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Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

In dem Bericht wird auf den Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche eingegangen. Es wird empfohlen, Präventionsmaßnahmen zu verstärken und Schulen zu ermutigen, den Dialog mit Schüler:innen und Eltern zu suchen. Ziel ist es, die Konsumerfahrungen zu beobachten und Jugendliche zu unterstützen, verantwortungsbewusst mit Konsum umzugehen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main beauftragt seit 2002 jährlich die multimethodischen Studie Monitoring-System Drogentrends (MoSyD), die Konsumerfahrungen Frankfurter Jugendlicher mit verschiedenen Substanzen untersucht. Dies ermöglicht die Identifizierung von Trends und somit eine passgenaue Ausrichtung von Präventions- und Beratungsmaßnahmen. Durchgeführt wird die Studie vom Center for Drug Research der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zuletzt wurden zwischen Ende 2020 und Anfang 2021 an 12 allgemeinen und berufsbildenden Frankfurter Schulen 872 Schüler:innen zu ihrem Konsum- und Freizeitverhalten befragt. 79 % davon waren zum Zeitpunkt der Befragung zwischen 15 und 18 Jahre alt, die übrigen Personen waren 19 Jahre oder älter. Bis 2018 zeigte sich in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen eine kontinuierliche Steigerung der Konsumerfahrung mit Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O), die bei 11 % Lebenszeitprävalenz ihren bis dato Höhepunkt erreicht hatte, jedoch seitdem wieder rückläufig war. 2020 erreichte die Lachgas-Konsumerfahrung mit 7% Lebenszeitprävalenz einen mittleren Wert; 4% der Jugendlichen haben in den letzten 12 Monaten Lachgas konsumiert und weniger als 1% haben die Substanz in den letzten 30 Tagen vor Abfrage eingenommen. Betrachtet man jedoch die Gesamtstichprobe, die auch die Angaben von Schüler:innen im jungen Erwachsenenalter umfasst, so ist in den letzten Jahren eine Steigerung der Konsumerfahrung zu beobachten. 11 % der Gesamtstichprobe gaben 2020 an, mindestens einmal im Leben Lachgas konsumiert zu haben, 5 % in den letzten 12 Monaten und 1 % in den letzten 30 Tagen. Für den Erhebungszeitraum 2021 steht die Datenanalyse aktuell noch aus. Bereits 2020 zeigte sich jedoch in der MoSyD-Studie, dass spezielle Trendscouts mit Szenenerfahrung in der elektronischen Tanzmusik und bei Graffiti-Sprayern Konsumerfahrungs-Schätzwerte für Lachgas angaben, die leicht höher als im Vorjahr lagen. Der Freizeitkonsum von Lachgas hat im Vergleich zum Vorjahr somit womöglich wieder an Bedeutung gewonnen, nicht nur unter Jugendlichen, sondern allgemein in der Partyszene. Die Landespolizei konnte in den vergangenen Wochen, insbesondere im Partyviertel in Alt-Sachsenhausen, vermehrt den Verkauf und Konsum von Lachgasbehältern sowie die anschließende unsachgemäße Entsorgung feststellen. Die Stadtpolizei hat im Schwerpunktbereich Alt-Sachsenhausen bereits Kontrollen durchgeführt, um den gewerberechtlichen und sondernutzungsrechtlichen Status der Verkaufenden zu überprüfen und so Verantwortliche festzustellen. Da jedoch keine Verkaufenden angetroffen werden konnten, war eine Einleitung abfallrechtlicher Ermittlungen bislang nicht möglich. Ursprünglich als schmerzstillend wirkendes Narkosemittel eingesetzt, nutzen Konsumierende Lachgas häufig, um einen Rauschzustand auszulösen. Dieser dauert in der Regel wenige Minuten an. In dieser Zeit können Entspannung, Kribbeln, Wärme- und Glücksgefühle (in Konsequenz auch häufig Lachanfälle), aber auch leichte Halluzinationen und ein Verlust des Zeit- und Raumgefühls erlebt werden. Etwa nach einer Stunde ist das Gas vollständig aus dem Körper ausgeschieden. Zu den Risiken gehören Übelkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Schwindelgefühle bis hin zu Bewusstlosigkeit aufgrund von Sauerstoffmangel und somit auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Stürze. Bei übermäßigem Konsum können Schädigungen der inneren Organe und des Nervensystems auftreten, die langfristig kognitive Funktionen und den Bewegungsapparat beeinträchtigen können. Eine weitere Gefahr stellt die gleichzeitige Einnahme von weiteren Substanzen dar, z.B. Alkohol oder Cannabis. Hier kann es zu unerwünschten und teils unkalkulierbaren Wechselwirkungen wie eine deutliche Verstärkung des Rauschs, Erbrechen oder Blutdruckabsenkung kommen. Ein weiteres Risiko birgt der direkte Konsum aus einer Gaskapsel oder -flasche, da es hierbei zu Erfrierungen des Mundes und/oder Kehlkopfes kommen kann. Nicht zu missachten ist auch die Verwechslungsgefahr zwischen Kapseln, die Lachgas enthalten, und solchen, die schwer gesundheitsschädliches Butan-, Propan- oder Pentangas enthalten, wie es z.B. in Deo- oder Eissprays vorkommt. Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit ist nicht bekannt, es kann jedoch bei chronischem Konsum zu einer psychischen Abhängigkeit von Lachgas kommen. Infodrog, die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht, hat 2022 die neunseitige Broschüre "Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O) - Informationen für Fachpersonen im Kontakt mit Konsumierenden" herausgegeben, die weitere gesundheitliche Risiken aufzeigt. Zudem kann der vermehrte Lachgaskonsum u.a. mit der Vermüllung von öffentlichen Plätzen mit leeren Luftballons und vermeintlich leeren Spray-Kapseln einhergehen. Letztere weisen eine erhöhte Brandgefahr auf. Durch den Missbrauch des Lachgases entstehen vermehrt Abfallablagerungen in Form von Gasflaschen, Einwegzylindern und Luftballonresten. Erst kürzlich wurden in der Feldgemarkung Schwanheim rund 200 unsachgemäß entsorgte Druckbehälter festgestellt. Da es sich bei den Druckbehältern um Sondermüll handelt, deren Kartuschen restlos entleert sein müssen, ist die Entsorgung für die FES eine Herausforderung. Suchtprävention in der Schule zielt darauf ab, Schüler:innen zu stärken, damit sie verantwortungsbewusst und risikokompetent mit den vielfältigen Konsumangeboten, mit denen sie konfrontiert sind, umgehen können. Das Drogenreferat finanziert verschiedene Träger, um an Schulen Workshops und Beratungsangebote zu suchtrelevanten Themen umzusetzen. Hierzu zählt auch der Konsum und von Lachgas und die dadurch entstehenden Folgen. Die Gefahren bei Konsum von Lachgas werden ebenfalls in Fortbildungen und Workshops für pädagogisches Fachpersonal sowie anderen Angeboten der Suchtprävention behandelt. Die Fachkräfte verfügen dadurch über Wissen zur Risikominderung beim Konsum ("Harm Reduction"). Im oben erwähnten MoSyD-Jahresbericht von 2020 zeigte sich, dass 39 % der Jugendlichen täglich TikTok nutzen. Besonders bei jüngeren Nutzer*innen ist die globale Video-Community beliebt (53 % tägliche Nutzung bei 15-Jährigen, 28 % tägliche Nutzung bei 18-Jährigen). Bemerkenswert ist außerdem, dass im Befragungszeitraum 2020 mit 43 % der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren soziale Medien am häufigsten als Informationsquelle über Drogen genutzt werden. Werden in sozialen Medien Trends wie z.B. Lachgas-Challenges verbreitet, scheinen diese eine breite Masse an Jugendlichen zu erreichen. Die Kooperationen des Drogenreferats mit verschiedenen Trägern umfassen auch Angebote zu nicht-stoffgebundenen Suchtthemen, z.B. den Umgang mit digitalen Medien und Social Media wie TikTok. Die Angebote richten sich an Schüler:innen, Eltern und Multiplikator:innen. Die Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. bietet u. a. Elternabende zum Thema "Digitale Medien" im Kindergarten- und Grundschulalter sowie Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an. Thematisch spielt Lachgas in den Präventionsangeboten der vom Drogenreferat finanzierten, suchtpräventiven Projekte des Trägers Basis - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. und des Trägers Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. eine Rolle. Der Präventive Jugendschutz des Jugend-und Sozialamtes gibt in verschiedenen Veranstaltungen Tipps und Informationen für den Umgang mit Online Challenges. Kinder und Jugendliche werden dabei unterstützt, die Risiken von Challenges zu erkennen und diese richtig zu bewerten. Eine Verbreitung von gefährlichen Challenges in der Öffentlichkeit, bei Social Media oder in Presseartikeln fördert den Bekanntheitsgrad und kann zum Nachmachen animieren. Insofern ist immer genau abzuwägen welche Informationen veröffentlicht werden. Dazu ist der Präventive Jugendschutz in engem Austausch mit den Jugendkoordinatoren der Polizei Frankfurt am Main sowie dem Netzwerk gegen Gewalt, RG Frankfurt am Main. Gemeldet werden können solche Darstellungen über das Hinweisformular von jugendschutz.net. Es wird Frankfurter Schulen empfohlen, mit Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften im offenen Dialog zu bleiben und die Konsumerfahrungen der Jugendlichen weiter zu beobachten. Wichtig ist dabei unter anderem, Jugendliche dazu zu ermutigen, sich bei Bedarf Rat und Hilfe zu holen. Das Drogenreferat sowie das Jugend- und Sozialamt unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen und den Beratungslehrkräften sowie Sozialarbeiter:innen in den Schulen und bieten entsprechende Fortbildungen für pädagogisches Personal an. Neben den weitreichenden Präventionsangeboten werden die Substanzen Schnüffelstoffe und Lachgas im Rahmen des Arbeitskreises Jugend und Suchtprävention des Drogenreferats thematisiert und die Ergebnisse der MoSyD-Studie analysiert. Mitglieder des Arbeitskreises, der zweimonatig tagt, sind verschiedene Träger der Drogenhilfe, die Stadtverwaltung, das Staatliche Schulamt sowie die Jugendkoordination der Polizei. In Deutschland gibt es derzeit keine rechtlichen Beschränkungen des Konsums oder des Vertriebs von Lachgas. In anderen europäischen Ländern gibt es teilweise Zugangsbeschränkungen für Minderjährige, in Frankreich und Belgien ist die Abgabe an Minderjährige seit Juni 2021 bzw. Februar 2022 verboten. In Frankreich erhalten auch Volljährige Lachgas nur noch online. In Belgien wird der Konsum unter Minderjährigen mit einem Bußgeld bestraft. Auch Gefahrenhinweise auf den Behältnissen wurden in Belgien beschlossen. In der Schweiz ist der Konsum nicht strafbar, der Verkauf von Lachgas für den Freizeitkonsum jedoch bereits heute nicht erlaubt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2022AA 126Missbrauch von Lachgas durch JugendlicheSTVV-Anfrage · CDU
  2. 30. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 376Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 12 · 03.11.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 12 · 07.11.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 12 · 14.11.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 376 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE (= Kenntnis)

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