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Vereinsleben und Sport in Räumen der Saalbau

Vorlagentyp: ACDU
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage thematisiert die Vergabe von Räumlichkeiten der SAALBAU an Vereine und deren Beschwerden über unzureichende Unterstützung sowie Mängel in den Räumlichkeiten. Ziel ist es, die Vergabekriterien zu klären und sicherzustellen, dass Investitionen zur Instandhaltung der Bürgerhäuser getätigt werden, um die Bedürfnisse der Vereine besser zu erfüllen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Seit 2007 gehört die ehemals 1859 als Aktiengesellschaft zur Finanzierung eines großen Fest- und Konzertsaals für Frankfurt begründete SAALBAU als jüngste Tochter zum Konzern der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Mit ihren 26 Bürgergemeinschaftshäusern, den Frankfurter Saalbauten, ist die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH heute einer der größten Raumanbieter im Rhein-Main-Gebiet.

Etwa 1,6 Millionen Gäste nutzen jährlich die Räumlichkeiten aktiv oder als Besucher. Das Motto der SAALBAU ist: "Wir machen Begegnungen möglich!". Auf der Homepage wird zudem damit geworben: "Ohne die Frankfurter Saalbauten wäre das soziale Leben in dieser Stadt so nicht denkbar." Insbesondere für das Frankfurter Vereinsleben und den Sport sind die Raumangebote der SAALBAU wertvoll und unverzichtbar.

Doch leider werden die Beschwerden der nutzenden Vereine immer lauter, die sich nicht willkommen oder gar als störend empfinden. Nach Aussage von Vereinen werden notwendige Reparaturen und Sanierungen nicht durchgeführt. Teilweise scheinen sich die Hausmeister mit der Haustechnik nicht ausreichend auszukennen, können nicht helfen, sind nicht erreichbar oder stehen den Vereinen nicht als Ansprechpartner zur Verfügung. Vereine empfinden sich als Mieter zweiter Klasse, wenn Sie etwa gebuchte Trainingszeiten zu Gunsten anderer Veranstaltungen immer wieder temporär abgeben müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Räumlichkeiten an die Vereine, wenn es mehrere Terminanfragen für eine Räumlichkeit gibt?
  2. Nach welchen Kriterien werden den Vereinen, die nicht zum Wunschtermin mieten können, alternative Veranstaltungsorte angeboten?
  3. Gibt es bei der SAALBAU ein zentrales Immobilienmanagement, das Mängel in den Räumen, Umkleiden und Sanitäranlagen nach einer Meldung erfasst und dafür sorgt, dass etwaige Reparaturen zeitnah erledigt werden?
  4. Welche Investitionen und Ausgaben für welche Bürgerhäuser hat die SAALBAU in den zurückliegenden fünf Jahren für Instandsetzungsarbeiten, angefangen von den einfachen Schönheitsreparaturen bis hin zur Sanierung von Gebäude und Haustechnik, getätigt, um die Bürgerhäuser in einem angemessenen Zustand zu halten?
  5. Welche Investitionen und Ausgaben für welche Bürgerhäuser sind in den kommenden 5 Jahren geplant?
  6. Welche Investitionen und Ausgaben sind bei dem Sonderfall des aktuell sanierungsbedürftigen "SAALBAU TSG-Halle-Fechenheim" geplant, wo die ABG Erbbaurechtsnehmerin ist?
  7. Gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den Vereinen und Vertretern der SAALBAU, um ggf. strittige Punkte zu klären und wer wäre hier der Ansprechpartner?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. September 2024Sie sind hier
    AA 311Vereinsleben und Sport in Räumen der Saalbau
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 423Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAUMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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