Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Suchtprävention an Schulen

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 26.06.2017, A 221

Betreff: Suchtprävention an Schulen Auch in Frankfurt nimmt der jugendliche Drogenkonsum zu. Gesundheitsdezernent Majer sagte vor einigen Monaten der Hessenschau, seit etwa sechs Jahren werde Cannabis in Frankfurt immer populärer - "und das trotz aller Verbote". Bei Heranwachsenden kann Cannabis die Reifung und die Umbauvorgänge der Pubertät stören und zu dauerhaften strukturellen Veränderungen im Gehirn führen. Im genannten TV-Beitrag äußerten sich Jugendliche der Ernst-Reuter-Schule offen über die Drogenproblematik auf ihrer Schule; ein spezielles Präventionsteam von Lehrkräften arbeitet hier aufmerksam und offensiv mit den SchülerInnen. Nicht alle Schulen widmen sich dem heiklen Thema so engagiert und transparent. Das Staatliche Schulamt hat den Frankfurter Schulen in seiner Handreichung zur Suchtprävention empfohlen, ab Jahrgangstufe 8 eine Präventionslehrkraft zu benennen. Sie soll als Ansprechpartner für SchülerInnen, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern dienen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

  1. Welche Frankfurter Schulen verfügen über eine Präventionslehrkraft?
  2. Werden Schulen, die über keine Präventionslehrkraft verfügen, aufgefordert, diese zeitnah zu benennen?
  3. An welchen Schulen werden Eltern und SchülerInnen über die schulische Drogen-prävention inf ormiert und auch welchem Wege geschieht dies?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2017Sie sind hier
    AA 221Suchtprävention an Schulen
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 27. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 349Suchtprävention an SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen