Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main zeigt die Erfolge und Herausforderungen in der Inklusion auf. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Inklusion weiterzuführen und auszubauen, um die Lebens- und Arbeitsqualität für alle Mitarbeitenden zu steigern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Nachhaltiges Denken und Handeln ist für eine erfolgreiche Inklusion unabdingbar. Auch im Berichtsjahr ist es wieder gelungen, die im Sozialgesetzbuch IX - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe schwerbehinderter Menschen) - vorgeschriebene Pflichtquote von 5 % der Mitarbeitenden zu übertreffen. Den statistischen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Analysen der "Aktion Mensch" im Inklusionsbarometer "Arbeit" zufolge, konnten die privatrechtlichen und öffentlichen Arbeitgeber:innen den erlittenen Rückgang der Quote als Langzeitfolge der Corona Pandemie noch nicht wieder auffangen. Auch sind im Berichtsjahr die Arbeitslosenzahlen für schwerbehinderte Menschen leicht gestiegen. Umso wichtiger ist es, als öffentliche Arbeitgeberin immer wieder mit gutem Beispiel die Inklusion voranzutreiben. Deutlich wird die Spitzenstellung der Stadt Frankfurt am Main auch bei einer regionalen Betrachtung der aktuellen städtischen Quote mit den Daten für das Stadtgebiet anhand einer Statistik der BA zum Berichtsjahr 2022 für Arbeitgeber:innen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit 60 und mehr Arbeitsplätzen liegt die gesamt Quote der schwerbehinderten Mitarbeitenden bei privatrechtlichen und öffentlichen Arbeitgeber:innen mit 4,8 Prozent noch unter der Pflichtquote von 5 Prozent. Die privaten Arbeitgeber:innen erreichen gesamt eine Quote von 4,3 und die öffentlichen Arbeitgeberinnen eine Quote von gesamt 6,3 Prozent. Auch anhand dieser Statistik wird die vorbildliche Quote von 10,28 Prozent der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main sichtbar. Für das Jahr 2022 ist positiv festzustellen, dass in keinem Bereich der Stadtverwaltung Mitarbeitende in nennenswertem Umfang als schwerbehindert neu anerkannt wurden, was unter anderem auf erfolgreiche Bemühungen um die gesundheitsverträgliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Frankfurt am Main hinweist. Eine Übersicht relevanter Daten von bei der Stadtverwaltung beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Mit vielfältigen individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Arbeitssituation wurde 2022 der ohnehin gute Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeitende weiter optimiert. Zu den Maßnahmen und Ausstattungen gehörten behindertengerechte Büroarbeitsmittel und Spezialanfertigungen, spezielle behinderungsgerechte Qualifizierungen, hier vor allem individuelle Einzelmaßnahmen für den PC. Besonders ist die Ausstattung für unsere hörgeschädigten Mitarbeitenden mit dem Tess-Relay-Dienst TeleSign, VideoSign und TeleScribt zu nennen. Erfolgreich konnten unter der Mithilfe der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates Einzelunterstützungen in Form von Arbeitsassistenzen, wie auch Förderungen zur Absicherung der Mitarbeitenden mit erhöhten Bedarfen, bei den Rehabilitationsträgern beantragt werden. Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt sind ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden. Zu den zentralen Zielen der Stadt Frankfurt am Main zählt die nachhaltige Stärkung des Gemeinwesens, für das eine mit ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen zufriedene Bürgerschaft unabdingbar ist. Inklusives Miteinander, also das selbstverständliche miteinander Arbeiten verbessert die Arbeits- und Lebensqualität aller Menschen. Als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin fördert die Stadt Frankfurt am Main deshalb die Inklusion über die Erfüllung der Quote hinaus. Sie bietet Menschen mit Schwerbehinderung durch eine Teilhabe am Arbeitsleben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Stärken in die Arbeitsprozesse einzubringen und ihren Beitrag zum Erfolg der gemeinsamen Arbeit zu leisten. In den Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main weiß man, dass auf der Arbeit und im Umgang mit den Kolleg:innen die eigenen Fähigkeiten, die eigene Leistung und das soziale Miteinander zählen, Kompetenzen also, über die alle Mitarbeitenden gleichermaßen verfügen. Für die Stadtverwaltung ist es daher wichtig, die Kultur der Inklusion weiterzuentwickeln und das Bewusstsein für die Arbeitssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen zu schärfen. Für den Erfolg der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main zählen alle Mitarbeitenden. Im Berichtsjahr bestanden weiterhin gute Rahmenbedingungen für eine Ausbildung schwerbehinderter Menschen bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main, der Bundesagentur für Arbeit und dem Hessischem Landeswohlfahrtsverband machte bei den Auszubildenden eine schnelle Ausstattung mit allen notwendigen Hilfsmitteln möglich. Durch die modernste technische Ausstattung war es den meisten schwerbehinderten Auszubildenden möglich, die Ausbildung gut zu starten und somit ihre Schwerbehinderung gegenüber anderen Auszubildenden auszugleichen. Leider gestaltet sich die Ausstattung mit Technik und den dazugehörigen Softwares, Apps und Programmen, die als Hilfsmittel anzusehen sind, bei unseren gehörlosen und blinden Auszubildenden schwierig. Aus Datenschutzgründen sind die meisten Anwendungen, die auf dem Markt zur Verfügung stehen, untersagt und gesperrt. Der Magistrat ist im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik und den ausbildenden Ämtern und Betrieben stetig bemüht, die neuesten Techniken und Anwendungen zu recherchieren und zu prüfen. Ziel ist, die möglichen technischen Potentiale für mehr Inklusion perspektivisch noch besser ausschöpfen zu können. Im Juni 2022 fand in den Räumen der PSD Bank Arena Frankfurt das erste Mal ein "Inklusives Azubi-Speed-Dating" statt. Beim Azubi-Speed-Dating drehte sich alles um junge Menschen mit und ohne Behinderung, die sich für eine Ausbildung interessierten. Teilnehmende hatten die Möglichkeit, ihre Wunschbetriebe kennenzulernen und sie von sich und ihren Stärken zu überzeugen. Es zählte der persönliche erste Eindruck und nicht nur der Lebenslauf oder die Bewerbungsunterlagen. Hier ergab sich die Möglichkeit zum Austausch wichtiger Kontaktdaten für weitere Gespräche. Die Messe wurde von 50 Unternehmen begleitet. Dank der Mitwirkung zahlreicher Unternehmen, die sich offen an ihren Informationsständen zur Inklusion bekannten, erzielte der Event ein positives Feedback. Das Personal- und Organisationsamt, helfende städtische Auszubildende sowie die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main begleiteten die Veranstaltung sowohl organisatorisch als auch inhaltlich. In Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat wurde im Berichtsjahr 2022 zudem an den neuen Zielen für die Integrationsvereinbarung für die Zeitspanne 2023 bis 2026 gearbeitet: Projektauftrag 1: "Erstversorgung mit einer Grundausstattung an Technik für spezielle behinderungsgerechte Arbeitsplätze bereithalten" Projektauftrag 2: "Informationen zur Inklusion im Intranet" Projektauftrag 3: "Inklusionsrichtlinien stärken" Bei der Ausarbeitung der neuen temporären Ziele haben das Gesundheitsmanagement im Personal- und Organisationsamt, die Schwerbehindertenvertretungen und der Gesamtpersonalrat sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Eine ausführliche Darstellung der neuen temporären Ziele ist der Anlage 3 zu entnehmen. Der Magistrat wird darüber abschließend im Schwerbehindertenbericht, Berichtsjahr 2026, schreiben. Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)