Wie steht es mit der „realen“ Wohnungsnot in Frankfurt am Main
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.08.2014, B 327
Betreff: Wie steht es mit der "realen" Wohnungsnot in Frankfurt am Main Vorgang: A 597/14 RÖMER Zunächst ist festzustellen, dass keine eindeutige Definition des Begriffs "Wohnungsnot" existiert. Vielmehr handelt es sich im Sprachgebrauch um eine übliche Bezeichnung für einen Wohnungsmangel. Für die Beurteilung der Situation am jeweiligen Wohnungsmarkt werden in Fachkreisen bestimmte Indikatoren herangezogen. Wesentlicher Anhaltspunkt ist die Wohnraumversorgungsquote, also das zahlenmäßige Verhältnis von Wohnungen zu Haushalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für ein reibungsloses Funktionieren des Wohnungsmarktes eine angemessene Leerstandsreserve unerlässlich ist. Generell gilt hierfür ein Anteil von 3 %, so dass ab einer Wohnraumversorgungsquote von 103 % von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt ausgegangen wird. In Frankfurt am Main ist dieser Wert in den vergangenen Jahren stetig gesunken und betrug zuletzt 94,8 %. Weitere wesentliche Kriterien sind die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte für eine öffentlich geförderte Wohnung, der Sozialwohnungsbestand sowie die Entwicklung der durchschnittlich gezahlten Mieten, der Einkommen, der Wohngeldempfänger und der Neubautätigkeit. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das wohnungspolitische Ziel, allen Haushalten in Frankfurt zu ermöglichen, sich dauerhaft, ausreichend und angemessen mit Wohnraum versorgen zu können sowie ausreichend Flächenpotenziale dafür zur Verfügung zu stellen. Mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) wird zum einen eine stetige Bereitstellung von Potenzialen angestrebt und zum anderen der Bearbeitungsstand der planerischen Vorbereitung von Wohnbauflächen dargestellt und gesteuert. Eine überschlägige Zusammenstellung der gesamten Wohnbaupotenziale einschließlich der Wohneinheiten aus dem beschlossenen WEP 2011, aus vorherigen WEP und den Potenzialen des Baulückenatlasses zeigt, dass mit den vorgenannten Planungen ein mögliches Gesamtpotenzial von insgesamt 27.930 Wohneinheiten darstellbar ist. Bei Berücksichtigung der Wohnbaugebiete unter Vorbehalt der Seveso II Problematik sogar etwa 30.930 WE. Diese Potenziale liegen innerhalb sogenannter Achtungsabstände zu Lager- oder Produktionsstätten von gefährlichen Stoffen ("Seveso II Richtlinie" der Europäischen Union), so dass die Entwicklung dieser Flächen erschwert ist. Diese vorgenannten, rein rechnerisch ermittelten Flächenpotenziale reichen aus, um damit den prognostizierten Wohnungsbedarf bis 2020 zu decken. Vor dem Hintergrund der Ungewissheit von Prognosen zur Einwohnerentwicklung und im Sinne einer langfristigen Siedlungsentwicklung, müssen deshalb über die bisherigen Planungen hinaus, stetig weitere Wohnbaupotenziale entwickelt werden. Wie beispielsweise mit dem Magistratsvortrag Wohnbaulandentwicklung (M 9 vom 17.01.2014) geschehen. Unabhängig von den planerischen Aspekten hat der Sozialwohnungsbestand in den letzten Jahren stetig abgenommen. Gleichzeitig ist die Anzahl der für eine Sozialwohnung registrierten Haushalte angestiegen. Trotz beachtlicher Neubautätigkeit und Baufertigstellungen konnte der durch gleichzeitigen Anstieg von Bevölkerung und Haushalten bedingte Wohnungsbedarf nicht kompensiert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei den Neubauwohnungen meist um hochwertigen Wohnraum mit entsprechender Preisgestaltung handelt. Aufgrund des obigen Sachverhalts besteht in Frankfurt am Main ein Mangel an Wohnungen, insbesondere an preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen. Im Einzelnen wird hierzu auf die jährliche Berichterstattung des Amts für Wohnungswesen an die städtischen Gremien zur Wohnungsmarktbeobachtung und der Kommunalen Wohnraumversorgung (Tätigkeitsbericht) sowie auf die Berichterstattung des Stadtplanungsamtes zur Weiterentwicklung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP) verwiesen. Dies vorausgesetzt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.
Zu 2: Am 31.12.2013 waren 8.230 Haushalte mit insgesamt 19.345 Personen als wohnungssuchend für eine öffentlich geförderte Wohnung beim Amt für Wohnungswesen registriert. Weitere 9.958 Haushalte waren bei der ABG Frankfurt Holding als wohnungssuchend gemeldet.
Zu 3: Von den beim Amt für Wohnungswesen am 31.12.2013 registrierten wohnungssuchenden Haushalten sind Wohnungslose 590 Antragsteller lebt in Zwischenunterkunft 370 Frauen im Frauenhaus 36 Aussiedler in Wohnheim oder Hotel 3. Darüber hinaus werden vom Jugend- und Sozialamt ca. 3.000 Personen im Rahmen von Angeboten der Wohnungslosenhilfe versorgt. Davon sind 2.173 Personen in Übergangsunterkünften (Hotels, Pensionen und Wohnheimen) untergebracht. Die übrigen Personen leben in stationären Einrichtungen sowie Wohn- und Sonderprojekten für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Von Sozialarbeitern des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten e. V. wurden weitere 116 obdachlose Personen - darunter 70 Osteuropäer - auf der Straße gezählt. Viele dieser Personen nehmen aus den unterschiedlichsten Gründen keine Hilfe zur Unterbringung an. Obdachlose aus Osteuropa haben dagegen in vielen Fallkonstellationen keinen rechtlichen Leistungsanspruch - auch nicht auf eine Unterkunft.
Zu 4: Gemäß den Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main können nur wohnungssuchende Haushalte registriert werden, die derzeit in unzureichenden Verhältnissen leben. Der alleinige Wunsch nach einer größeren oder besser ausgestatteten Wohnung ist dafür nicht ausreichend. Am 31.12.2013 waren die folgenden Haushalte registriert, die über eine eigene Mietwohnung verfügen, die aber aus den aufgeführten Gründen nicht ausreichend ist: Grund: Haushalte Aufgabe der Wohnung bzgl. schwerwiegender Erkrankung 428 Aufforderung RMJ/SRH bzgl. zu hoher Miete 186 Unzumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz 63 Familie in zu kleiner Wohnung 2.451 Alleinerziehende mit 1 Kind in 2-Zi. Wohnung ab 50 qm 78 Umzug in eine Seniorenwohnung 601 Zu 5: Nach der Gebäude-/Wohnungszählung von 2011 sind 2,6 % aller Frankfurter Wohnungen ungenutzt. Dieses Ergebnis liegt weit unter dem der letzten Mikrozensus-Zusatzerhebung von 2010, wonach 4,4 % der Wohnungen leer standen.
Zu 6: Hierzu gibt es seit Wegfall des Zweckentfremdungsverbots in Frankfurt Main keine verlässlichen Informationen mehr.
Zu 7: Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen führte gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt zuletzt im Jahr 2008 eine Befragung zu den Wanderungsmotiven durch. Danach waren die Abwanderungen ins Umland - wie auch schon bei früheren Befragungen - auf eine Verbesserung der Wohnqualität gerichtet. Knapp zwei von fünf Haushalten wären in Frankfurt wohnhaft geblieben, wenn sie etwas Passendes gefunden hätten. Ihr Anteil nahm gegenüber der letzten Befragung weiter zu. Dabei sind die Anforderungen an eine Frankfurter Wohnung zum Teil deutlich zurückgenommen worden. Eine Wohnung in Frankfurt hätte aber vor allem eine günstigere Miete/Kaufpreis bieten müssen. Anforderungen wie mehr Grün oder ruhigere Lage wurden deutlich niedriger bewertet als früher. Am stärksten zurückgegangen ist der Wunsch nach gepflegter Umgebung und mehr Wohnkomfort. Dagegen sind die Anforderungen an ein kindgerechtes Wohnumfeld gestiegen. Häufigster Grund für einen Zuzug war dagegen der Arbeitsplatzwechsel und somit die Nähe zum Arbeitsplatz. Gerade bei Jüngeren und Hochqualifizierten, die ihren beruflichen Erfolg suchen, besitzt Frankfurt am Main eine hohe Anziehungskraft. Weitere Gründe waren das Leben in der Großstadt mit ihren Kultur- und Freizeitangeboten sowie das Zusammenziehen mit einem Partner. Diese Entwicklung dürfte in Anbetracht der enormen Einwohnerzuwächse der letzten Jahre zunehmend an Aktualität gewonnen haben. Zu 8 und 9: Siehe Vorbemerkungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2014AA 597Wie steht es mit der „realen“ Wohnungsnot in Frankfurt am Main?STVV-Anfrage · RÖMER
- 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 327Wie steht es mit der „realen“ Wohnungsnot in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.