Modellprojekt Lärmschutz für Schulen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 385
Betreff: Modellprojekt Lärmschutz für Schulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - E 41/12 SPD - Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Zwischenbericht: Bevor mit der Umsetzung eines verbesserten Schallschutzes an lärmsensiblen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main begonnen werden kann, müssen die vorhandenen Konstruktionen, Fassaden und Fenster auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Es werden daher zunächst für drei Grundschulen lärmtechnische Gutachten erstellt. Ein entsprechendes Ingenieurbüro ist beauftragt. Die Schulen, an denen Lärmmessungen und eine Untersuchung der Bausubstanz vorgenommen werden, sind die Martin-Buber-Schule (Sachsenhausen), die Gruneliusschule (Oberrad) und die Friedrich-Fröbel-Schule (Niederrad). Das beauftragte Institut wird Empfehlungen über mögliche Verbesserungen des Lärmschutzes in den Klassenräumen abgeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich zum Ende des 3. Quartals diesen Jahres vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Messungen werden die weiteren Handlungsnotwendigkeiten erarbeitet. Bevor Kosten für die Umsetzung eines angemessenen passiven Schallschutzes genannt werden können müssen die oben genannten Grundlagen geschaffen und die Schallschutzmaßnahmen geplant werden. Erst danach sind Gespräche mit der Fraport über eine Finanzierung dieser Maßnahmen möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2012EE 41Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Modellprojekt Lärmschutz für SchulenEtatantrag · SPD
- 31. August 2012Sie sind hierBB 385Modellprojekt Lärmschutz für SchulenMagistratsbericht
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 129Modellprojekt Lärmschutz für SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER