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Suchtprävention an Schulen

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 349

Betreff: Suchtprävention an Schulen Vorgang: A 221/17 FRANKFURTER zu Frage 1: Nach Informationen des Staatlichen Schulamtes und der Berthold-Simonsohn-Schule verfügen im Schuljahr 2017/2018 über Präventionslehrkräfte, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung an folgenden Schulen unterstützen[1]: Carlo-Mierendorff-Schule, Günderodeschule, Hellerhofschule, Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule, Georg-Büchner-Schule, Liesel-Östereicher Schule, Zentgrafenschule, Erich-Kästner-Schule, IGS-Eschersheim, Frauenhofschule, Robert-Schumann-Schule, August-Jaspert-Schule, Goldsteinschule, Albrecht-Dürer-Schule, Henri-Dunant-Schule, Cruneliusschule, Freiligrathschule und Heinrich-Kraft-Schule. Das Kultusministerium hat bei den Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte für Suchtprävention in Frankfurt in den vergangenen Jahren einige Veränderungen vorgenommen: Bis 2010 gab es für Frankfurter Schulen insgesamt 170 Anrechnungsstunden für Drogenberatungslehrkräfte. Damit verfügten ca. 75% der Frankfurter Schulen über eine Drogenberatungslehrkraft mit Anrechnungsstunde. 2010 wurden diese Anrechnungsstunden für Frankfurt um fast 60% auf 70 Stunden gekürzt, so dass nur noch an jeder vierten Schule eine Beratungslehrkraft mit Anrechnungsstunde vorhanden war. Außerdem standen auch für die Fachberatung am Staatlichen Schulamt, die die Arbeit der Drogenberatungslehrkräfte koordiniert, nur noch die Hälfte der Stunden zur Verfügung. Diese Kürzung hatte zur Folge, dass die Durchführung von Präventionsprojekten an Schulen sehr schwierig wurde. Manche Beratungslehrkraft arbeitete zwar auch ohne Anrechnungsstunde weiter, aber es wurde für das Drogenreferat und die Drogenhilfe als Anbieter für Suchtprävention an Schulen immer schwieriger, verbindliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an Schulen zu finden. Zum Schuljahr 2017/2018 gibt es nun erneut Veränderungen. Nach der neuen Pflichtstundenverordnung des Kultusministeriums erhält in Zukunft jede weiterführende Schule mit Sekundarstufe I eine Anrechnungsstunde für Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Grundschulen, Förderschulen, Berufliche Schulen und Oberstufengymnasien erhalten Anrechnungsstunden wie bisher aus dem reduzierten Kontingent. Nicht an jeder Schule ist eine Präventionslehrkraft tätig. Es handelt sich um einen Aufgabenbereich des Staatlichen Schulamts. zu Frage 2: Die übrigen Schulen erhalten im Schuljahr 2017/2018 von sechzehn Lehrkräften der Stationen Gallus, Innenstadt, West, Nord und Ost der Berthold-Simonsohn-Schule schulortübergreifende Präventionsangebote. Die Schulen, die eine Anrechnungsstunde erhalten, sind verpflichtet, eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention zu benennen. Die Schulen, die keine Anrechnungsstunde erhalten, können auch nicht verpflichtet werden. zu Frage 3: Das kommunale Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule ist an 31 allgemeinbildenden Schulen mit Bildungsgang Haupt- und/oder Realschule eingerichtet sowie an sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Insbesondere im Umsetzungsbaustein Soziales Lernen finden Angebote zur Suchtprävention statt. Im Rahmen des Umsetzungsbausteins Professionelle Ansprechpartner finden die Schülerinnen und Schüler sowie im Einzelfall Eltern in Fragen der Suchtberatung individuelle Unterstützung und Vermittlung zu externen Hilfssystemen. Im Rahmen des Frankfurter Modells zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schule bildet Sucht einen Indikator für eine Kindeswohlgefährdung. Schule und Jugendhilfe ergreifen hier in einem abgestimmten Vorgehen die erforderlichen Maßnahmen, um die Gefährdung abzuwenden. Hierzu gehört auch die Einbeziehung der Eltern. Das Programm Sozialpädagogische Förderung in beruflichen Schulen geht an allen 16 beruflichen Schulen auf Drogenprobleme von Schülerinnen und Schülern mit Präventions- und Interventionsangeboten mittels persönlicher Einzel- und Gruppenberatung ein. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte mit den jeweiligen Beratungslehrkräften für Suchtprävention in den Schulen sowie mit den örtlichen Sucht- und Drogenhilfeangeboten statt. Betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden bei Bedarf an die zuständigen Beratungsangebote der Drogenhilfe vermittelt. Darüber hinaus stehen allen beruflichen Schulen Vertiefungsangebote zur Suchtprävention zur Verfügung. Unter Anderem wird ein Projekttag des Alice-Projekts zu den Themen "Drogen und Konsummuster" von Schulklassen genutzt. (Vgl. https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Vertiefungsangebote%202017-2018_06 062017_RZ.pdf ). Die suchtpräventive Arbeit an Schulen wird maßgeblich von folgenden Institutionen unterstützt: der Fachberatung für Suchtprävention am Staatlichen Schulamt, den Beratungslehrkräften, dem Drogenreferat und der Fachstelle Prävention. Das Drogenreferat unterstützt Schulen und Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen und Schulformen in Frankfurt am Main bei ihrer suchtpräventiven Arbeit auf vielfältige Weise: Im Jahr 2016 hat das Drogenreferat in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt eine Handreichung zur "Suchtprävention an Schulen" erstellt und an alle Frankfurter Schulen verteilt. In diesem Praxis-Ratgeber werden übersichtlich nach Themen gegliedert alle Angebote zur Suchtprävention und Frühintervention für Frankfurter Schulen vorgestellt. Außerdem bietet das Drogenreferat Frankfurter Schulen ein- bis zweimal im Jahr Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen im Bereich Suchtprävention und Schule an. Dabei informiert das Drogenreferat unter anderem auch über aktuelle Drogentrends bei Frankfurter Schülerinnen und Schülern, die jährlich mit der MoSyD-Studie erhoben werden. Darüber hinaus organisiert das Drogenreferat den Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention in dem die zentralen Ämter und Einrichtungen der Jugend- und Drogenhilfe sowie Schulen zusammenarbeiten. Die zentrale Einrichtung für Suchtprävention in Frankfurt ist die Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe (vae), die durch das Drogenreferat und kommunalisierte Landesmittel gefördert wird. Die Fachstelle plant und unterstützt suchtpräventive Angebote und Projekte, setzt sie selbst um und informiert über alle Fragen rund um Prävention, Drogen und Sucht. Sie ist ein wichtiger Kooperationspartner für die Frankfurter Schulen. Ihre Angebote stehen allen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Fachstelle Prävention sind die Schulen. Mehr als der Hälfte ihrer Maßnahmen setzt die Fachstelle Prävention in Schulen um. Auch weitere Träger der Drogenhilfe sind in der schulischen Suchtprävention aktiv. Dabei ist zum Beispiel der Projekttag "It's my party" des Alice-Projekts (Basis e.V.) zu nennen, der die Schülerinnen und Schüler zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Drogen (insbesondere Alkohol und Cannabis) anregen soll. Die beiden Jugend- und Drogenberatungsstellen des Vereins Jugendberatung und Jugendhilfe (JJ) bieten für Schülerinnen und Schüler, die bereits riskant Alkohol oder Cannabis konsumieren Projekte zur Frühintervention an: das Projekt FreD -Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten sowie das Projekt CaBS -Casemanagement und Beratung für cannabiskonsumierende Schülerinnen und Schüler, bei dem die Drogenberater bei Bedarf in die Schule kommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2017AA 221Suchtprävention an SchulenSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 27. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 349Suchtprävention an Schulen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 13
Sitzung 17 · 21.11.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 42 · 27.11.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 14
Sitzung 17 · 27.11.2017
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 16 · 28.11.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 30.11.2017
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 17 · 01.12.2017
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 17 · 25.01.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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