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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main (Berichtsjahr 2023)

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2023. Die Stadt erfüllt mit einer Quote von 10,10 Prozent die gesetzliche Vorgabe und setzt sich aktiv für die Inklusion ein. Zukünftig sollen die Anstrengungen zur Förderung der Inklusion weiter fortgesetzt werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

- l. B 344/23 -

Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadtverwaltung Frankfurt am Main im Jahr 2023

Mit einer Beschäftigungsquote von 10,10 Prozent erfüllt die Stadt Frankfurt am Main bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben auch 2023 ihre Vorbildfunktion in der Region und weit darüber hinaus.

Seit 2005 beschäftigt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main in Folge mehr als doppelt so viele Menschen mit Behinderung, wie es das Sozialgesetzbuch IX - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) vorschreibt, und zeigt, dass ihre Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote erfolgreich wirken.

*Quelle: derzeit aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gebietsstand Juni 2024, Berichtsjahr 2023 Kreis Frankfurt am Main

Entwicklung der Schwerbehindertenquote in Deutschland

Keine Besserung in Sicht. Wie aus der Prognose der Agentur für Arbeit vom Vorjahr zu erwarten, steigen die Arbeitslosenzahlen für Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland wieder an und stagnieren im Kreis Frankfurt am Main, Stadt.

Arbeitslosenzahlen für Menschen mit Schwerbehinderung, Deutschland: Berichtsjahr 2022

163.508

Berichtsjahr 2023

165.508

Arbeitslosenzahlen für Menschen mit Schwerbehinderung, Kreis Frankfurt am Main, Stadt

Berichtsjahr 2022

1.132

Berichtsjahr 2023

1.127

Maßnahmen in 2023

Auch im Berichtsjahr wurden wieder viele Mitarbeitende mit Schwerbehinderung mit einem breit gefächerten Angebot von Maßnahmen unterstützt. Auszugsweise werden im Folgenden im Berichtsjahr realisierte Maßnahmen zur Inklusion vorgestellt. Sie wurden zum Teil vom Integrationsamt bezuschusst, wie zum Beispiel: - Arbeitsbezogene Hörgerätesysteme (ICP) zur Verbesserung der Kommunikation sowie Erhöhung der Sicherheit und der Arbeitseffizienz

- Individuelle behindertengerechte Bürostühle

- Einhandtastaturen und spezielle Büroausrüstungen

- Spracheingabeprogramme und behindertengerechte Software-Lösungen

- Großbildschirme, Leselupen und Zubehör

Auswahl und Bereitstellung von Fremdleistungen

- Kurzfristiger Einsatz von Gebärdendolmetschenden

- Organisieren von besonderen Schulungen in Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Firmen

- Anmieten von Parkflächen für Menschen mit besonderen Behinderungen

- Organisation von Gebärdensprachkursen und Einführungen in die Gebärdensprache in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Gehörlose in Frankfurt am Main

Antragsverfahren für unterstützende Maßnahmen

- Anträge zu baulichen Veränderungen in den Ämtern und Betrieben, wie zum Beispiel barrierefreie Öffnung von Brandschutztüren

- Anträge auf Beschäftigungssicherungszuschüsse beim Landeswohlfahrtsverband für leistungsgewandelte Mitarbeitende

- Sämtliche Antragsverfahren bei Rehabilitationsträgern

Beratungen zur Arbeitsplatzausstattungen

- Beratungen durch das Personal- und Organisationsamt auch vor Ort am Arbeitsplatz

- Recherche zur bestmöglichen Hilfsmittelversorgung

- Zusammenarbeit mit diversen Firmen zur Hilfsmittelbeschaffung

- Besuch und Informationen auf Messen wie zum Beispiel der "Sign City"

Ausbildung und Qualifikation von Menschen mit Behinderung

Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung junger Menschen mit Schwerbehinderung. 19 Ausbildungs- und Studienplätze waren im Berichtsjahr an sie vergeben. Um ein inklusives Arbeits- und Lernumfeld zu gewährleisten, wurden umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt.

Dazu zählten unter anderem:

  • Barrierefreiheitsprüfung : Systematische Überprüfung aller Schul- und Hochschulgebäude auf bauliche Hindernisse und Bereitstellung benötigter Parkplätze
  • Technische Ausstattung : Anschaffung von mobiler Technik und speziellem Mobiliar zur individuellen Anpassung an die Bedürfnisse der Auszubildenden.
  • Schulungen und Beratungen : Regelmäßige Gespräche mit Ausbilder:innen, um eine optimale Betreuung und Begleitung zu gewährleisten.
  • Enge Zusammenarbeit mit externen Partnern : Ständiger Austausch mit der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit und des Landeswohlfahrtverbandes, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedarfe der Auszubildenden jederzeit berücksichtigt und angepasst werden.

Die Stadt Frankfurt am Main setzt dabei auf einen respektvollen und vertrauensvollen Umgang miteinander, um eine erfolgreiche Integration junger Menschen mit Schwerbehinderung in das Berufsleben zu ermöglichen. Die sich ständig verändernden Bedürfnisse erfordern eine flexible und individuelle Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen.

Fortbildungsseminar für Vertretungen der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung

Im April des Berichtsjahres organisierte das Betriebliche Gesundheitsmanagement mit Unterstützung der Gesamtschwerbehindertenvertretung das Seminar "Basiswissen I". Vermittelt wurden Grundlagen zur Arbeit der Vertretungen für die Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung. Ziel war es, gute Grundkenntnisse des Schwerbehindertenrechts und deren Umsetzung zu erlangen. Die Seminarleitung übernahmen Mitarbeitende des Landeswohlfahrtsverbands Hessen. Eine weiterführende Veranstaltung ist geplant.

Haushaltsansatz

Der Ansatz für laufende Kosten (wie Bauunterhaltungsmaßnahmen, Dienstleistungen oder Materialaufwand) im Ergebnishaushalt sowie das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von beweglichem Vermögen im Finanzhaushalt ist ausreichend, um den Bedarfen gerecht zu werden.

Selbstverteidigungskurs für Rollstuhlfahrende

Im Juni 2023 organisierte das Betriebliche Gesundheitsmanagement erfolgreich einen Selbstverteidigungskurs für Rollstuhl fahrende Mitarbeitende der Stadt Frankfurt am Main.

Dank der Kooperation mit der Turngemeinschaft Bornheim konnten zu diesem sportlichen Event vier Termine angeboten werden.

Für die Teilnehmenden erwies sich die Veranstaltung als großer Gewinn, konnten doch Stärken und Schwächen in positiver Weise ausgelotet werden.

Insgesamt fand diese Veranstaltung großen Anklang. Zukunftsorientiert möchte das Betriebliche Gesundheitsmanagement diese Veranstaltungsreihe weiterführen und ausbauen.

Aussicht

Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Anstrengungen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung fortsetzen. Im Gleichschritt mit den demografisch geschuldeten Anforderungen entwickelt sie ihre Strategien zur Fachkräftesicherung weiter, wobei das Potenzial der Menschen mit Behinderungen besondere Berücksichtigung erfährt.

Eine diesen Bericht ergänzende Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist als Anlage 2 beigefügt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. September 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 31.10.2024
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 334 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 30 · 11.11.2024
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 334 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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