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Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Vorlage B 423 befasst sich mit dem Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU. Es wird vorgeschlagen, die Raumnutzung durch Dauermietverträge und Traditionsveranstaltungen zu regeln. Ziel ist es, ein transparentes und kooperatives Verfahren zur Raumbuchung zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Bericht

Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilte auf die o. g. Anfrage Folgendes mit:

  1. Ein Großteil der bezuschussten Raumbuchungen erfolgt über sogenannte Dauermietverträge, d.h. die Veranstaltungsräume werden in einem bestimmten Turnus, z.B. wöchentlich oder monatlich, im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr gebucht. Die in einem Jahr vorhandenen Dauermietverträge werden, soweit keine Kündigung vorliegt, automatisch in das jeweils darauffolgende Jahr übertragen.

Daneben gibt es sogenannte Traditionsveranstaltungen, die jährlich einmal oder mehrere Male stattfinden und ebenfalls bezuschusst sind; darunter fallen auch Karnevalsveranstaltungen. Für frühzeitige Raumreservierungen fragt die SAALBAU die Termine dieser Traditionsveranstaltungen in der Regel ein Jahr vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs ab. Überschneiden sich auf der Basis von Dauermietverträgen gebuchte Termine und Termine von Traditionsveranstaltungen, muss der Veranstalter, der den Dauermietvertrag innehat, einer Stornierung seiner betroffenen Termine zugunsten der Traditionsveranstaltung zustimmen. Dies geschieht in der Regel problemlos.

Wenn bezuschusste Vereine für eine Einzelveranstaltung einen Raum anmieten möchten, der bereits durch eine andere bezuschusste Veranstaltung, sei es durch einen Dauermietvertrag oder eine Einzelbuchung, belegt ist, ist eine Stornierung der zuerst vorgenommenen Buchung zugunsten der später hinzukommenden ebenfalls nur mit Zustimmung des ersten Veranstalters möglich. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der bezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird meist der größeren Veranstaltung der Vorzug gegeben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich für die größere Veranstaltung leichter ein anderer geeigneter Veranstaltungsraum finden lässt; dann erhält die kleinere Veranstaltung den Zuschlag.

Die Raumvergabe für Sporteinzelveranstaltungen wie Wettkämpfe, Turniere oder Punktspiele wird in der jährlichen Vergabesitzung des Sportamts geregelt.

Bei unbezuschussten Veranstaltungen ist die SAALBAU aufgrund der "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3472; M

90) gehalten, diese nötigenfalls auch durch die Stornierung von bezuschussten Raumbuchungen zu ermöglichen. Ohne dazu verpflichtet zu sein, bietet die SAALBAU für zugunsten von unbezuschussten Veranstaltungen stornierte Raumbuchungen fast ausnahmslos Ausweichräumlichkeiten zu denselben Terminen an. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der unbezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird ebenso verfahren, wie oben für bezuschusste Veranstaltungen beschrieben.

  1. Welche alternativen Veranstaltungsräume als Ausweichmöglichkeit für den ursprünglich gewünschten Veranstaltungsraum angeboten werden, richtet sich nach der Belegungssituation und danach, inwieweit die zu dem jeweiligen Termin verfügbaren Räume sich hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung für die betreffende Veranstaltung eignen.
  2. Nein, bei der SAALBAU gibt es kein zentrales Immobilienmanagement, da die Saalbauten im Eigentum bzw. Besitz der ABG FRANKFURT HOLDING sind. Sie werden von deren ServiceCentern und Fachabteilungen in baulicher und technischer Hinsicht betreut. Dort findet auch die Planung größerer Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Fünf-Jahres-Planung statt. Die in den einzelnen Häusern eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU melden akute, spontan aufgetretene bauliche oder technische Probleme an die ServiceCenter; diese kümmern sich um die Schadensbeseitigung. Kleinere Schönheitsreparaturen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU in Eigenregie durch.
  3. Von 2019 bis 2024 (Stand: 26.09.2024) wurden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von knapp 27 Millionen Euro beauftragt. Von den genannten Maßnahmen waren in unterschiedlicher Höhe alle 27 (bzw. bis Mitte 2022 mit Bockenheim 28) Saalbauten betroffen. Dabei ist zu beachten, dass einige Saalbauten lediglich angemietet sind, so dass hier keine Kosten für bauliche Maßnahmen anfallen.
  4. Im aktuellen Fünf-Jahres-Plan sind für Großmaßnahmen in den Saalbauten knapp 10,5 Millionen Euro vorgesehen.
  5. Für den Saalbau TSG-Halle Fechenheim wurden von 2019 bis 2024 Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 1.172 TEUR beauftragt. Das Erbbaurecht der ABG endet im Jahr 2030; von der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung hat die TSG zwischenzeitlich wieder Abstand genommen. Deshalb sind für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der TSG-Halle Fechenheim lediglich 370 TEUR eingeplant.
  6. Vertreterinnen und Vertreter der SAALBAU setzen sich, wenn es konkrete Anliegen der Vereine gibt, gerne mit diesen zusammen oder nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen der lokalen Vereinsringe bzw. Stadtverbands der Frankfurter Vereinsringe teil. Außerdem können die Vereine sich jederzeit an die Geschäftsstelle der SAALBAU wenden, wo sie umgehend an die jeweils passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermittelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2024AA 311Vereinsleben und Sport in Räumen der SaalbauSTVV-Anfrage · CDU
  2. 18. November 2024Sie sind hier
    BB 423Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU
    Magistratsbericht
  3. 13. Januar 2025OAOA 520Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423Anregung
  4. 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 190Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAUMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 2
Sitzung 35 · 02.12.2024
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 05.12.2024
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 33 · 05.12.2024
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 34 · 05.12.2024
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 34 · 06.12.2024
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 13.01.2025
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Anregung OA 520 2025 1. a) Die Vorlage B 423 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 520 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen und folgender Absatz eingefügt wird: "Der Bericht B 423 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, bei der ABG FRANKFURT HOLDING folgende Informationen einzuholen: (. .)"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 35 · 17.01.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 20.01.2025
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 34 · 21.01.2025
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 32 · 23.01.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (B 423 = Kenntnis)Stadtv. Dr (B 423 = Kenntnis)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 423 = Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 35 · 24.01.2025
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 30.01.2025
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenparteiStadtv. Dr
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

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