Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU
Zusammenfassung
Die Vorlage B 423 befasst sich mit dem Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU. Es wird vorgeschlagen, die Raumnutzung durch Dauermietverträge und Traditionsveranstaltungen zu regeln. Ziel ist es, ein transparentes und kooperatives Verfahren zur Raumbuchung zu schaffen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBericht
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilte auf die o. g. Anfrage Folgendes mit:
- Ein Großteil der bezuschussten Raumbuchungen erfolgt über sogenannte Dauermietverträge, d.h. die Veranstaltungsräume werden in einem bestimmten Turnus, z.B. wöchentlich oder monatlich, im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr gebucht. Die in einem Jahr vorhandenen Dauermietverträge werden, soweit keine Kündigung vorliegt, automatisch in das jeweils darauffolgende Jahr übertragen.
Daneben gibt es sogenannte Traditionsveranstaltungen, die jährlich einmal oder mehrere Male stattfinden und ebenfalls bezuschusst sind; darunter fallen auch Karnevalsveranstaltungen. Für frühzeitige Raumreservierungen fragt die SAALBAU die Termine dieser Traditionsveranstaltungen in der Regel ein Jahr vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs ab. Überschneiden sich auf der Basis von Dauermietverträgen gebuchte Termine und Termine von Traditionsveranstaltungen, muss der Veranstalter, der den Dauermietvertrag innehat, einer Stornierung seiner betroffenen Termine zugunsten der Traditionsveranstaltung zustimmen. Dies geschieht in der Regel problemlos.
Wenn bezuschusste Vereine für eine Einzelveranstaltung einen Raum anmieten möchten, der bereits durch eine andere bezuschusste Veranstaltung, sei es durch einen Dauermietvertrag oder eine Einzelbuchung, belegt ist, ist eine Stornierung der zuerst vorgenommenen Buchung zugunsten der später hinzukommenden ebenfalls nur mit Zustimmung des ersten Veranstalters möglich. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der bezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird meist der größeren Veranstaltung der Vorzug gegeben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich für die größere Veranstaltung leichter ein anderer geeigneter Veranstaltungsraum finden lässt; dann erhält die kleinere Veranstaltung den Zuschlag.
Die Raumvergabe für Sporteinzelveranstaltungen wie Wettkämpfe, Turniere oder Punktspiele wird in der jährlichen Vergabesitzung des Sportamts geregelt.
Bei unbezuschussten Veranstaltungen ist die SAALBAU aufgrund der "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3472; M
90) gehalten, diese nötigenfalls auch durch die Stornierung von bezuschussten Raumbuchungen zu ermöglichen. Ohne dazu verpflichtet zu sein, bietet die SAALBAU für zugunsten von unbezuschussten Veranstaltungen stornierte Raumbuchungen fast ausnahmslos Ausweichräumlichkeiten zu denselben Terminen an. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der unbezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird ebenso verfahren, wie oben für bezuschusste Veranstaltungen beschrieben.
- Welche alternativen Veranstaltungsräume als Ausweichmöglichkeit für den ursprünglich gewünschten Veranstaltungsraum angeboten werden, richtet sich nach der Belegungssituation und danach, inwieweit die zu dem jeweiligen Termin verfügbaren Räume sich hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung für die betreffende Veranstaltung eignen.
- Nein, bei der SAALBAU gibt es kein zentrales Immobilienmanagement, da die Saalbauten im Eigentum bzw. Besitz der ABG FRANKFURT HOLDING sind. Sie werden von deren ServiceCentern und Fachabteilungen in baulicher und technischer Hinsicht betreut. Dort findet auch die Planung größerer Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Fünf-Jahres-Planung statt. Die in den einzelnen Häusern eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU melden akute, spontan aufgetretene bauliche oder technische Probleme an die ServiceCenter; diese kümmern sich um die Schadensbeseitigung. Kleinere Schönheitsreparaturen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU in Eigenregie durch.
- Von 2019 bis 2024 (Stand: 26.09.2024) wurden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von knapp 27 Millionen Euro beauftragt. Von den genannten Maßnahmen waren in unterschiedlicher Höhe alle 27 (bzw. bis Mitte 2022 mit Bockenheim 28) Saalbauten betroffen. Dabei ist zu beachten, dass einige Saalbauten lediglich angemietet sind, so dass hier keine Kosten für bauliche Maßnahmen anfallen.
- Im aktuellen Fünf-Jahres-Plan sind für Großmaßnahmen in den Saalbauten knapp 10,5 Millionen Euro vorgesehen.
- Für den Saalbau TSG-Halle Fechenheim wurden von 2019 bis 2024 Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 1.172 TEUR beauftragt. Das Erbbaurecht der ABG endet im Jahr 2030; von der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung hat die TSG zwischenzeitlich wieder Abstand genommen. Deshalb sind für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der TSG-Halle Fechenheim lediglich 370 TEUR eingeplant.
- Vertreterinnen und Vertreter der SAALBAU setzen sich, wenn es konkrete Anliegen der Vereine gibt, gerne mit diesen zusammen oder nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen der lokalen Vereinsringe bzw. Stadtverbands der Frankfurter Vereinsringe teil. Außerdem können die Vereine sich jederzeit an die Geschäftsstelle der SAALBAU wenden, wo sie umgehend an die jeweils passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermittelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2024AA 311Vereinsleben und Sport in Räumen der SaalbauSTVV-Anfrage · CDU
- 18. November 2024Sie sind hierBB 423Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAUMagistratsbericht
- 13. Januar 2025OAOA 520Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423Anregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 190Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAUMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 423 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG