Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kinderhaus Frank - drei Monate später

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 320

Betreff: Kinderhaus Frank - drei Monate später Vorgang: A 220/17 LINKE. Vorbemerkung: Beim vormaligen Träger des Kinderhauses Frank handelt es sich um den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe (vae). Dieser Verein ist eine eigenständige Rechtsperson, die nicht von der Stadt Frankfurt am Main beherrscht wird o. ä., auch wenn einzelne Mandatsträger Mitglieder in diesem Verein sind. Der Verein ist insbesondere keine Beteiligung bzw. Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main. Aus diesem Grund kann der Magistrat dem Grunde nach keine Auskunft zu den Fragen geben. Die Geschäftsführung des Vereins wurde um Stellungnahme gebeten, die Antworten gibt der Magistrat nachstehend wieder:

Zu 1: Der Grund für das Zeitfenster Dezember 2016 bis April 2017 waren nicht die Abrissarbeiten, sondern der akute Mitarbeitermangel des Kinderhauses Frank. Es drohte eine Situation einzutreten, in der der Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden konnte.

Zu 2: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Ende September 2016 informiert, nachdem zwischen vae und Sankt Vincenzstift die Modalitäten des Trägerwechsels grundsätzlich geklärt waren. Der Betriebsübergang war maßgeblich von der Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig, einem Wechsel zuzustimmen Als Ende November 2016 deutlich wurde, dass voraussichtlich die weit überwiegende Zahl der Mitarbeiter dem Betriebsübergang zustimmen, wurden die Eltern Anfang Dezember 2016 zu einem Elternabend eingeladen, um sie über den Trägerwechsel zu informieren.

Zu 3: Es gab hierzu Gespräche mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Bistum Limburg. Beide verfügten über keine Liegenschaften, die für das Kinderhaus infrage gekommen wären, zumal zu diesem Zeitpunkt alle kurzfristig verfügbaren Flächen auch für die unmittelbare Versorgung von Flüchtlingen beplant wurden. Mit anderen Anbietern wurden Standorte am Frankfurter Berg, in Unterliederbach, in Bornheim und Alt Schwanheim besichtigt. Keine der Liegenschaften kam für eine mittelfristige Realisierung in Betracht.

Zu 4: Der LWV Hessen war als zuständiger Leistungsträger über die wirtschaftlichen, fachlichen, organisatorischen und personellen Gegebenheiten des Kinderhauses informiert und auch in die Überlegungen für die Zukunft des Kinderhauses sowie die Absicht, das Kinderhaus an einen auf die stationäre Versorgung von Kindern mit Behinderungen spezialisierten Träger zu übertragen, umfassend eingebunden Zu 5: Es fanden hierzu Kontakt mit dem Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. sowie der Praunheimer Werkstätten gGmbH statt.

Zu 6: Die Praunheimer Werkstätten gGmbH ist auf die Versorgung von erwachsenen Menschen mit vorwiegend geistigen Behinderungen spezialisiert.

Zu 7: Die Eltern wurden ab dem Elternabend am 19. Dezember 2016 kontinuierlich über mögliche Alternativeinrichtungen informiert.

Zu 8: Die Einrichtung Zwerg Nase wurde in der Antwort zutreffend aufgeführt, weil sie am Elternabend den Eltern als mögliche Alternativeinrichtung von Vertretern des Sankt Vincenzstift genannt wurde und die Einrichtung Zwerg Nase bereits im Vorfeld des möglichen Trägerwechsels vom LWV Hessen auf die denkbare Übernahme von Kindern des Kinderhauses angesprochen worden war.

Zu 9: Die Stadt Frankfurt am Main hatte sich bereit erklärt, im bisherigen Umfang den Transport von Kindern für Freizeitmaßnahmen etc. zu unterstützen. Ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, ist gegenwärtig nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, dass aufgrund fehlender materieller Mittel Eltern ihre Kinder nicht besuchen könnten.

Zu 10:

a) Die pauschale Kritik von defacto an den Arbeitsbedingungen des Sankt Vincenzstift erscheint unangemessen. Es gibt dort eine Mitarbeitervertretung, mit der der Betriebsrat des vae auch im Vorfeld Kontakt hatte. Der Personalschlüssel für die Betreuung in den Einrichtungen des Sankt Vincenzstift ist gesetzlich definiert und wird eingehalten. Teilweise werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höher bezahlt als vorher beim vae.

b) Diese Einschätzung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von einem solchen Wechsel betroffen sind und die entscheiden können, ob sie diesen Betriebsübergang mitmachen oder nicht, getroffen.

c) Der Personalschlüssel ist in den Einrichtungen des Sankt Vincenzstift rechtlich geregelt und wird erfüllt. Der LWV Hessen als Leistungsträger für die stationäre Versorgung von Kindern mit Behinderungen hätte sicherlich nicht das Sankt Vincenzstift als zukünftigen Träger für das Kinderhaus empfohlen, wenn es an dessen Eignung Zweifel gegeben hätte.

Zu 11: Die Personalsituation ist nicht angespannt. Sie entspricht den gesetzlichen Vorschriften des Personalanhaltswertes. Weiterhin stehen vier zusätzliche Pflegehelfer zur Verfügung.

Zu 12: Diese Rückkehr war von Anfang an in Aussicht gestellt worden. Daran hat sich nichts geändert. Allerdings war auch immer klar gemacht worden, dass das Konzept des Kinderhauses sich verändern wird.

Zu 13: Nach den Verhandlungen des Sankt Vincenzstift mit dem LWV Hessen als zuständigem Leistungsträger sowie dem Land Hessen, das für investive Förderungen zuständig ist, ist davon auszugehen, dass die Finanzierung des Neubaus gesichert ist.

Zu 14: s. Vorbemerkung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2017AA 220Kinderhaus Frank - drei Monate späterSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 320Kinderhaus Frank - drei Monate später
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 320 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 42 · 27.11.2017
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 320 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 16 · 07.12.2017
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 320 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 17 · 25.01.2018
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 320 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen