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Tariftreueerklärung auch bei Leistungsvereinbarungen! Übernahme der gestiegenen Personalkosten durch Tarifsteigerungen

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.11.2014, B 427

Betreff: Tariftreueerklärung auch bei Leistungsvereinbarungen! Übernahme der gestiegenen Personalkosten durch Tarifsteigerungen Vorgang: A 640/14 SPD Frage 1: Wie steht es mit der Umsetzung des Beschlusses §1291; angesichts der aktuellen Tarifsteigerung im Öffentlichen Dienst und den Trägern, die den TVÖD anwenden oder analog entlohnen? Antwort zu Frage 1: Die Leistungserbringer, die mit dem Jugend- und Sozialamt Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach den SGB VIII und SGB XII geschlossen haben, wurden am 08.04.2013 aufgefordert, zu erklären, ob, beziehungsweise dass sie die in den Leistungsvereinbarungen angegebenen Tarife oder tarifnahen Bezahlungen an die Beschäftigten zahlen. Alle Träger gaben an, dass sie in diesem Sinne tariftreu handeln. Seitdem haben sich keine Anhaltspunkte für Änderungen ergeben. Frage 2: Welche Auftragnehmer haben wann Gesprächsbedarf für neue, dem aktuellen TvÖD entsprechende Leistungsvereinbarungen angemeldet? Antwort zu Frage 2: Im Bereich der Jugendhilfe (erzieherische Leistungen) gab es keine Anmeldungen für Gespräche im Sinne der Frage 2. Mit diesen 40 Anbietern ist vertraglich festgelegt, dass das Entgelt jährlich nach den Beschlüssen der Hessischen Jugendhilfekommission angepasst wird. Dies wird in Frankfurt am Main umgesetzt. Eine Grundlage für die Festlegung der jährlichen Steigerung ist die Lohnkostenentwicklung im öffentlichen Dienst. Leistungserbringer der Jugendhilfe Ort Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e. V. Hanau ASB Lehrerkooperative e. V. Sozialpädagogisches Projekt Frankfurt am Main AWO- Perspektiven GmbH Frankfurt am Main Caritasverband Frankfurt am Main e. V. Frankfurt am Main Centrum für psychoorganische und psychosoziale Hilfe Frankfurt am Main Club Behinderter und ihrer Freunde e. V. (CeBeef) Frankfurt am Main CJD Rhein - Main Frankfurt am Main Die Welle Jugend- und Familienhilfe e. V. Maintal EntwicklungsWERK gGmbH Frankfurt am Main Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Feministische Mädchenarbeit e.V. Frankfurt am Main Förderverein Roma Frankfurt am Main Frankfurter Institut für Erziehungshilfen und Familienberatung fief e. V. Frankfurt am Main Gesellschaft Erziehung und Elternarbeit e. V. Frankfurt am Main Haus der Volksarbeit e. V. Frankfurt am Main Hephata Hessisches Diakoniezentrum Limburg IB-Behindertenhilfe Frankfurt am Main Frankfurt am Main Internationales Familienzentrum (IFZ) Frankfurt am Main JuFa e. V. Projekt: Jugend- u. Familienhilfe Frankfurt am Main Jugendberatung und Jugendhilfe e. V. (JJ) Frankfurt am Main Kinder im Zentrum Gallus e. V. (KiZ - Gallus) Frankfurt am Main Kinderheimat Reinhardshof Frankfurt am Main Kinderwerkstatt Bockenheim e.V. Frankfurt am Main Kolpinghaus Frankfurt GmbH Frankfurt am Main KOMM Ambulante Dienste e. V. Frankfurt am Main Kommunale Kinder, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Frankfurt am Main Kooperative Erziehungsarbeit e.V. Frankfurt am Main KUBI Verein für Kultur und Bildung e. V. Frankfurt am Main Lebenshilfe e. V. Frankfurt am Main Möwe Jonathan e. V. Bad Vilbel Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. Frankfurt am Main naviduo gGmbH Frankfurt am Main Pädagogisches Bildungswerk Frankfurt am Main Praunheimer Werkstätten gGmbH Frankfurt am Main Projekt Petra GmbH & Co KG Schlüchtern Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Frankfurt am Main Sozialwerk Main-Taunus (SMT) Frankfurt am Main Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. Frankfurt am Main Verein für Psychotherapie, Beratung und Heilpädagogik Frankfurt am Main Verein für sozialpädagogische Modelle e. V. Frankfurt am Main Im Bereich der Sozialhilfeleistungen finden mit dem Jugend- und Sozialamt laufend Gespräche über Vertragsänderungen mit einzelnen Anbietern statt. Geäußerter Gesprächsbedarf wird immer vertraulich behandelt. Nach dem Gespräch entscheidet sich der Anbieter, ob er eine Vergütungserhöhung fordert und ob diese pauschal oder individuell kalkuliert wird. Verbindliche Aufforderungen zur Verhandlung neuer Vergütungen basieren meistens auf mehreren Anpassungswünschen (z. B. Personalkosten, Sachkosten, Laufzeit, Inhalt und Qualität der Leistung, Zusammenlegung oder Trennung von Leistungen). Die Personalkosten spielen dabei häufig eine Rolle, müssen aber nicht der Haupt-anlass sein. Aus diesen Gründen kann keine Liste im Sinne von Frage 2 erstellt werden. Zudem legen alle Anbieter bei der Anmeldung von Gesprächsbedarf Wert auf Diskretion. Frage 3: Wurden seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neue Leistungsvereinbarungen mit den Auftragnehmern abgeschlossen, um die tarifgerechte Bezahlung sicherzustellen? Antwort zu Frage 3: Bei Pauschalerhöhungen werden die Abschlüsse der Hessischen Jugendhilfekommission (SGB VIII) und der Vertragskommission nach SGB XII (Sozialhilfe) angewendet. Gehaltserhöhungen sind darin berücksichtigt. Vor der Vereinbarung neuer, individuell verhandelter Vergütungsvereinbarungen werden die Träger immer aufgefordert, ihre Personalkosten zu beziffern. Der beim Träger angewendete Gehaltstarif wird, nach Prüfung, in der Vergütung gemäß Urteil des Bundessozialgerichts zur Tarifanerkennung vom 29.01.2009 (Az. B 3 P 7/08 R) berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass alle neuen Vergütungsvereinbarungen die Anbieter in die Lage versetzen, ihre tarifvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Frage 4: Wurden auf Wunsch der Auftragnehmer die Vergütungen für die Leistungen verändert? Welche Träger erhielten eine pauschale Erhöhung? Antwort zu Frage 4: Im Bereich der erzieherischen Leistungen der Jugendhilfe fanden ausschließlich Pauschalerhöhungen statt. Es wurde von keinem Träger der Wunsch auf Vergütungserhöhung geäußert. Von den Anbietern von Sozialhilfeleistungen haben seit März 2012 viele Anbieter neue Vergütungen vereinbart. Es wird keine Liste geführt, wann von welchem Träger der Wunsch nach einer Vergütungserhöhung erfolgt ist. Auch lässt sich aus den Anbieterlisten, die intern als Hilfsmittel genutzt werden sind, nicht nachvollziehen, ob die aktuelle Vergütung aufgrund pauschaler Erhöhungen erfolgte oder individuell verhandelt wurde. Eine solche Liste zu erstellen ist nicht leistbar. Frage 5: Mit welchen Trägern wurden Einzelverhandlungen geführt und welche Träger erhielten eine Erhöhung (Bitte um Auflistung)? Antwort zu Frage 5: Im Bereich der Jugendhilfe hat kein Anbieter erzieherischer Leistungen um Verhandlungen oder eine Erhöhung des Entgelts gebeten. Im Bereich der Sozialhilfe kamen seit März 2012 viele Träger mit neuen Vergütungsforderungen für eine oder mehrere Leistungen auf uns zu. Die Pauschalerhöhungen wurden nach den Regeln der Vertragskommission SGB XII abgeschlossen. Die Einzelverhandlungen wurden und werden nach den Regeln der §§ 75 ff. SGB XII und der Rechtsprechung, insbesondere zur Tarifanerkennung, geführt. Frage 6: Welche Auswirkungen haben die aktuellen Budget-Erhöhungen auf den Haushaltsentwurf des Doppelhaushalts 2015/2016, wurden die Mehrkosten für Tarifabschlüsse berücksichtigt und in den Etat-Entwurf eingearbeitet? Antwort zu Frage 6: Die Planungen für den Haushalt 2015/2016 beinhalten Steigerungen für Transferaufwendungen. Die Anpassung der Leistungsvereinbarungen wird von diesen Steigerungen abgedeckt. Im Entwurf des Haushalts 2015/2016 sind folgende Zuschusserhöhungen aufgrund der Tarifabschlüsse des Jahres 2014 vorgesehen: Bereich Zuschussempfänger Erhöhungsbetrag in T€ 2015 2016 Kultur Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH 3.501 5.019 Bildung Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen Die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen berücksichtigen eine bis zu 1,5-prozentige Tariferhöhung. Die Vereinbarung mit diesen Trägern enthält die Option, dass bei einer Tariferhöhung über 1,5 % zwischen der Stadt und den Trägern neu verhandelt wird. Da bei Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans noch keine Ergebnisse der Nachverhandlungen vorlagen, wurde in den Magistratsvortrag M 158 vom 19.09.2014 eine Ermächtigung des Magistrats aufgenommen, damit die sich ergebenden Budgetveränderungen zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2015/ 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung 2015-2018 berücksichtigt werden können. Weil die Nachverhandlungen über die Betriebskostenzuschüsse 2015 bei der Beschlussfassung noch nicht abgeschlossen sind, können nur die sich aus den Erhöhungen für 2014 ergebenden Veränderungen in die Beschlussfassung einfließen. Bildung Betrieb "Kita Frankfurt" 5.262 6.462 Soziales Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main (Betrieb 57) 600 771

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2014AA 640Tariftreueerklärung auch bei Leistungsvereinbarungen! Übernahme der gestiegenen Personalkosten durch TarifsteigerungenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 14. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 427Tariftreueerklärung auch bei Leistungsvereinbarungen! Übernahme der gestiegenen Personalkosten durch Tarifsteigerungen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 24 · 01.12.2014
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 35 · 08.12.2014
TO I, TOP 64
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 11.12.2014
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 36 · 19.01.2015
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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