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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 315

Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4072 - NR 2032/05 SPD, NR 1894/10 FAG, A 536/04 SPD, l. B 541/13 - Im Rahmen der jährlichen Berichtspflicht verweist der Magistrat auf die 10-Jahres-Bilanz der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK). Die FLK hat am 18. Juli 2014 in einer Pressekonferenz in Frankfurt Main einen Statusbericht vorgelegt, der aufzeigt, wie weit man bei der Umsetzung von selbst initiierten Maßnahmen bisher gekommen ist. Der Bericht zeigt die zahlreichen Erfolge der Arbeit der Kommission auf. Es wird aber auch erkennbar, an welchen Stellen Bund, Land und Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft mehr Schutz vor Fluglärm bislang verweigern. Die FLK entwickelte seit 2004 eigenständig 80 Vorschläge zum aktiven und passiven Schallschutz, zur Durchführung einer umfassenden Lärmwirkungsstudie zum Lastenausgleich für besonders durch Fluglärm belastete Kommunen sowie zur Verbesserung der Transparenz bei der Strukturierung und Abwicklung des Flugverkehrs. Wie viele andere Kommunen hat auch der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen seiner Mitarbeit in der FLK in den vergangenen Jahren verschiedenste Vorschläge zur Reduzierung des Fluglärms und zur Erhöhung der Transparenz in die Fluglärmkommission eingebracht. Der vorliegende Sachstandsbericht zu den 80 Vorschlägen macht deutlich, dass etliche dieser Maßnahmen inzwischen umgesetzt sind bzw. sich auf der Agenda des Forums Flughafen und Region (FFR) befinden. Viele Vorschläge der FLK wurden von der Landespolitik aufgenommen und realisiert. So konnte ein höherer Anfluggleitwinkel ebenso durchgesetzt werden wie der Einstieg in den lärmmindernden Umbau von Flugzeugen. Die Fluglärmkommission Frankfurt hat sich als Akteur zu Fragen des Luftverkehrs und zur Fluglärmminderung entwickelt. Die

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. August 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1894 zurück — STVV-Antrag von FAG, beschlossen am 14. Juni 2010. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 32 · 11.09.2014
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO II, TOP 88
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 4951,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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