.
Im Einzelnen: Die WC-Anlagen sind Teil eines einheitlichen Bahnbetriebswerks mit jeweils vier verknüpften Nutzungsebenen, unter anderem auch Gleisebenen der Bahn mit Hochspannungsleitungen. Eine grundhafte Sanierung der gesamten Anlage mit den unterschiedlichen Nutzungsebenen ist ausstehend. Die baurechtliche Situation zeichnet sich dadurch aus, dass teils nach Bahnbaurecht in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt, teils nach allgemeinem Baurecht in der Zuständigkeit der Bauaufsicht Frankfurt am Main zu verfahren ist. Es bestehen vielfältige Eigentums-, Nutzungs- und Mietverhältnisse mit diversen Versorgungsleitungen und je eigene brandschutztechnische Vorgaben. Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Toilettenanlage sind Teil des Gesamtbauwerkes, werden gemeinsame von allen genutzt und können nicht einzeln in Stand gesetzt werden. . Aus Sicht des Magistrats ist es nicht zielführend, bei den gemeinsamen Entsorgungsleitungen die jeweilige Toilettenanlage separat in Angriff zu nehmen, da die Leitungen vor und nach Querung der Toilette nur veralteten Standards entsprechen würden. Es bedarf infolgedessen umfangreicher Abstimmungen mit anderen Nutzern. Gleichwohl wird und muss mindestens kurzfristig eine Renovierung der Toilettenanlagen erreicht werden. Die Planungen für diese Maßnahmen laufen. Der Abschluss der Arbeiten ist nach vorliegendem Zeitplan im Frühjahr 2016 zu erwarten, so dass zumindest eine optische Verbesserung der Anlage erreicht wird. In jedem Falle wird ein zufriedenstellendes Interimsangebot vorgehalten werden. Die Sanierung beinhaltet jedoch nicht die Versorgungsstränge für S- und U-Bahn und damit verbundene Schließung der geöffneten Decken, da dies brandschutzrechtlich nicht zulässig ist. Im Übrigen werden auch bei den derzeitigen Anlagen die allgemeinen Hygienebestimmungen und üblichen Pflege- und Reinigungsintervalle beachtet. Zu 4 Keines der genannten Beispiele ist in dieser Weise mit drittgenutzten Liegenschaften und Eigentumsüberlagerungen verknüpft wie die Toilettenanlagen an Konstablerwache und Hauptwache. Die notwendigen Arbeiten hierfür sind gleichwohl auf den Weg gebracht. Im Übrigen wurde die Toilette im Nordwestzentrum bis vor kurzem von der Stadt unterhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2015AA 817Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die MetropoleSTVV-Anfrage · SPD
- 19. Juni 2015Sie sind hierBB 234Unzumutbare Zustände der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen von Haupt- und Konstablerwache - Zwei Schandflecke für die MetropoleMagistratsbericht
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 433Unzumutbarer Zustand der öffentlichen Toiletten in der B-Ebene von Haupt-und Konstablerwache - zwei Schandflecke für die MetropoleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)