S-Bahn-Station "Ginnheim": Direktanbindung Ortskern Ginnheim
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die einseitige barrierefreie Erschließung der S-Bahnstation Ginnheim, die den Beschluss von 2011 umsetzt. Ein Anschluss an den Ortskern steht noch aus, da andere Maßnahmen priorisiert wurden. Zukünftige Planungen sind notwendig, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die einseitige barrierefreie Erschließung (bahnrechts) der neuen S-Bahnstation Ginnheim, über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen, entspricht dem Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 2011 (§ 842 (M 140/2011). Ein möglicher Anschluss der neuen S-Bahnstation an den Ortskern Ginnheim (bahnlinks) wurde - aufgrund anderer priorisierter Maßnahmen - noch nicht bearbeitet.
Der Magistrat weist darauf hin, dass eine konkrete Vorplanung mit Rampen - wie im Antrag ausgeführt - nicht vorliegt. Das eigentliche konstruktive Bauwerk der DB Netz AG sieht lediglich eine technische Vorrichtung für eine spätere optionale Verlängerung des Bauwerkes vor. So kann in einem weiteren Bauabschnitt ein barrierefreier Zugang zu den nordöstlich oder südlich gelegenen Wohngebieten Ginnheims (mittels einer Rampenanlage) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Von dieser Erschließung sind auch private Grundstücke betroffen. Entsprechend muss der Magistrat vorab noch ein Planrechtsverfahren mit anschließendem Grunderwerb durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2023EE 189Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr S-Bahn-Station „Ginnheim“: Direktanbindung Ortskern GinnheimEtatantrag · CDU
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 403S-Bahn-Station „Ginnheim“: Direktanbindung Ortskern GinnheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme