Finanzierung und Zeitplan der neuen Städtischen Bühnen
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats schlägt vor, zeitnah eine abschließende Standortentscheidung für die neuen Städtischen Bühnen zu treffen, um das Risiko eines Ausfalls des laufenden Spielbetriebs zu minimieren. Die Variante 2 soll hinsichtlich ihrer finanziellen Umsetzbarkeit geprüft werden, um eine fundierte Entscheidung im demokratischen Diskurs zu ermöglichen.
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Angesichts des kritischen baulichen und technischen Zustands der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz sowie des hierdurch gegebenen latenten Risikos für einen Ausfall des laufenden Spielbetriebs, ist es erforderlich, möglichst zeitnah zu einer abschließenden Standort- bzw. Variantenentscheidung für die neuen städtischen Bühnen zu kommen. Bevor diese final erfolgen kann, ist die sich durch mehrere Vorteile und Potentiale auszeichnende Variante 2 im Hinblick auf ihre finanzielle Umsetzbarkeit gemeinsam mit dem Eigentümer auszuloten. Hierfür ist ein vorgelagerter Beschluss des Magistrats zielführend, der einen Rahmen für die Verhandlungen definiert und klarstellt, dass die Verhandlungen ergebnisoffen und abschließend zu führen sind. Diese Phase soll bis zum Sommer 2022 möglichst weit vorangeschritten und im Idealfall abgeschlossen sein. Sofern die Variante 2, neben den Varianten 1 und 4, auch ökonomisch umsetzbar sein soll, sind im Rahmen der Standortentscheidung neben betrieblichen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen auch ökologische Kriterien von zentraler Wichtigkeit. Die Standortentscheidung ist im demokratischen Diskurs zu treffen und im Entscheidungsverfahren werden Kommunikationsangebote an alle Fraktionen integriert, sodass sich jeder ein eigenes Meinungsbild machen kann. Nach der Standortentscheidung sind die terminlichen Rahmenbedingungen ganzheitlich zusammen zu fassen und für die finale Standortvariante im Detail - ggf. mit den aktuellen Nutzern und dem Eigentümer zu konkretisieren. Erst nach einer Standortentscheidung ist dies im Hinblick auf organisatorische und technische Rahmenbedingungen möglich. Die Bauvorhaben der Stadt Frankfurt unterliegen einem effektiven Regime der Kostenkontrolle. Dies gilt insbesondere für das Vorhaben eines Neubaus der Städtischen Bühnen, für welches - wie bei keinem anderen bekannten öffentlichen Bauvorhaben in Deutschland - Risiken, Unwägbarkeiten, Ausweichstandorte sowie Kostensteigerungen bereits in die Vorplanungen Eingang gefunden haben. Der vorliegende Bericht stellt die Varianten 1 bis 5 mit ihren Standortrahmenbedingungen nebeneinander und führt u.a. Vor- und Nachteile auf. Der Koalitionsvertrag regelt, dass eine Entscheidung ausschließlich zwischen den Varianten 1, 2 und 4 getroffen wird. Insgesamt beleuchtet der Bericht betriebliche, städtebauliche, denkmalpflegerische und ökologische Kriterien. Je nach Fokus der Betrachtung kann eine Bewertung unterschiedlich ausfallen. Die Bewertung, welche Variante aus welchen Gründen am geeignetsten ist, wird nicht vorweggenommen werden und im demokratischen Diskurs entschieden werden. Die Möglichkeit zur Kostenreduktion durch eine Beteiligung von Stiftungen, der Wirtschaft und Investoren werden auch im Rahmen der anstehenden Verhandlungen konkretisiert. Geachtet wird dabei selbstverständlich auch darauf, welche Möglichkeiten im Rahmen einzelner Standortvarianten bestehen und übertragbar sind. Eine Veräußerung von städtischen Liegenschaften zur Querfinanzierung ist nicht geplant. Infolge der Standortentscheidung werden im Rahmen der detaillierteren Vorbereitung für den Architektenwettbewerb bzw. die Architektenwettbewerbe, die Planungsverfahren sowie die Realisierung der einzelnen Projektbausteine selbstverständlich gemäß den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt berücksichtigt. Sämtliche Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten werden diskutiert und den Planungs- sowie Umsetzungsprozess begleiten. Die Komplexität der Situation der Städtischen Bühnen Frankfurt stellt für Außenstehende unter Umständen eine besondere Herausforderung dar. Der Hintergrund des gesamten Projekts für einen günstigeren und risikoärmeren Neubau der Städtische Bühnen Frankfurt ist, dass es nicht um den Neubau von Aufführungsbauten - z.B. aus Vermarktungs- oder Prestigegründen - geht. Die Gefahr für Ausfälle des aktuell noch möglichen laufenden Spielbetriebs sind aufgrund des kritischen baulichen und technischen Zustands der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz latent. Aus der Erfahrung der seit einem Jahrzehnt andauernden Machbarkeitsstudien, Untersuchungen, Sachverständigenbewertungen usw. kann als geklärt gelten, dass die Gesamtinvestition nicht grundlegend disponibel ist und die Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass eine Aufschiebung des Projektes ohne eine akute Gefährdung des Spielbetriebs nicht möglich ist und zudem durch längerfristige zeitliche Verschiebungen keine geringeren Kosten zu erwarten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021AA 61Finanzierung und Zeitplan der neuen Städtischen BühnenSTVV-Anfrage · AfD
- 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 33Finanzierung und Zeitplan der neuen Städtischen BühnenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)