Regiert die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V. die Stadt und macht sie Ortsbeiräte und Stadtverordnete überflüssig?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.01.2015, B 34
Betreff: Regiert die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V. die Stadt und macht sie Ortsbeiräte und Stadtverordnete überflüssig? Vorgang: A 728/14 RÖMER Wie der Verkehrsdezernent in seiner Antwort auf die Frage 1912 in der 36. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014 bereits ausführlich erläutert hat, stellt die Beordnung des ruhenden Verkehrs und damit auch die Einrichtung von Taxihalteplätzen ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und bedarf nach den einschlägigen Geschäftsordnungen keiner Beteiligung der Ortsbeiräte oder gar der Stadtverordnetenversammlung. Es entspricht jedoch dem Selbstverständnis des Magistrats, die Ortsbeiräte mit dem Ziel in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu Frage 1.a, b, c Der angesprochene Ortstermin fand auf Einladung der Arbeitsgruppe Taxi, welche sich aus Vertretern des Referats Mobilitäts- und Verkehrsplanung, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamts, der Landespolizei und des Taxigewerbes zusammensetzt, statt. Zu den Fragen 2 und 3 Der Magistrat verweist auf seine einführenden Erläuterungen und die Antwort des Verkehrsdezernenten in der 36. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung zu Frage 1912. Zu den Fragen 4 und 5. Ohne Zweifel sind den Fahrerinnen und Fahrern von Taxis die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung geläufig. Standplätze für Taxis sind jedoch keine Parkplätze sondern werden grundsätzlich nur dort eingerichtet, wo eine entsprechende Nachfrage zu erkennen ist. In Zeiten einer hohen Nutzungsfrequenz kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Standplatzkapazitäten für wartende Taxis überschritten werden und nachrückende Taxis kurzzeitig, durchaus unzulässig, auf Fahrspuren halten. Vor diesem Hintergrund wurde eine Standplatzerweiterung durch die Taxi Vereinigung in der Arbeitsgruppe Taxi angeregt und durch die Fachverwaltung im Interesse der Verkehrssicherheit entsprechend gehandelt. Dies im Übrigen ohne Anwohnerparkplätze in Anspruch zu nehmen. Zu den Fragen 6, 7 und 8 Für straßenbehördliche Anordnungen nach der Straßenverkehrsordnung, um eine solche handelt es sich bei der Einrichtung von Taxistandplätzen, ist das Straßenverkehrsamt im Auftrag des Oberbürgermeisters in dessen Funktion als allgemeine Ordnungsbehörde zuständig. Der Magistrat verweist hierzu auf § 4 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 85 Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung sowie die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte, hier § 3 Abs. 2 Ziffer 6. Zu Frage 9. Auch wenn das Taxigewerbe privatrechtlich organisiert ist, ist es als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs zu betrachten. Die an der Nachfrage nach der Dienstleistung des Taxigewerbes durch Bürgerinnen und Bürger orientierte Einrichtung von Taxistandplätzen dient somit zuvorderst den Interessen der die Dienstleistung nachfragenden Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten vor Ort im Benehmen mit dem Ortsbeirat tätig werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2014AA 728Regiert die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V. die Stadt, und macht sie Ortsbeiräte und Stadtverordnete überflüssig?STVV-Anfrage · RÖMER
- 23. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 34Regiert die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V. die Stadt und macht sie Ortsbeiräte und Stadtverordnete überflüssig?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)