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Lüftungsanlagen sind kein Luxus - Schulen als Arbeitsstätten brauchen angemessene Raumklimatechnik

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Notwendigkeit angemessener Lüftungsanlagen in Schulen, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten. Es wird vorgeschlagen, die baulichen Gegebenheiten jeder Schule individuell zu betrachten und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftungssituation einzuleiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

In der Regel verfügen Schulen herkömmlicher Bauart über keine Lüftungsanlagen. Ausnahmen bilden berufliche Schulen und Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, in denen Bereiche mit entsprechender Technik ausgestattet sein können. Ebenso sind im Zuge der zunehmenden Digitalisierung nachträglich eingerichtete Serverräume oft mit einer dezentralen Lüftung/Kühlung versehen worden. Hier ist jede Schule separat zu betrachten. Insbesondere mit Blick auf bauliche Gegebenheiten (z. B. Denkmalschutz) kann die Fragestellung nicht pauschal beantwortet werden. Der Zeitaufwand für Planung, Ausschreibung, Montage und Inbetriebnahme ist bei zentralen Lüftungsanlagen deutlich höher, als bei dezentralen Anlagen. Die nachträgliche Installation einer zentralen Lüftungsanlage stellt oft einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz dar. Es sind Lüftungskanäle zu verbauen, die in alle zu belüftenden Bereiche und zur Lüftungszentrale geführt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Räume für die notwendigen Lüftungszentralen in der Regel nicht vorhanden sind. Die Möglichkeit einer Dachaufstellung ist bei Flachdächern aus statischen Gründen oft nicht gegeben. Dezentrale Lüftungsanlagen stellen einen kleineren Eingriff in die Bausubstanz dar, dafür erfordern sie in der Regel einen höheren Wartungsaufwand, da jede Anlage einzeln gewartet werden muss. Wie bei 1. b) beschrieben, ist hier jede Schule im Detail zu betrachten. Die Kosten für dezentrale Lüftungsanlagen können stark variieren und bewegen sich in einem Rahmen von 10.000 Euro bis 40.000 Euro je Unterrichtsraum. Hier sind bereits Montagearbeiten wie Anpassungen an Fassade, Decke sowie elektrischen Anlagen inkludiert. Die Kosten für die Nachrüstung einer zentralen Lüftungsanlage lassen sich hingegen nicht pauschalieren. Grundsätzlich eignen sich Gebäude mit Flachdächern, die nur eine geringe Verschattung aufweisen und eine statische Reserve haben, um die Mehrlast der Anlage zu tragen. Lüftungsanlagen werden entsprechend der Gegebenheiten und der Nutzung des Gebäudes geplant und ausgelegt und sind somit individuell errichtete Anlagen. Die Auslegung erfolgt nach durchschnittlicher Personenzahl und Nutzungsart der einzelnen Räume. In den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Frankfurt am Main sind alle wichtigen Randbedingungen für Lüftungsanlagen in städtischen Liegenschaften verankert worden. So wird der Luftaustausch auf das für die Einhaltung der CO2-Konzentration von 1.000 ppm nach VDI 6040 ausgelegte Maß ausgerichtet. Die Luftmengen werden mit 20-25 m3/h und Person ausgelegt. Damit sollten die gewünschten Raumluftkonditionen im Normalbetrieb erreicht werden. Bei höherer Personenbelegung sollte zusätzlich über die Fenster gelüftet werden. Auch hierzu sind alle wichtigen Randbedingungen für Lüftungsanlagen in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen verankert. Aus hygienischen Gründen werden in Schulen und Kindergärten keine Rotationswärmetauscher und in der Regel auch kein Umluftbetrieb mit der Gefahr der Übertragung von Schadstoffen zwischen Zu- und Abluft eingesetzt. Eine Bestandsanalyse der Unterrichtsräume hinsichtlich mangelnder Lüftungsmöglichkeiten wurde seitens des Magistrats durchgeführt. Es wurden an 10 Schulen Funktionsstörungen an Fenstern in einzelnen Räumen festgestellt: Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schulen, Friedrich-List-Schule, Fürstenbergerschule, Georg-August-Zinn-Schule, Geschwister-Scholl-Schule, Michael-Grzimek-Schule, Schule am Hang, Hostatoschule, Paul-Hindemith-Schule. Bauliche Maßnahmen zur Beseitigung von Funktionsstörungen sind bereits in die Wege geleitet worden und werden mit entsprechender Priorität behandelt oder wurden bereits ausgeführt. Der Magistrat wird die Förderbedingungen des BMWi prüfen und bei Bedarf entsprechende Zuschüsse anfordern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2020NRNR 1311Lüftungsanlagen sind kein Luxus - Schulen als Arbeitsstätten brauchen angemessene RaumklimatechnikSTVV-Antrag · FRANKFURTER
  2. 22. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 36Lüftungsanlagen sind kein Luxus - Schulen als Arbeitsstätten brauchen angemessene Raumklimatechnik
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 9
Sitzung 46 · 18.02.2021
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 46 · 18.02.2021
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 5
Sitzung 47 · 19.02.2021
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 46 · 19.02.2021
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 47 · 22.02.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 47 · 22.02.2021
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 47 · 24.02.2021
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 45 · 25.02.2021
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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