Kinderhaus Frank - drei Monate später
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 320
Betreff: Kinderhaus Frank - drei Monate später Vorgang: A 220/17 LINKE. Vorbemerkung: Beim vormaligen Träger des Kinderhauses Frank handelt es sich um den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe (vae). Dieser Verein ist eine eigenständige Rechtsperson, die nicht von der Stadt Frankfurt am Main beherrscht wird o. ä., auch wenn einzelne Mandatsträger Mitglieder in diesem Verein sind. Der Verein ist insbesondere keine Beteiligung bzw. Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main. Aus diesem Grund kann der Magistrat dem Grunde nach keine Auskunft zu den Fragen geben. Die Geschäftsführung des Vereins wurde um Stellungnahme gebeten, die Antworten gibt der Magistrat nachstehend wieder:
Zu 1: Der Grund für das Zeitfenster Dezember 2016 bis April 2017 waren nicht die Abrissarbeiten, sondern der akute Mitarbeitermangel des Kinderhauses Frank. Es drohte eine Situation einzutreten, in der der Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden konnte.
Zu 2: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Ende September 2016 informiert, nachdem zwischen vae und Sankt Vincenzstift die Modalitäten des Trägerwechsels grundsätzlich geklärt waren. Der Betriebsübergang war maßgeblich von der Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig, einem Wechsel zuzustimmen Als Ende November 2016 deutlich wurde, dass voraussichtlich die weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter dem Betriebsübergang zustimmen, wurden die Eltern Anfang Dezember 2016 zu einem Elternabend eingeladen, um sie über den Trägerwechsel zu informieren.
Zu 3: Es gab hierzu Gespräche mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Bistum Limburg. Beide verfügten über keine Liegenschaften, die für das Kinderhaus infrage gekommen wären, zumal zu diesem Zeitpunkt alle kurzfristig verfügbaren Flächen auch für die unmittelbare Versorgung von Flüchtlingen beplant wurden. Mit anderen Anbietern wurden Standorte am Frankfurter Berg, in Unterliederbach, in Bornheim und Alt Schwanheim besichtigt. Keine der Liegenschaften kam für eine mittelfristige Realisierung in Betracht.
Zu 4: Der LWV Hessen war als zuständiger Leistungsträger über die wirtschaftlichen, fachlichen, organisatorischen und personellen Gegebenheiten des Kinderhauses informiert und auch in die Überlegungen für die Zukunft des Kinderhauses sowie die Absicht, das Kinderhaus an einen auf die stationäre Versorgung von Kindern mit Behinderungen spezialisierten Träger zu übertragen, umfassend eingebunden Zu 5: Es fanden hierzu Kontakt mit dem Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. sowie der Praunheimer Werkstätten gGmbH statt.
Zu 6: Die Praunheimer Werkstätten gGmbH ist auf die Versorgung von erwachsenen Menschen mit vorwiegend geistigen Behinderungen spezialisiert.
Zu 7: Die Eltern wurden ab dem Elternabend am 19. Dezember 2016 kontinuierlich über mögliche Alternativeinrichtungen informiert.
Zu 8: Die Einrichtung Zwerg Nase wurde in der Antwort zutreffend aufgeführt, weil sie am Elternabend den Eltern als mögliche Alternativeinrichtung von Vertretern des Sankt Vincenzstift genannt wurde und die Einrichtung Zwerg Nase bereits im Vorfeld des möglichen Trägerwechsels vom LWV Hessen auf die denkbare Übernahme von Kindern des Kinderhauses angesprochen worden war.
Zu 9: Die Stadt Frankfurt am Main hatte sich bereit erklärt, im bisherigen Umfang den Transport von Kindern für Freizeitmaßnahmen etc. zu unterstützen. Ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, ist gegenwärtig nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, dass aufgrund fehlender materieller Mittel Eltern ihre Kinder nicht besuchen könnten.
Zu 10:
a) Die pauschale Kritik von defacto an den Arbeitsbedingungen des Sankt Vincenzstift erscheint unangemessen. Es gibt dort eine Mitarbeitervertretung, mit der der Betriebsrat des vae auch im Vorfeld Kontakt hatte. Der Personalschlüssel für die Betreuung in den Einrichtungen des Sankt Vincenzstift ist gesetzlich definiert und wird eingehalten. Teilweise werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höher bezahlt als vorher beim vae.
b) Diese Einschätzung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von einem solchen Wechsel betroffen sind und die entscheiden können, ob sie diesen Betriebsübergang mitmachen oder nicht, getroffen.
c) Der Personalschlüssel ist in den Einrichtungen des Sankt Vincenzstift rechtlich geregelt und wird erfüllt. Der LWV Hessen als Leistungsträger für die stationäre Versorgung von Kindern mit Behinderungen hätte sicherlich nicht das Sankt Vincenzstift als zukünftigen Träger für das Kinderhaus empfohlen, wenn es an dessen Eignung Zweifel gegeben hätte.
Zu 11: Die Personalsituation ist nicht angespannt. Sie entspricht den gesetzlichen Vorschriften des Personalanhaltswertes. Weiterhin stehen vier zusätzliche Pflegehelfer zur Verfügung.
Zu 12: Diese Rückkehr war von Anfang an in Aussicht gestellt worden. Daran hat sich nichts geändert. Allerdings war auch immer klar gemacht worden, dass das Konzept des Kinderhauses sich verändern wird.
Zu 13: Nach den Verhandlungen des Sankt Vincenzstift mit dem LWV Hessen als zuständigem Leistungsträger sowie dem Land Hessen, das für investive Förderungen zuständig ist, ist davon auszugehen, dass die Finanzierung des Neubaus gesichert ist.
Zu 14: s. Vorbemerkung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2017AA 220Kinderhaus Frank - drei Monate späterSTVV-Anfrage · LINKE.
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 320Kinderhaus Frank - drei Monate späterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)